Eigenbedarf einer Wohnung als Lagerraum

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Pumpernickel

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Sehr geehrte Forumsmitglieder, wir planen ein Häuschen in einer Kleinstadt zu erwerben. Das Haus hat keinen Keller aber einen Anbau im Garten, der zur Zeit mit zwei winzigen Wohnungen belegt ist. Unser Plan ist, nach Kauf den Mieter im Erdgeschoss des Hinteranbaus zu kündigen, um einen Lagerraum für Fahrräder und "Gedöns" zu haben. Ich finde trotz mehrfacher Recherche keine konkrette Aussage, ob das zulässig wäre bzw. ob in diesem Fall der Eigenbedarf greifen könnte, da ich ja Wohnraum in " Nicht Wohnraum " umwandeln würde. Oder ist ein Lagerraum ein Wohnraum der der Familie zusteht??

Solltet ihr eine passende Antwort haben oder noch Fragen zur Konkretisierung würde ich mich sehr über Eure Antworten freuen
 
Das wichtigste ist die Rechtmäßigkeit der Kündigung, das bedeutet, dass der Wohnraum tatsächlich vom Neuerwerber und/oder dessen Familie (Eltern, Kinder,Enkel) genutzt wird. Belassen Sie es bei der Wohnnutzung.

Schon in der Kündigung müssen Sie den Eigenbedarf nachvollziehbar und vernünftig begründen. Da schon für Kündigung, Übergabe/Zustellung gewisse Formen einzuhalten sind empfehle ich dringend anwaltliche Unterstützung - von Anfang an. Da die Anwaltsgebühren am Streitwert (Miete) festgemacht wird, dürfte da nicht zu viel an Kosten auflaufen. Habe das gerade hinter mir ...

Kündigungsfristen stehen im Mietvertrag (unbedingt vor dem Kauf einsehen). Dort kann stehen "es gelten die gesetzl. Kündigungsfristen." o.ä. oder die Fristen sind gleich mitaufgeführt:

Kündigungsfristen für Vermieter nach BGB:

Mietdauer => Kündigunsfrist
bis 5 Jahre => 3 Monate
mehr als 5 Jahre => 6 Monate
mehr als 8 Jahre => 9 Monate
länger => maximal ein Jahr

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Vielen herzlichen Dank für die erste Anwort die ich meiner kurzen Karriere im Forum bekommen habe. Ich verstehe dein Dilemma, und habe mich mit all diesen Dingen bereits beschäftigt. Habe im Übrigen gerade die länge der Mietverhältnisse bekommen und kann mit der dreimonatigen Kündigungsfrsit bei unter fünf Jahren Mietdauer sehr gut leben. Trotzdem bleibt die Frage die ich ursprünglich hatte nur angeschnitten. Gibt e die Möglichkeit einen betsehenden Wohnraum in einen eigengenutzten "Hobby/ Bastel-/ Gartengeräteraum" umzuwandeln, oder muss ich auch in der Kündigung mit dem Begriff Wohnraum weiterarbeiten. Reicht die Begründung des Abstellraums, um eine eigenbdarfsKündigung auszusprechen. Ich will ja nicht lügen und mich hinterher streiten müssen, wenn ich es vermeiden kann. würde mich im Übrigen in dienem Fall mal über andere Wege als den Gerichtsstreit erkundigen.

Liebe Grüße aus Sachsen
SAZO06
 
Letztlich kann Dir keiner vorschreiben was Du in Deinem Wohnraum veranstaltest oder wieviel Wohnraum für die persönliche Entfaltung benötigt wird. Ich empfände das auch nicht als Lüge, wenn während der Umbauphase die Nutzung eines Raumes geändert wird.

Argumentativ käme der Fahrradschuppen als Wohnraumersatz als Kündigungsgrund bestimmt eher negativ in einem Rechtsstreit an und ein zweiter Anlauf a la "ich will das doch als Wohnraum nutzen" wäre gewiss weitaus schwieriger.

Letztlich wird ja alles von Dir genutzt und nicht erneut mit höherer Miete wieder vermietet.

Häufig genügt auch die formell richtige Kündigung und es kommt nicht zu einem Rechtsstreit. Um die Ernsthaftigkeit der Kündigung zu untermauern würde ich das über einen Anwalt durchführen lassen.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer


P.S.: Das ist jetzt keine Rechtsberatung. Dass kann und darf ich nicht.
 
Thema: Eigenbedarf einer Wohnung als Lagerraum
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