Fachwerk.de - stromanschluß
wie gehe ich jetzt am besten vor?
ist der versorger nicht verpflichtet mich wieder anzuschließen?
Hallo,
Zwei jahre rechtfertigen nicht die Annahme der endgültigen Nutzungsaufgabe. Also: Anschlußantrag stellen.
Das wird dann ein von WEMAG beauftragter Konzessions-Elektriker zu den Bedingungen seines Rahmenvertrages machen.
Grüße
Neue Nutzungen für alte Gebäude
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 20.05.10
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