Bay-Window

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Petrowka

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Hallo Community-Mitglieder, ich habe eine Frage zum Thema Bestandschutz. Das Haus, das ich erwerben möchte liegt im Außenbereich. Es ist seinerzeit ordnungsgemäß genehmigt worden. Später haben die Eigentümer im Wohnzimmer aus einem normalen flachen, großflächigen Fenster eine "Bay-Window" gemacht, d.h. das Fenster verlaäuft nun nicht mehr so __________ sondern so: \_________/ Die Ausbuchtung beträgt ca. 70 cm. Ist durch eine solche Ausbuchtung des Fensters (was vorher von der größe her identisch war, aber eben flach) der Bestandsschutz des Hauses im Außenbereich gefährdet? Meines Erachtes handelt es sich dabei nicht um eine wesentliche Veränderung, die eine Neuberechnung der Statik erforderlich machte. Die Eigentümer behaupten, sie hätten seinerzeit bei der Gemeinde mündlich die Auskunft erhalten, dass Veränderungen in solch geringem Maße ohne Genehmigung zulässig seien? Wer kenn sich bei dieser Materie aus? Vielen Dank für Eure Hinweise!
 
Ich

selber kenne nur die Meinung eines Bauamtes in Sachsen, dass der Austausch eines alten Industrie-Stahlfensters mit Einfachverglasung gegen ein moderns mit Iso-Scheiben an einer Grenze den Bestandsschutz aufheben würde. (Brandwand in einen Garten!) Nur Reparatur wäre zulässig! Vestehen kann ich das zwar nicht, scheint hier aber so praktiziert zu werden. Aber: Wo kein Kläger, da auch kein Richter ....
 
Thema: Bay-Window
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