Wer trägt die Kosten für Instandsetzungsarbeiten

Diskutiere Wer trägt die Kosten für Instandsetzungsarbeiten im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo an alle die sich mit geltendem Recht auskennen (und auch an alle anderen) Die Frage ist hier vielleicht nicht ganz richtig aber es gibt...
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Paletti

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Hallo an alle die sich mit geltendem Recht auskennen (und auch an alle anderen)

Die Frage ist hier vielleicht nicht ganz richtig aber es gibt hier ja doch einige, die sich damit vielleicht auskennen oder mir einen Tipp für einen guten Link geben können.

Mich interessiert wie es im Falle eines lebenslangen Wohnrechtes aussieht. Trägt dann derjenige, der das Wohnrecht hat, die Kosten für evt. notwendige Instandsetzungen eines Gebäudes oder trägt der Besitzer (Erbengemeinschaft) die Kosten für notwendige Instandsetzungen ? Wie sieht es mit den Kosten für nicht notwendiges/"kosmetisches" aus

Danke für alle Antworten. Ich weiß das man sowas nicht konkret oder verbindlich beantworten kann, aber ein Hinweis in welche Richtung die Rechtslage geht würde mir schon weiterhelfen.
gruß

Dorothée
 
Bei Nutznießung

kenne ich das so, dass für die Instandhaltungsarbeiten der Eigentümer aufzukommen hat, und für die Unterhaltsarbeiten (Gartenpflege, Malerarbeiten in der Wohnung) der Nutznießer. Nutznießung ist eine weiterreichende Form als Wohnrecht. Kosmetisches geht sicher auch zu Lasten des Eigentümers. Wer soll diese Arbeiten denn sonst veranlassen können? Schöne Grüße Jürgen Maier
 
Wie man will

Moin!

Wohnrecht heißt ja zunächst mal nur, daß man nicht hinausgeworfen werden kann. Wie das dann ausgestaltet wird, ist Verhandlungssache. Oftmals zahlt der Nutznießer einfach eine Miete. Oder man macht ihn grundsätzlich für alle Reparaturen zahlungspflichtig. Gibt es denn im vorliegenden Falle schon einen zugehörigen Vertrag, oder ist nur das Wohnrecht ohne weitere Absprachen eingetragen? Handelt es sich um ein ganzes Haus (das macht die Kosten übersichtlicher) oder einen Teil davon (Wohnung)?
 
Jetzt

habe ich doch für Missverständnisse gesorgt.
Nutzniessung oder Nießbrauch ist eine erweiterte Form von Wohnungsrecht. Hier kommt der Nutzen z.B. einer Immobilie zugute z.B. Pacht- oder Mieterträge. Es muß nicht unbedingt dort gewohnt werden.
Ich glaube trotzdem, daß immer der Eigentümer für Instandhaltungsarbeiten aufzukommen hat. (wie Mietrecht)
Wohnrecht oder Nutzniessung sind lediglich Belastungen im Grundbuch, aber keine Eigentumsanteile o.ä.
Siehe auch WIKIPEDIA: "Von hoher Bedeutung für die Praxis sind vor allem Fragen des Mietrechts, das stets um eine Ausgleich bemüht ist zwischen den berechtigten Interessen des Vermieters, der die Kosten des Erwerbs und der Erhaltung trägt, und dem oft sozial schwächeren Mieter, der vor unangemessenem Mietzins und ungerechtfertigter Kündigung geschützt werden soll.
In Deutschland wird Wohnrecht als umgangssprachliche Bezeichnung für das Wohnungsrecht verwendet."
Schöne Grüße Jürgen
 
Kosten bei Wohnrecht

Wohnrecht als persönlich beschränkte Dienstbarkeit ist immer individuell in Form eines notariellen Vertrages geregelt. In der 2. Abteilung des Grundbuches finden sich dazu Hinweise (Notar, Nr. der Urkunde). Wenn die Urkunde nicht mehr vorhanden ist, beim Notar nachfragen. Wenn es den auch nicht mehr gibt, beim Grundbuchamt nachfragen. Die Urkunde befindet sich in der zum Grundbuchblatt gehörigen Grundakte.

Viele Grüße
Georg Böttcher
 
Hallo

ich weiß nur das im grundbuch die persönliche, beschränkte dienstbarkeit eingetragen ist, es steht allerdings nicht drin ob nur für einen Teil des Gebäudes oder für das gesame Gebäude, hier müsste man sich noch mal erkundigen. weiteres ist nicht bekannt, ich vermute mal das außer dem "Wohnrecht" nichts weiter geregelt ist. Da keine Miete von der Begünstigten gezahlt wird, ist diese Frage aufgekommen. Normalerweise dient die Miete ja dazu ein Gebäude zu unterhalten. Aber es verhält sich so wie ich schon vermutet hatte, dass da ein Vertrag sinnvoll wäre in dem das alles geregelt ist. Danke schon mal für die Antworten
Gruß
Dorothée
 
Thema: Wer trägt die Kosten für Instandsetzungsarbeiten

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