Wer ist bei angrenzenden eigenständigen Nachbarwänden für Instandsetzung und Unterhaltung der Bauteilanschlüsse zwischen den Gebäuden zuständig?

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D.Selle

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Wer ist bei direkt angrenzenden eigenständigen Nachbarwänden (also nicht gemeinsamen Nachbarwänden) für Instandsetzung und Unterhaltung der Bauteilanschlüsse zwischen den Gebäuden zuständig?

Bei Gebäuden unterschiedlichen Alters, lt. N.Bau.O gilt ja "wer anbaut dichtet" aber gilt das auch bei 2 Häusern die z.b. 1670 und um 1800(an)gebaut wurden?

1. Konkret geht es um folgendes: Das Nachbarhaus ist ungefähr 150Jahre jünger als unseres. Die Häuser stehen in einer Flucht traufseitig zur Straße und sind giebelseitig mit eigenständigen Wänden mit kleinem Abstand von 5-30cm nebeneinander errichtet. Das (jüngere) Nachbarhaus überragt unseres um ca. 5m. Das Nachbarhaus wurde in den 1960zigern vollständig mit Eternit verkleidet, Eternitplattenreste inkl. Verpackungsmaterial und Rechnungen wurden z.T. im Gebäudezwischenraum entsorgt. Unser Dachanschluß ist mit mehreren Lage Bleiband an die Giebelwand vom Nachbarn genagelt. Der Bleibandanschluß wird von der Eternitfassade teilweise überdeckt. Bis unsere Dachziegel beginnen, überbrückt das Bleiband einen Spalt von ca. 10cm. Inzwischen ist der Bleianschluß löchrig und undicht und es stellt sich die Frage, welcher Nachbar für die Instandsetzung zuständig ist. Die Kosten sind erheblich aufgrund der Eternitproblematik.

Heute entdeckte ich, das unsere Grenzwand im obersten Stockwerkteilweise feucht ist wegen des undichten Bleibandes.

2. Der Zwischenraum der Gebäude straßenseitig mit einem Holzbrett und viel Silikon abgedichet. Ein Regenfallrohr am Nachbarhaus ist seit Jahren gerissen. Bei normalen Regenfällen tritt an einem 30°Bogen Wasser aus und spritzt direkt gegen die Bretterverkleidungund. Wegen Fassadenarbeiten mußte ich ein Brett abnehmen und stellte fest, dass das Wasser in den Gebäudezwischenraum läuft. Unsere Fachwerkwand mit Lehm-Flechtwerk in diesem Bereich ist nass.

Gruß
Detlef
 
Das habe ich auch gerade durchexerziert ...... will ich jetzt gar nicht daran denken ...
Die Vorgehensweise entscheidet sich von selbst dadurch, wie gut oder wie zerrüttet das Nachbarschaftsverhältnis ist (oder danach sein wird (oder soll))

zu 1.: Würde die Eternitfassade das Haus nicht überragen und das Regenwasser nicht daran herunterlaufen gäbe es den Schaden nicht. Es ist klar von wo das Wasser kommt, nicht nur von oben.
Das Blei liegt unter der Eternitfassade und soll verhindern, dass das Wasser der Eternitfassade zwischen die Häuser läuft. Zuständig dürfte hier der Eigentümer der Eternitfassade sein.

zu 2.: Gleiches Szenario: Der Eigentümer muss sein Regenfallrohr instandsetzen und ggf. für entstandenen Schaden aufkommen.

Wichtig ist, den Nachbar schriftlich auf die Missstände und den entstandenen Schaden aufmerksam zu machen. Ich bin zwar kein Anwalt und darf keinen rechtlichen Rat geben, aber ich beschreibe das, was mir gerade passiert ist. Je nach Zerrüttungsgrad => Anwaltliche Beratung.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Wer ist bei angrenzenden eigenständigen Nachbarwänden für Instandsetzung und Unterhaltung der Bauteilanschlüsse zwischen den Gebäuden zuständig?
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