"kurzzeit Wohnraum" - Werkstatt ohne Umnutzungsantrag?

Diskutiere "kurzzeit Wohnraum" - Werkstatt ohne Umnutzungsantrag? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - hallo, wir stehen mom. vor dem Problem, dass wir noch nicht in unser neues Haus ziehen können, aber die Werkstatt im ehm. Stall provisorisch...
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Winzerhöfler

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hallo,

wir stehen mom. vor dem Problem, dass wir noch nicht in unser neues Haus ziehen können, aber die Werkstatt im ehm. Stall provisorisch "bewohnen" könnten. Eben solange bis wir ins Wohnhaus ziehen können. Aus unserer alten Wohnung müssen wir raus und müssen ja provisorisch irgendwo unterkommen....

Ist dies rechtlich möglich ohne einen Umnutzungsantrag zu stellen?

Besten Dank!!

Grüße aus dem Süden!
 
In einem alten Wohnwagen ---

--- der auf dem Hof steht, kann man doch auch ab und zu
das Licht brennen lassen ---
 
Wer sollte Euch...

...denn aus Euerem eigenen Haus vertreiben können? Eine vorübergehende Wohnnutzung sollte immer tolerierbar sein; wenn Ihr einen Umnutzungsantrag stellt, werdet Ihr staunen, was mit der Grundsteuer passiert: sie wird kräftig steigen. Außerdem Auflagen über Auflagen...

Grüße

Thomas
 
Hallo Herr Deibert,

letztlich kann Ihnen hier niemand raten einen Nichtwohnraum illegal als Wohnraum zu nutzen, aber ....

wenn Sie aus Ihrer Wohnung raus müssen und das Ende der Renovierung des Wohnhauses irgendwie absehbar ist...

Wer will Ihnen das verbieten? Ich würde jedenfalls nicht Zelten.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer




P.S.: Betrachten Sie das Gebäude doch weiterhin als Werkstatt in der Sie am Glück Ihrer Familie arbeiten oder als Stall, in dem Sie Ihre Nachkommen unterbringen :))
 
Ihr wohnt

doch da bestimmt nicht in der Werkstatt. Ihr wohnt doch bestimmt bei Oma zur Untermiete? Ihr arbeitet halt so lange am Haus, das ihr vor Mütigkeit manchmal direkt in der Werkstatt einschlaft. Das kann doch passieren!

Viel Erfolg mit dem Haus!

Marko
 
..und wickelten das Kind

in Windeln und legten es in eine Krippe von Stroh ..
Hatten wir doch schon mal - aber ohne Bauantrag , sonst wird das nix .

Wie lange müsst Ihr denn bei der Oma bleiben , oder auch bei dem heiligen Dingsbums ?
Wenns hier um Jahre und Jahrzehnte geht , gehts halt nicht ohne ( Antrag ) .
Gruß aus Minden
 
"kurzzeit Wohnraum" - Werkstatt ohne Umnutzungsantrag?

Hallo Herr Deibert,
drehen Sie doch den Spieß einfach um : Gehen sie zur Gemeinde und schildern Sie Ihre Situation.
Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Daseinsfürsorge Ihnen und Ihrer Familie Obdach zu gewähren.Entweder sie verfügt, das Sie in der alten Wohnung bleiben dürfen (müssen), oder sie toleriert die Nutzung der Werkstatt vorübergehend.
Viele Grüsse aus Nordhessen
 
Wie es bei uns war

Hallo aus dem Norden,
unsere Situation war ganz ähnlich. Während der Haussanierung sind wir in die nebenliegende Scheuen gezogen, wo unsere Vorbesitzer einen Teil als Büro ausgebaut und genutzt hatten.

Eines Tages klopfte es an der Tür – wir gerade beim Frühstück – und eine Dame vom Bauamt trat strengen Blicks ein. Wohnen sei hier ja eigentlich nicht erlaubt, usw. Wir erklärten ihr dann von wegen übergangsweise und danach wieder Nutzung als Büro, etc. und sie war auch ganz verständig, wenn auch auf Recht und Ordnung pochend. Wir mußten ihr also noch eine schriftliche Mitteilung schicken, dass wir nur für einen Übergangszeitraum dort hausten, bis das Wohnhaus bezugsfertig sei. Damit war's gut und bisher haben wir nie wieder was gehört.

Viele Grüße, mag
 
huiii,

vielen dank für die vielen antworten!
es ist definitiv nicht von dauer. dazu lockt das schöne haus auch viel zu sehr.
wir wollen so schnell wie möglich dort einziehen, nur geht eben alles etwas länger als wir das gerne hätten...

danke!

gruß aus dem süden!
 
Man sollte die ewig überlasteten Behörden nicht mit derlei Dingen von wirklich wichtigen Arbeiten abhalten. Wenn der konkrete Fall nicht exakt so in irgend einer Weisung oder einem Paragraphen beschrieben ist, erzeugen Sie damit womöglich noch teure Überstunden oder den Beamtenreflex (Alles was nicht geregelt ist erstmal verbieten).
Als Gegenleistung sollten sie dann das Amt auch nicht beiziehen, wenn die Hobelspäne beim Frühstücken stören oder Ihnen beim Zähneputzen eine Feile auf den Fuss fällt.
 
Thema: "kurzzeit Wohnraum" - Werkstatt ohne Umnutzungsantrag?

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