Scheune -> KFZ Werkstatt ?

Diskutiere Scheune -> KFZ Werkstatt ? im Forum Fachwerkkonstruktion im Bereich - Hallo alle zusammen. Bin neu hier und habe ein Paar Fragen an Fachkundige zu meinem Vorhaben. Habe mir 03/08 eine Scheune in Erfurt gekauft...
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Thomas K.2

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Hallo alle zusammen. Bin neu hier und habe ein Paar Fragen an Fachkundige zu meinem Vorhaben.

Habe mir 03/08 eine Scheune in Erfurt gekauft. Diese gehörte bis dahin zu einem 4-Seiten-Hof. Die Scheune ist 300 qm groß mit Boden und dazu sind 200qm Außenfläche. Alle Außenmauern bestehen aus 24er Vollziegel und das komplette Innenleben ist eine Holzkonstruktion. 2 große Tore. Momentan ist nichts erschlossen. Ich möchte die Scheune zur gewerblichen KFZ Werkstatt umnutzen.

Nun zu meinen Fragen:

Ist es möglich in die Mauer zum Nachbarn hin(die Mauer ist die Grenze) Lichtöffnungen einzubringen? Brandschutzwand?

Wie verläuft die Umnutzung?

Was sind die Bedingungen/Voraussetzungen für die Umnutzung?

Mit welchem Bürokratischen und finanziellen Aufwand ist Sie verbunden?

Wie sind die Brandschutzbestimmungen für eine KFZ Werkstatt?

Das Foto ist vom Urzustand.
Das solls fürs erste gewesen sein.

Danke im voraus.
 
Hallo Thomas
Kann mich des Gefühls nicht verwehren das da gerade ein Gaul von hinten aufgezäumt wird ...
Dennoch viel Glück bei denem Vorhaben, wird sicher noch einige Antworten zum planungsverfahren geben.
Gruß
Hartmut
 
KFZ Werkstatt

Hallo,
1. Öffnungen in einer Brandwand sind idR nicht zulässig.
Wenn Sie ein F 90 Fenster (ca 5000,-Euro) einbauen geht das.

2. Bauantrag stellen.

3. Planungsrechtliche Vorraussetzungen prüfen. Aussenbereich?
Nachbarbereitwilligkeitsbescheinigung einholen.
Befreiungantrag stellen.(Kostet Geld)
Fragen Sie Ihren Nachbarn, ob er bereit ist eine Baulast auf seinem Grundstück eintragen zu lassen, dann brauchen Sie keine Befreiung.

4. Bei einer Befreiung wird eine Gebühr erhoben ,die den wirtschaftlichen Vorteil berücksichtigt. (kann teuer werden)
Baugenehmigungsgebühr.

Gehen Sie doch einfach mal zum Bauamt.

Viele Grüße
 
erstmal danke.

welchen zweck hat die befreiung? ich habe doch mit dem nachbargrundstück nichts zu tun. ich fahre weder drüber noch sonstwas. ist es korrekt das alle öffnungen in der wand richtung nachbar (abgesehen von F90) zugemauert werden müssen?

das bild zeigt den urzustand aus der richtung des nachbarn.
 
Nutzungsänderung

Hallo,
Bauordnungsrechtlich wird eine Umnutzung behandelt wie ein Neubau.
Alle öffentlich -rechtlichen und nachbarlichen Belange werden geprüft.

Wenn die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten werden können,
bedarf es einer Befreiung von den Vorschriften der Bauordnung.

Voraussetzung dafür ist die Bereitwilligkeitserklärung des Nachbarn.

Besser ist eine Baulast: keine Öffnungen zumauern, keine Befreiungsgebühr.

Aber ob der Nachbar da mitmacht?

viele Grüße
 
Thema: Scheune -> KFZ Werkstatt ?
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