J
Jan6
- Beiträge
- 12
Hallo zusammen,
wir haben eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft. Im Zuge der Verkaufsmaßnahmen durch den alten Eigentümer wurde dem neuen Eigentümer der Wohnung im Dachgeschoss genehmigt einen Aufzug in das Treppenhaus einzubauen.
Die Kosten für den Einbau teilen sich nun der Verkäufer und Käufer.
Die Baugenehmigung hierfür liegt bereits vor.
Im Zuge des Fahrstuhleinbaus im Treppenhaus muss unsere Wohnugseingangstüre verlegt werden. Die Kosten hierfür trägt ebenfalls der Verkäufer.
Nun ist die Wand zwischen unserer Wohnung und dem Treppenhaus, in der unsere Wohnungstüre eingebaut ist, lediglich ca. 5 cm dick - so was habe ich bisher nicht gesehen ... und das in einem Altbau von 1900.
(Es scheint als sei in der Mitte "Kanickel-Draht gespannt und auf beiden Seiten einfach schön dick Putz aufgetragen)
Meiner Meinung nach muss im Zuge der Verlegung der Wohnungstüre die ganze Wand erneuert werden, da ein evtl. bestehender Bestandsschutz den Brandschutzrechtlichen Vorschriften nachrangig ist.
Bin ich mit meiner Einschätzung richtig? Gibt es generell Brandschutzbestimmung für Trennwände (zwischen Wohnung und Treppenhaus)?
Vielen Dank im Voraus und Grüße
wir haben eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft. Im Zuge der Verkaufsmaßnahmen durch den alten Eigentümer wurde dem neuen Eigentümer der Wohnung im Dachgeschoss genehmigt einen Aufzug in das Treppenhaus einzubauen.
Die Kosten für den Einbau teilen sich nun der Verkäufer und Käufer.
Die Baugenehmigung hierfür liegt bereits vor.
Im Zuge des Fahrstuhleinbaus im Treppenhaus muss unsere Wohnugseingangstüre verlegt werden. Die Kosten hierfür trägt ebenfalls der Verkäufer.
Nun ist die Wand zwischen unserer Wohnung und dem Treppenhaus, in der unsere Wohnungstüre eingebaut ist, lediglich ca. 5 cm dick - so was habe ich bisher nicht gesehen ... und das in einem Altbau von 1900.
(Es scheint als sei in der Mitte "Kanickel-Draht gespannt und auf beiden Seiten einfach schön dick Putz aufgetragen)
Meiner Meinung nach muss im Zuge der Verlegung der Wohnungstüre die ganze Wand erneuert werden, da ein evtl. bestehender Bestandsschutz den Brandschutzrechtlichen Vorschriften nachrangig ist.
Bin ich mit meiner Einschätzung richtig? Gibt es generell Brandschutzbestimmung für Trennwände (zwischen Wohnung und Treppenhaus)?
Vielen Dank im Voraus und Grüße