Fachwerk.de - Scheunenausbau zum Wohnhaus

Welche Anträge muss ich in Hessen stellen und wo, wenn ich gedenke eine unter Denkmalschutz und Ensembleschutz stehende Fachwerkscheune zum Wohnhaus auszubauen? Bei dem Objekt handelt es sich um einen 3 Seiten Hof wobei das eigentliche Wohnhaus und die eine Scheune einem anderem Eigentümer gehören.Mir gehört nur die eine Scheune und ein kleines Wohnhaus,welches ebenfalls auf dem meinigen Grundstück steht. Eine eigene Hausnummer und Zufahrt hat mein Anwesen schon. Was kostet der Antrag? Ein Aufmaßplan vom Architekt ist auch schon vorhanden.Der Ausbau soll größtenteils in Eigenleistung erfolgen, wobei die Scheune von Außen nicht baulich verändert werden soll(bis auf ein paar Fenster und den Schornstein natürlich).
Alte Fachwerkhäuser haben Charakter !
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christian dern | 05.07.07
Moin,
das alles sagt Ihnen Ihr vorlageberechtigter Architekt, der muss ja auch alle Anträge unterschreiben.......
sinnvolles Bauen
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Olaf Bernhardt | 05.07.07
Scheunenausbau ...
Hallo Herr Dern,

mit ein paar Anträgen ist das leider nicht getan. Den Antrag dürfen auch nicht Sie selbst stellen, sondern nur sog. Bauvorlagenberechtigte, wie z.B. Architekten.

Ihr Vorhaben ist aus mehreren Gründen vorher auf seine Zulässigkeit abzuklopfen. Zum einen müssen Sie den Aspekt der Nutzungsänderung von "Scheune" in "Wohnen" beachten. Zum anderen stellt sich die Frage, ob bzw. in welcher Weise die Denkmalschutzbehörden einem Umbau zustimmen würden.

Suchen Sie sich einen kompetenten Architekten, der sich bestenfalls auch mit dem denkmalpflegerischen Aspekten auskennt. Erstellen Sie mit Ihrem Architekten ein Konzept und erste Planzeichnungen.

Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde oder gleich mit dem Landesamt für Denkmaplflege. Lassen Sie sich auch gleich beraten, welche Umbaukosten steuerlich gefördert werden können.

Wenn die Denkmalpflege "grünes Licht" gibt, dann wenden Sie sich an die örtlichen Baubehörden und lassen Sie die Zulässigkeit der Nutzungsänderung prüfen. Optimal wäre eine vorab Klärung, z.B. durch einen Bauvorbescheid.

Die Kosten des Antrags sind im Übrigen ein winziger Teil der Kosten, der ohnehin auf sie zukommen wird.

Alles Gute und mit freundlichem Gruß,

Michael A. Else
Wir hatten unseren Spass - bis die Juristen kamen.
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else.schwarz Rechtsanwälte Partnerschaft | RA Michael A. Else | 08.07.07
Scheunenausbau zum Wohnhaus
Sehr geehrte Herr Dern,
in jedem Falle benötigen Sie einen bauvorlageberechtigen Entwurfsverfasser. Dieser muß Ihnen nicht nur die Entwurfszeichnungen erstellen, sondern auch die baurechtlichen Fragen abklären (Hess.Bauordnung,Hess.Denkmalschutzgesetz). Gerade hinsichtlich des Denkmalschutzes empfehle ich Ihnen, persönlich wegen Ihres Vorhabens bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises vorzusprechen.
Dieses gilt nicht nur hinsichtlich der denkmalgerechten Gestaltung Ihres Hauses, sondern wegen möglicher Zuschüsse und den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Diese finanziellen Belange sind ja bei der Finanzierung auch zu beachten.
Mit freundlichen Grüssen
Hans-Ulrich Flick
Baurecht, Baugestaltung, Stadt- und Ortsentwicklung
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Hans-Ulrich Flick | 18.07.07

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