sichtfachwerk? - feuchteschutz
hallo frau göttling, hier sind nochmal wir aus unterfranken;
wie ich sehe, haben sie bereits eine menge tipps bekommen; wir möchten jedoch noch eine ergänzung zu unserer stellungnahme vom 30-10-02 einbringen:
wir hatten damals schon gesagt, daß es stark von der opitk abhängt, und hier stellt sich eigendlich auch eine der wichtigsten fragen für die weitere wandkonzeption -sichtfachwerk oder nicht-; denn beim sichtfachwerk ist der feuchteschutz, insbesondere der schlagregen- und tauwasserschutz ist von entscheidender bedeutung für die dauerhaftigkeit von fachwerkgebäuden -wichtiger als ein wandaufbau nach enev-; im unterschied zu normalen gebäuden, wo der feuchteschutz erst im anschluß an die wärmeschutztechnische auslegung erfolgt, muss er bei fachwerkgebäuden mit sichtfachwerk von anfang an berücksichtigt und richtig konstruiert werden, da er erheblichen einfluß auf die wärmedämmung hat -was nützt die beste und hochwertigste dämmung, wenn sie "naß" ist = nichts-; sichtfachwerk darf eigendlich nur der geringsten schlagregenbeanspruchungsgruppe I mit jahresniederschlägen unter 600 mm ausgesetzt werden, in geschützten lagen gerade noch gruppe II; normaler außenputz kann wasserhemmend bzw. wasserabweisend eingestellt werden; bei fachwerkfassaden führt dies dazu, daß wasser vom putz abläuft und in die fuge -schwindfuge- zwischen ausfachung und holz läuft; da es sinnlos ist, diese fugen abzudichten, muss die feuchte, um schäden zu vermeiden schnell austrocknen können; die gewährleistung einer raschen austrocknung ist der einzige konstruktive schlagregenschutz bei sichtfachwerk; wir denken, dass dies einer der ersten punkte bei ihren überlegungen bezgl. der fachwerkwand sein soll; auf dieser basis kann man sich dann über materialien, ausführung, etc. weiterunterhalten; hoffe sie nun nicht zu sehr verunsichert zu haben, grüsse aus dem frankenland