K
Kunigunde
Guest
Hallo liebes Forum.
Ich möchte zunächst unsere Situation schildern:
Ein Bauernhof im Außenbereich, Substanz sehr gut lediglich Renovierungsmaßnahmen erforderlich. Kein Denkmalschutz. Bis wir den Hof im Dez 2005 gekauft haben, war auch noch ein Bewohner da gemeldet. Die Entpriviliegierung wurde 5/2005 gemacht somit auch die Teilung vom Altenteiler. Der Bauernhof wurde wie folgt genutzt 20% Landwirtschaft und 80% Gaststätte (diese hat seit 1990 zu)und natürlich wohnte auch immer jemand da. 2 Familien waren da immer gemeldet und es gibt auch 2 Wohneinheiten, die durch seperate Eingänge zu betreten sind. Allerdings liegen für die 2. Wohnung keine Unterlagen sprich Genehmigungen beim Bauamt vor. Die Gaststätte hat wiederum einen seperaten Eingang und liegt teilweise im EG des Wohnhauses. Eine Gaststätte darf man da nie wieder aufmachen, daß wurde uns schon gesagt. Aber wenn wir den Bereich jetzt als Wohnung mit nutzen, geht das doch niemanden etwas an. Wir störnen keinen und wir verändern äußerlich überhaupt nichts. Trotzdem habe ich gehört, daß wir dafür wahrscheinlich keine Genehmigung bekämen wenn wir fragen würden. (Ursprunglich wollten wir drei seperate Wohneinheiten daraus machen) Wer hat da einen Tipp für uns. Wir werden einfach da wohnen und die Gaststätte als Wohnraum nutzen, was kann uns denn da schlimmsten Falls passieren? Wir hatten uns das nicht so problematisch vorgestellt
Ich möchte zunächst unsere Situation schildern:
Ein Bauernhof im Außenbereich, Substanz sehr gut lediglich Renovierungsmaßnahmen erforderlich. Kein Denkmalschutz. Bis wir den Hof im Dez 2005 gekauft haben, war auch noch ein Bewohner da gemeldet. Die Entpriviliegierung wurde 5/2005 gemacht somit auch die Teilung vom Altenteiler. Der Bauernhof wurde wie folgt genutzt 20% Landwirtschaft und 80% Gaststätte (diese hat seit 1990 zu)und natürlich wohnte auch immer jemand da. 2 Familien waren da immer gemeldet und es gibt auch 2 Wohneinheiten, die durch seperate Eingänge zu betreten sind. Allerdings liegen für die 2. Wohnung keine Unterlagen sprich Genehmigungen beim Bauamt vor. Die Gaststätte hat wiederum einen seperaten Eingang und liegt teilweise im EG des Wohnhauses. Eine Gaststätte darf man da nie wieder aufmachen, daß wurde uns schon gesagt. Aber wenn wir den Bereich jetzt als Wohnung mit nutzen, geht das doch niemanden etwas an. Wir störnen keinen und wir verändern äußerlich überhaupt nichts. Trotzdem habe ich gehört, daß wir dafür wahrscheinlich keine Genehmigung bekämen wenn wir fragen würden. (Ursprunglich wollten wir drei seperate Wohneinheiten daraus machen) Wer hat da einen Tipp für uns. Wir werden einfach da wohnen und die Gaststätte als Wohnraum nutzen, was kann uns denn da schlimmsten Falls passieren? Wir hatten uns das nicht so problematisch vorgestellt