Wir wohnen in einer alten Gaststätte ohne ohne Wohnraumnutzungsgenehmigung

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Thomas Londt

Guest
Vor 2 Jahren sind wir (6 Pers.) in eine Wohnung, die vorher als Gaststätte genutzt wurde, eingezogen. Wir haben mit dem Vermieter einen ganz normalen Mietvertrag abgeschlossen. Nach einem halben Jahr wurden wir davon in Kenntnis gesetzt, dass das Haus einer Zwangsverwaltung unterstellt wird. Heute haben wir vom zuständigen Immobilienmakler das Wertgutachten für die Zwangsversteigerung erhalten und diesem entnommen, dass der von uns bewohnte Raum keine Wohnraumnutzungsgenehmigung hat.

1. Dürfen wir hier privat überhaupt wohnen? Hätte der Zwangsverwalter handeln müssen?

2. Was passiert im Worstcase? Zahlen Versicherungen, wenn etwas passiert (Hausrat)?

3. Welche Nachteile ergeben sich für uns daraus?

Im Voraus bedanken wir uns für die Mühe und ggfs. Infos.
 
Zwangsversteigerung

Zu 1. Ob dürfen oder nicht- Sie wohnen da und das ist Ihre Entscheidung. Eventuelle baurechtliche Sanktionen treffen erst einmal den Eigentümer bzw. den Rechtsträger.
Zu 2. Das Haus wird von jemanden ersteigert, der Interesse an einer anderen Nutzung ohne Sie hat und versucht Sie, mit allen Mitteln rauszuekeln.
Na und?
Tun Sie so als wollten Sie nicht raus, pokern Sie um eine Abfindung und suchen Sie sich im Stillen was Besseres.

zu 3. Ob es Nachteile sind, ist Ansichtssache.
Problematisch kann es nur werden, wenn bedingt durch die doch langen Zeiträume Reparaturen auflaufen. Kleinere Sachen können Sie über Mieteinbehalt selber abfangen. Achten Sie auf die Zahlung der öffentlichen Gebühren (Wasser, Abwasser, ELT, Heizung, Versicherungen) damit Ihnen nicht die Versorgung abgedreht wird, wenn Ihr Nebenkostenanteil beim Verwalter für andere Zwecke draufgeht. Deshalb im Zweifelsfall direkt an die Versorger zahlen!
Ich sehe aus so einer Zwangsversteigerung auch Vorteile.
Gehen Sie zu den Versteigerungsterminen, wenn es sich lohnt und die Bude es wert ist, bieten Sie selber.

Viele Grüße
 
Zu 1. Ob dürfen oder nicht- Sie wohnen da und das ist Ihre Entscheidung.

MMMHHHH unsere Entscheidung ?! Wir sind natürlich davon ausgegangen das es sich um Wohnraum handelt als wir den Mietvetrag abgeschlossen haben!Hätte der Zwangsverwalter als dieses ihm bekannt wurde, nicht handeln müssen ?
 
Moin Thomas,

1)Wenn euer Vermieter mit euch einen Wohnmietvertrag abgeschlossen hat, gilt Wohnmietrecht (besser für euch). Dem Zwangsverwalter ist das eher egal, der hat die Aufgabe die Bude abzuwickeln. M.W. könnte höchstens das Bauamt dem Vermieter untersagen, die Gaststätte weiterhin als Wohnraum zu vermieten. Das würde also erst den Ersteigerer betreffen.

2) Guckst du in deinen Vertrag. Dürfte aber was Hausrat angeht keine grössere Rolle spielen, da ihr eure Angaben "nach bestem Wissen und Gewissen" gemacht habt. Inwieweit ihr evtl. im Rahmen eurer "Mitwirkungspflicht" denen die neuen Umstände mitteilen müsst, kann ich dir nicht sagen. Offiziell hat euch ja aber niemand untersagt dort zu wohnen.

3) Das Wertgutachten betrachtet den Wert einer Immobilie und der bemisst sich logischerweise auch an der Art der Nutzung. M.W. seid ihr als Mieter nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob euer Vermieter euch einen Raum überhaupt als Wohnraum vermieten durfe. Derartige Umnutzungen sind ja nicht unüblich. Vertrag ist Vertrag und üblicherweise tritt der Ersteigerer automatisch die Rechtsnachfolge an, wird also euer neuer Vermieter.

Wollt ihr da unbedingt drin bleiben, oder geht's um die Höhe der Ablöse?

Gruss, Boris
 
Wollt ihr da unbedingt drin bleiben, oder geht's um die Höhe der Ablöse?

Weder noch, ich möchte nur wissen ob der Zwangsverwalter die Sache mit dem Mietvertrag so einfach ignorieren darf !

Vielen Dank Boris

Thomas
 
Wohnraumnutzungsgenehmigung

Hallo Familie Londt,
Das ist jetzt keine Rechtsberatung, nur "Erfahrung"

Baugenehmigungen werden immer unabhängig von Rechten Dritter erteilt.
Sie können also einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen.
Gegen Wohnnutzung kann eigentlich keiner was haben.
Es sei denn der "Gebietscharakter" lässt es nicht zu.
(Gewerbegebiet, Industriegebiet oder so)

Auch wenn es einen neuen Eigentümer mit Räumungstitel gäbe,
könnten Sie sich bei der Gemeinde als obdachlos melden.
Die Gemeinde würde dann im Rahmen der Daseinsvorsorge Wiedereinweisung verfügen.

viele Grüße
 
Moin Thomas,

bevor der Zwangsverwalter nicht an euch herangetreten ist, würd' ich mir keinen Kopp machen, da er nur ein "Zwischenwirt" ist.

Interessant für euch ist vielleicht noch, dass nach dem ersten Versteigerungstermin ohne Mindestgebot, das Haus beim 2. Termin nochmal deutlich günstiger hergegeben werden darf.

Wenn also der erste Termin verstrichen ist, ist das noch lange kein Grund zum Aufatmen......die Geier kreisen lediglich und warten.....

Gruss, Boris
 
Thema: Wir wohnen in einer alten Gaststätte ohne ohne Wohnraumnutzungsgenehmigung
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