Wochenendhäuschen im Außenbereich-Wände erneuern

Diskutiere Wochenendhäuschen im Außenbereich-Wände erneuern im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo liebe Forumsmitglieder! Auf der Suche nach Lösungsansätzen bin ich unter dem Beitrag "Modergeruch-Fertighaus SOS" auf Euer Forum gestoßen-...
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Tom21

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Hallo liebe Forumsmitglieder!

Auf der Suche nach Lösungsansätzen bin ich unter dem Beitrag "Modergeruch-Fertighaus SOS" auf Euer Forum gestoßen- und genau darum geht es: ein Fertigteil-Bungalow (ca.36 qm) aus den frühen 70er Jahren. Hüben oder Drüben, Okal, Zenker oder SED, es bleibt die gleiche Bauart: hartfaserbeplankte Rahmenbauweise mit Eternitfassade die irgendwann nachträglich mit 40mm Styropor gedämmt wurde.
Seit nun die Eigentumsverhältnisse zu Gunsten meiner Mitstreiterin im Herbst letzten Jahres geklärt sind ging´s ans aufräumen...man glaubt nicht wie viel Müll da zusammen kommt- die Hütte ist nun komplett leergeräumt inklusive der nichttragenden Innenwände. Es stinkt immer noch. Was furchtbar Schade ist- die Hütte liegt im Thüringer Wald (als landschaftlich-gelangweilter Brandenburger hab ich mich gleich verliebt) und man sitzt in einer Hütte aus Pappe und Chemie. Die Vorrausetzungen für ein naturnahes Bauen und wohnen wären denkbar günstig- für den Lehm brauch ich mich nur bücken. Ein Paradies. Aber halt- da war doch noch was- ach ja der Apfel. Was sagt das Bauamt dazu? Wochenendhäuschen im Außenbereich. Laut TRGS 519 darf ich zumindest die Asbestzementplatten bei Einhaltung der Schutzvorschriften selbst abnehmen und zur Deponie fahren. Brauch ich dafür eine Genehmigung oder reicht eine Bauanzeige oder gar nichts? Was wenn ich die dahinterliegende Fachung bis auf die Rahmenhölzer ausbaue und durch Lehm/Lehmstroh oder ähnliches ersetze...laut EnEV 2014 §1 Abs.3 Punkt 8 bin ich nicht daran gebunden- was nicht heißt, das ich nicht energieeffizient Bauen möchte, nachweisen muß ich es aber nicht.
Für das Häuschen wurde im Laufe der Jahre (Kauf, Abstandszahlungen für den ehemaligen Mitbesitzer) schon wesentlich mehr gezahlt als es Wert ist. Ich befürchte das Bauamt ins Boot zu holen wird die Kosten weiter in die Höhe treiben, von daher würde ich das gern Außen vor lassen- zur Not bleibt´s halt eine Chemiehütte. Also was darf ich tun? Und womit muß ich rechnen wenn das Bauamt mir den Apfel reicht?

Ein Ratsuchender Tom
 
Das Bauamt

ist nicht Ihr Feind. Sprechen Sie Ihr Sanierungsvorhaben offen und frühzeitig an. Auch im Außenbereich dürfen Sie Ihr Wochenendhaus modernisieren und ggf. auch erweitern, wenn damit eine zeitgemäße Nutzung begründet wird.

Die Fassade und das Dach nach außen hin zu dämmen und damit auch die Gebäudeaußenmaße zu vergrößern, wird sehr wahrscheinlich in diese Kategorie fallen und genehmigt werden.

All dies müssen Sie ggf. auch in einer Bauvoranfrage klären, bevor Sie einen Bauantrag stellen, falls dies notwendig sein sollte. Eine Bauvoranfrage ist dann
sinnvoll, wenn die baurechtliche Situation nicht eindeutig ist und wenn eventuell auch andere Dienststellen als nur die Baubehörde gehört werden müssen, z.B. die Landschaftsschutzbehörde oder die Untere Wasserbehörde etc.

Für all dies brauchen Sie die Hilfe eines Architekten, der die Verhandlungen mit den Behörden führt und der Ihre Interessen vertritt, der auch die Bauvoranfrage oder einen BAuantrag stellen kann.

Welche Sanierungsmaßmnahmen in Ihrem Haus ergriffen werden sollten, sei es, um die Belastung mit bauchemischen Produkten zu vermindern oder die Wärmedämmung nachzurüsten , solllte auch ein Architekt nach einer Bestandsaufnahme und Sichtung der Konstruktionsunterlagen für diesen WoE-Haustypus entscheiden.

Mit Lehm oder Strohlehm müssen Sie nicht zwangsweise hantieren; das Material hat mit Dämmung nichts zu tun und wird auch nicht automatisch zu einer "wohngesunden" Atmosphäre beitragen. Baumaterialen sollten nach ihrem Verwendungszweck ausgesucht werden, nicht nach ideologischen Gesichtspunkten. Lehm ist prima, Beton auch ... alles zu seiner Zeit und am rechten Ort.
 
Vielen Dank...

...für diese Aufklärung Herr Pickartz. Der genaue Ablauf war mir tatsächlich etwas unklar.
Das Bauamt betrachte ich nicht als Feind sondern eher als Kostenfaktor der mir im Wege steht- nicht das ich die Leistungen von Architekten und Bauamt in Frage stellen möchte- aber in meinen Augen ist das halt einfach eine kleine Bretterbude. Wollte ich sie tatsächlich auseinandernehmen dann wäre der von Ihnen beschriebene Weg der Richtige.Nun habe ich schon mit dem Bauaufseher der Gemeinde telefoniert, er bestätigte Ihre Annahme das einem austauschen der Wände baurechtlich vermutlich nichts im Wege stehe. Mit einer Baugenehmigung in der Tasche versteht sich.Da ich immer noch am Kosten abwägen bin frage ich mich mit welchen Kosten muß ich hier wohl rechnen wenn der Architekt mich bis zum Bauantrag und erfolgter Genehmigung begleitet? Oder muß ein Architekt mich dann bis zur Bauabnahme begleiten?

Lehm hat sicherlich auch ideologische Gründe- der Hauptgrund ist aber das er einfach schon da ist. Die Art der Wärmedämmung werde ich dann mit dem Architekten besprechen wenn es soweit kommen sollte.

Tom
 
Lehm ist nicht gleich Lehm

Hallo, Tom,
ich möchte nur anmerken, daß nicht jede Lehmschicht gleichermaßen zum Bauen und Putzen geeignet ist. Die Klebefähigkeit muß erst getestet werden. Aber wenn es dort viele Lehmhäuser gibt, findet sich sicher auch ein älterer Maurer, der dazu noch Auskunft geben kann.

Gutes Vorankommen wünscht
D.Fr.
 
Thema: Wochenendhäuschen im Außenbereich-Wände erneuern

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