Meinungswellen
Lieber Harry
Hier nur kurz einige Sätze zu deiner doch etwas scharfen Erwiderung:
# Ich habe in diesem Punkt über die komplexe "Entsorgungsproblematik" gesprochen und natürlich nur die bei einer Bekämpfung verschiedenen zu entsorgenden Stoffgruppen kommentiert.
# Natürlich sollten erreichbaren Pilzbestandteile entfernt werden (Aber bitte erst nach einer eingehenden Begutachtung).
Allerdings wird , entgegen dem in deinen Holzschutzlehrgängen Gelernten, die Lebensdauer abgestorbener Mycelstränge des EHS in der Fachliteratur im Schnitt mit nur einem Jahr angegeben (Theden 1972). Interessanterweise liegt die Lebendsauer von Mycelen des Weißen Porenschwamms in Trockenstarre bei ca. 9 Jahren!
Selbst Basidiosporen des EHS zeigen entgegen der ihnen zugesprochenen langen Lebenszeit in Auskeimversuchen eine Lebensdauer von ca. 4- 5 Jahren, schwieriger wird es natürlich mit Chlamydosporen und Arthrosporen.
# Übrigens können auch dickere, abgestorbene Mycelstränge des Braunen Kellerschwammes, einiger Tintlinge und des Muschel Kremplings knackend brechen.(Huckfeldt 2005)
# Ich würde und wollte deine Referenten im Holzschutzkurs nie als Blender und Nichtwissende hinstellen. Das habe ich nie so formuliert und auch nicht gemeint. Solch eine Aussage wäre auch unqualifiziert bzw. unfair, insbesonders als ich diese Personen gar nicht persönlich kenne.
Mein Satz stellt, korrekt gelesen, lediglich einen allgemeinen Hinweis dar, sich seinen Holzschutzfachmann sehr genau auszusuchen.
Zur Frage von Olaf:
Das stückweise herausnehmen der Meldepflicht aus den Landesbauordnungen hat etwas mit den vor ca. 14 Jahren eigeleiteten Initiative zu tun, die Bauwirtschaft durch Entschlackung der Bauordnungen und besonders durch Reduzierung der Bauantragspflichten zu fördern. Die Musterbauordnung hat dann zu einem langsamen Abbau der Meldepflicht in den Bundesländern geführt, was in einigen Fällen allerdings auch zu gravierenden rechtlichen Problemen führt.
Mit Grüßen
L. Parisek