Nutzungsänderung angrenzender Schuppen in Wohnraum

Diskutiere Nutzungsänderung angrenzender Schuppen in Wohnraum im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, wir haben ein altes Fachwerkhaus gekauft.Es steht nicht unter Denkmalschutz. Direkt am Wohnhaus liegt ein gemauerter Fachwerkschuppen...
T

Tina

Guest
Hallo,
wir haben ein altes Fachwerkhaus gekauft.Es steht nicht unter Denkmalschutz.

Direkt am Wohnhaus liegt ein gemauerter Fachwerkschuppen der vom Wohnraum aus zu begehen ist.

Wir möchten jetzt diesen Raum zu einem Wohnraum umwandeln.
Nach außen hin würde sich nur eine Tür verändern- die Tür ist schon da - nur eine Nebeneingangstüre würde eingesetzt.- und zwei Fenster eingesetzt werden die jetzt durch Holzläden verschlossen sind- also auch schon da sind.
An tragenden Teilen (Wände, Balken)ändert sich nichts...Auch werden keine Wände verändert.
Die bestehenden Wände innen würden gedämmt.
Benötigt man für solch einen - nur innen - stattfindenen Umbau eine Genehmigung ???
 
Baugenemigung

Moin
Ja
Ersten verändern sie die Außenansicht.
Zweites berechnet sich ihre Grundsteuer nach der Grundstücksgröße, sowie der Nutz und Wohnfläche der Gebäude.
Nach dem Umbau werden sie weniger Nutz aber mehr Wohnfläche haben. Wird also teurer.
Gruß Jürgen
 
Aber wenn der ..

Raum doch die ganze Zeit zur Wohnung gehört hat ;-)
wie ist die Aktenlage ?
 
Aktenlage

Es ist ein Gebäude ... auch in den Plänen ...
der Raum ist als Schuppen gekennzeichnet ...
ok, das mit der steuer verstehe ich ....
Aber spricht etwas dagegen uns die genehmigung zu erteilen ??

Und ... ich kann doch wohl in einem nicht denkmalgeschütztenHaus fenster und Türen ersetzen wie ich will... die sind ja schon da ...nur eben mit Holzläden verschlossen und nicht mit Glasfenstern..Aber das kann ich doch schließen wie ich will.... ????????
 
???

dann mach und frag nicht lang. Hier wird sich keiner aus dem Fenster lehnen. "Aber Herr XY vom Forum Z hat gesagt, dass ich das darf ..."

Manchmal ist es nicht angebracht, die sowieso schon überlasteten Beamten vom Bauamt noch zusätzlich mit Arbeit einzudecken.
D.h. Sie wandeln nicht einen begehbaren Schuppen in Wohnraum um, sondern werten einen bereits vorhandenen Wohnraum durch innenarchitektonische Massnahmen auf.
Soviel ich weiss, ist das nicht bewilligungspflichtig. Das Öffnen bereits vorhandener, aber geschlossener Fensterläden auch nicht.
 
Thema: Nutzungsänderung angrenzender Schuppen in Wohnraum

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