Wandheizung und Denkmalschutz

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ralf.d

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Hallo. Habe in mein Haus im EG vor Begehung mit Denkmalschutz eine Wandheizung eingebaut bzw. angefangen. Als Grundputz wurde ein Kalkputz auf die Bruchsteinwand ( 80cm ) aufgetragen. Die Rohre für die Wandheizung sind auf den Grunputz befestigt. So!!
Nun sollen die Rohre mit Kalkputz eingeputzt werden.
Denkmalschutzkam und sagte, dass Wandheizung von ihnen niemals beraten wird und somit auch nicht gefördert.( Schwerste bauphysikalische Schäden ) Nun habe ich ein Problem!!! Es handelt sich übrigens um eine Niedrigtemperatur Wandheizung.Wer kann mir nun helfen???
 
Hallo,

Sie brauchen, um die Denkmalpfleger zu überzeugen, Expertisen und zitierfähige Quellen.
Fragen Sie doch mal den Kollegen Meurer aus Koblenz !
Nach Quellen können Sie selber "googeln": Flächenheizung, Wandheizung, WTA, als Stichworte.

Wenn die Denkmalpflege dann immer noch nicht bescheinigen will oder gar mit Stillegung droht hilft nur noch die Klageandrohung. Sie müssen aber beweisen !

Grüße vom Niederrhei
 
Wandheizung ist ja immer Niedrigtemperatur. Man kann über dieses System aus verschiedenn Gründen geteilter Meinung sein. Aber eins steht außer Frage: die beheizte Fläche verhindert kalte Ecken und Zonen, die ja gerade im Altbau gerne mal gerade bei punktuellen Heizsystemen, z.B Öfen in Erscheinung treten, wirken damit dem Tauwasserniederschlag in diesen Zonen entgegen und wirken damit gerade besonders effizient gegen diese Ursache bauphysikalischer Schäden.

Also eigentlich völliger Nonsens, was der Gute da von sich gibt, und Herr Beckmann macht dazu einen Vorschlag, dem nichts hinzuzufügen ist.

Aber ich meine zusätzlich, dass es ihnen erstmal egal sein kann, was dieser Vertreter an bauphysikalischen Kenntnissen mitbringt und äußert, denn wenn ich es richtig verstehe, bezieht er sich einfach darauf, dass Wandheizungen generell nicht gefördert werden.

Ich weiß nicht, wie da die gesetzlichen Grundlagen sind, und worauf der sich bezieht. An sich werden Maßnahmen gefördert, welche dem Erhalt des Baudenkmals dienen. Überhaupt ist der Schutz und die Pflege der Baudenkmäler gesetzlich verankert. Ich würde mich da mal auch auf juristischer Ebene informieren. Ich bezweifle dass es eine allgemeingültige und rechtskräftige „Nichtförderungsklausel“ für Wandheizungen in Denkmälern gibt.

Noch was am Rande, Wandflächenheizung kann man auch sehr gut mit Lehm verputzen. Der macht die thermischen Bewegungen sehr gut mit. Im Falle von Schäden, bspw. einem Leitungsbruch, lässt sich es mit einem Lehmputz auch deutlich besser wieder instand setzen. Ferner spielt auch mit hinein, welches Material sie für die Wandheizung benutzt haben. Aber zu dieser Thematik finden sie hier im Forum viele Beiträge und viele Fachleute. Viel Glück !
 
Hallo

Soweit ich weiß werden Maßnahmen gefördert die aus Denkmalschutzgründen Mehrkosten erzeugen ( mal ganz vereinfacht formuliert)z.B. teurere Ziegel als Standard . Die Kosten für die Heizung fallen in allen Gebäuden an, sind also auch keine Mehrkosten, auch wenn Sie sich für ein vernünftiges System entschieden haben.
Evt. hätte man über die KFW in bezug auf die energetische Sanierung Geld bekommen können ( für eine effizientere Heizung), aber nach Beginn der Maßnahme sieht es auch da schlecht aus.

Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Gruß
Dorothée
 
Thema: Wandheizung und Denkmalschutz

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