Sehr komplizierte Situation: Bauernhof Aussenbereich Experte gesucht!

Diskutiere Sehr komplizierte Situation: Bauernhof Aussenbereich Experte gesucht! im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo liebes Forum. Ich möchte zunächst unsere Situation schildern: Ein Bauernhof im Außenbereich, Substanz sehr gut lediglich...
K

Kunigunde

Guest
Hallo liebes Forum.
Ich möchte zunächst unsere Situation schildern:
Ein Bauernhof im Außenbereich, Substanz sehr gut lediglich Renovierungsmaßnahmen erforderlich. Kein Denkmalschutz. Bis wir den Hof im Dez 2005 gekauft haben, war auch noch ein Bewohner da gemeldet. Die Entpriviliegierung wurde 5/2005 gemacht somit auch die Teilung vom Altenteiler. Der Bauernhof wurde wie folgt genutzt 20% Landwirtschaft und 80% Gaststätte (diese hat seit 1990 zu)und natürlich wohnte auch immer jemand da. 2 Familien waren da immer gemeldet und es gibt auch 2 Wohneinheiten, die durch seperate Eingänge zu betreten sind. Allerdings liegen für die 2. Wohnung keine Unterlagen sprich Genehmigungen beim Bauamt vor. Die Gaststätte hat wiederum einen seperaten Eingang und liegt teilweise im EG des Wohnhauses. Eine Gaststätte darf man da nie wieder aufmachen, daß wurde uns schon gesagt. Aber wenn wir den Bereich jetzt als Wohnung mit nutzen, geht das doch niemanden etwas an. Wir störnen keinen und wir verändern äußerlich überhaupt nichts. Trotzdem habe ich gehört, daß wir dafür wahrscheinlich keine Genehmigung bekämen wenn wir fragen würden. (Ursprunglich wollten wir drei seperate Wohneinheiten daraus machen) Wer hat da einen Tipp für uns. Wir werden einfach da wohnen und die Gaststätte als Wohnraum nutzen, was kann uns denn da schlimmsten Falls passieren? Wir hatten uns das nicht so problematisch vorgestellt
 
Ich denke:

Eine Gaststätte ist keine Wohnung, daher verlangt die Bauordnung einen Antrag auf Nutzungsänderung.
Wenn ihr dort einfach wohnt, ist das schlimmste, was passieren kann, dass es doch jemandem bei den zuständigen Behörden mitbekommt und ihr müsst ausziehen. Wieweit die Behörde wirklich geht und ob die Möglichkeit besteht die Wohnungsnutzung genehmigen zu lassen kann man aus der Ferne nur schwer beantworten. Ich habe allerdings schon erfahren, dass in Außenbereichen nicht mehr wie zwei Wohneinheiten erlaubt wurden.
 
Aussenbereich

Das ist wahr, im Aussenbereich ist es immer schwierig, eine Nutzungsänderung oder zusätzliche Wohneinheiten (mehr als 2)durchzusetzen. Wie genau das Amt es nimmt, ist sehr unterschiedlich, und hängt auch von der gesamten Flächennutzungsplanung ab.
Von Freunden in ähnlicher Situation weiss ich, dass sie sich lange Zeit mit dem Amt herumgeschlage haben und schliesslich das gemacht, was sie wollten, ohne amtliche Zustimmung.
Es ist auch eine Frage des Standings, wie man seine Position vertritt und die wirtschaftliche Zumutbarkeit darstellt, denn an der kommt auch das Amt nicht vorbei. Es macht ja keinen Sinn, Gebäudeteile verkommen zu lassen, weil von Amts wegen hier keine vernünftige Nutzung zugelassen werden sollte.
Ich würde da ganz cool bleiben und das für Euch richtige machen, wenn es in einem vertretbaren und vernünftigen Rahmen bleibt, ohne zu fragen, denn Ihr ändert ja eigentlich nichts mit einer 2. Wohnung.

beste Grüsse,
jh
 
Sehr komplizierte Situation: Bauernhof Aussenbereich

Hallo Kunigunde,
Vorhaben im Außenbereich, die eine Nutzungsänderung zum Ziel haben, sind immer schwierig. Da es hier auch grundsätzlich immer um die Regelung eines Einzelfalls geht, ist das über das Internet überhaupt nicht sachgerecht zu beurteilen.
Sie müssen sich hier einmal den § 35 Baugesetzbuch ansehen (die Textfassung finden sie auch im Internet über Suchmaschinen). Das ist zwar kompliziert, aber Sie tun gut daran sich selbst Klarheit über die rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen.

Grundsätzlich sollten Sie aber Ihr Ziel definieren. Wollen Sie drei Wohnungen oder bspw. die Gaststätte wieder eröffnen ? Sie müssen dann mit Ihrer Gemeinde über eine mögliche Bauleitplanung sprechen Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung eines Bebauungsplanes). Darüberhinaus gibt es auch die Möglichkeit, mittels einer Satzung bestimmte Vorhaben zuzulassen.
So wie Sie es jetzt vorhaben - einfach dritte Wohnung nutzen- ist es illegal, da nur unter bestimmten Voraussetzungen bei provilegierten Vorhaben drei Wohnung zugelassen werden können. Ansonsten sind nur zwei Wohnungen zulässig.
Machen Sie nichts illegales - irgendwann kommt das sowieso raus. Sollten Sie eine nicht genehmigte Wohnung (auch unzulässige Wohnung) an Dritte vermieten, werden sie diesen gegenüber schadensersatzpflichtig. Das kann teuer werden.

Mit freundlichen Grüssen
Hans-Ulrich Flick
 
Thema: Sehr komplizierte Situation: Bauernhof Aussenbereich Experte gesucht!

Ähnliche Themen

W
Antworten
1
Aufrufe
337
Georg Böttcher1
G
A
Antworten
3
Aufrufe
7.830
Gerd Meurer
G
R
Antworten
8
Aufrufe
1.870
Fachwerk.de
F
S
Antworten
1
Aufrufe
1.278
texbis
T
Zurück
Oben