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Paletti
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Hallo an alle die sich mit geltendem Recht auskennen (und auch an alle anderen)
Die Frage ist hier vielleicht nicht ganz richtig aber es gibt hier ja doch einige, die sich damit vielleicht auskennen oder mir einen Tipp für einen guten Link geben können.
Mich interessiert wie es im Falle eines lebenslangen Wohnrechtes aussieht. Trägt dann derjenige, der das Wohnrecht hat, die Kosten für evt. notwendige Instandsetzungen eines Gebäudes oder trägt der Besitzer (Erbengemeinschaft) die Kosten für notwendige Instandsetzungen ? Wie sieht es mit den Kosten für nicht notwendiges/"kosmetisches" aus
Danke für alle Antworten. Ich weiß das man sowas nicht konkret oder verbindlich beantworten kann, aber ein Hinweis in welche Richtung die Rechtslage geht würde mir schon weiterhelfen.
gruß
Dorothée
Die Frage ist hier vielleicht nicht ganz richtig aber es gibt hier ja doch einige, die sich damit vielleicht auskennen oder mir einen Tipp für einen guten Link geben können.
Mich interessiert wie es im Falle eines lebenslangen Wohnrechtes aussieht. Trägt dann derjenige, der das Wohnrecht hat, die Kosten für evt. notwendige Instandsetzungen eines Gebäudes oder trägt der Besitzer (Erbengemeinschaft) die Kosten für notwendige Instandsetzungen ? Wie sieht es mit den Kosten für nicht notwendiges/"kosmetisches" aus
Danke für alle Antworten. Ich weiß das man sowas nicht konkret oder verbindlich beantworten kann, aber ein Hinweis in welche Richtung die Rechtslage geht würde mir schon weiterhelfen.
gruß
Dorothée