Aussenwandputz löst sich

Diskutiere Aussenwandputz löst sich im Forum Lehm- & Holzbau im Bereich - Wir haben im Jahr 2000 eine alte Fachwerkscheune zum Wohnhaus umgebaut.Neues Kiefernfachwerk mit Lehmsteinen ausgefüllt und aussen in einer Fäche...
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Dr med Hans-Jürgen Bartels

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Wir haben im Jahr 2000 eine alte Fachwerkscheune zum Wohnhaus umgebaut.Neues Kiefernfachwerk mit Lehmsteinen ausgefüllt und aussen in einer Fäche von 7 Metern länge und 6 meter Höhe mit Kalksandputz verputzen lassen-Unter dem Putz wurde nur eine Faser Matte auf das Fachwerk aufgebracht.Jetzt fällt der Putz groflächig ab.Ausserdem sollte die Wand eine Branwand sein.Jetzt Ausseneinandersetzung mit unsererm Architekten wegen der Verantwortlichkeit dieser Misere.Frage ist erstens ob das gewählte Verfahren überhaupt richtig war und zweitens ob die Wand den Vorschriften einer Branwand entspricht
 
Der Putz bröckelt ...

Hallo Dr. Bartels,

das kann – ausgehend wie von Ihnen beschrieben – verschiedene Gründe
haben, die zunächst mal "abgeklopft" werden sollten:

1. Neues Kiefernfachwerk => Restfeuchte bei Einbau / gelagert /
evt. Verformungen zu beobachten?

2. Lehmsteine => Restfeuchte bei Einbau vs. Feuchte jetzt
evt. Verformungen zu beobachten?

3. Was ist das für eine Fasermatte?

4. Wie wurde diese Matte befestigt und in welchen Abständen?

5. Im Bauantrag der Umnutzung (Scheune zu Wohnhaus) steht mit großer
Sicherheit (möglicherweise grün eingestempelt z.B.: F90) ein Hinweis zur
Brandwand, wenn nicht bereits vom Architekten eingetragen.
Eine Fachwerkwand als Brandwand auszuführen ist nicht ganz ohne, wenn
nicht sogar kaum machbar. Diese Wand müsste von beiden Seiten in ent-
sprechenden Materialien ertüchtigt/beplankt werden und zudem noch
Stoß-/Verformungssicherheit aufweisen.
Zur geplanten Materialität gibt es entweder vom Architekten oder vom
Statiker einen Hinweis zum vorbeugenden Brandschutz im Rahmen der
Baugenehmigung.

6. Kalksandputz. Hier würde ich gerne auf die Spezialisten hier im Forum
verweisen.
Hier kommt es darauf an, was für ein Putz das tatsächlich ist. Vielleicht sind
ja Hersteller und genaue Bezeichnung noch zu ermitteln. M.E. hätte
z.B. ein "reiner" Kalkputz auf Ihrer Außenfassade nichts verloren.

Grüße aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
es bröckelt weiter

Hallo Herr Kornmayer,vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.Sie haben mir sehr geholfen.Was würden Sie mir empfehlen weiter zu tun.Die Scheune wurde von uns im Jahre 2000 bezogen und jetzt sieht es ja so aus,dass der gesamte Putz der Aussenwand entfernt (Man kann anhand der Risse sehr schön das darunter liegende Fachwerk dargestellt sehen..wie ein Fachwerkplan)und eine neue Oberfläche aufgetragen werden muss.Wie sieht es mit der Haftung für diesen Schaden aus,wer hat die Folge Kosten zu tragen und verhalte ich mich mit der nicht vorhandenen Brandwand,die in der Baugenehmigung vorgeschrieben war.Als Bauherr dachte ich mich auf meinen Architekten,der auch die Bauleitung hatte und die ausführenden Handwerker verlassen zu können.Besteht bei diesen Mängeln keine Haftung?Vielen Dank für Ihre Mühe DR Bartels
 
Zunächst mal zu den Mängeln:
Eine so gravierende Mängelsammlung ist Sache für einen Gutachter für Bauschadensfragen (Schäden und Mängel an Gebäuden). Entsprechende Verzeichnisse gibt es bei IHK, HWK und Architektenkammer Ihres Bundeslandes.
Da können wir im Internet nur unzureichend zu Stellung nehmen. Der SV wird Ihnen auch Sanierungsvorschläge unterbreiten und Kosten berechnen,
Was Sie angesprochen haben, scheint aber zutreffend zu sein und ist Anlaß zu größter Sorge.

Der bauleitende Architekt haftet nach dem Werkvertragsrecht gesamtschuldnerisch mit den ausführenden Handwerkern.
Eine Berufshaftpflichtversicherung, gegen die im Übrigen seit letzten jahres ein Direktanspruch besteht, ist gesetzliche Pflicht.

Im Übrigen scheinen Sie einen Rechtsanwalt zu brauchen. Möglicherweise wird der Ihnen zu einem Beweissicherungsverfahren raten, in dessen Rahmen der Gerichtssachverständige tätig wird.

Grüße om Niederrhein
 
Der Putz bröckelt ...

Hallo Dr. Bartels,

da würde es mich mal interessieren was der Architekt dazu sagt und wie weit die angesprochene Auseinandersetzung bereits reicht.

Wenn keine schlüssige Abhilfe ob des Mangels geschafft werden kann führt nichts an einer rechtlichen Auseinandersetzung vorbei. Der Weg sollte dann direkt zum Anwalt führen, der Gutachter sollte unbedingt später folgen.

Versuchen Sie unbedingt einen Anwalt auf Empfehlung zu bekommen, der baurechtlich belesen ist. Ich habe da gerade schlimmes erlebt.

Ansonsten: siehe Herr Beckmann.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
hoffentlich bröckelt bald nicht mehr

Erst mal vielen Dank der Community für die Tips auf meine Anfrage.Zum Schluss vielleicht noch die Bitte um eine Antwort.Wie lange gilt die Gewährleistung bei den oben beschriebenen Mängeln-Einzug war im Jahr 2000 ,und ist eine Fachwerkwand mit Lehmsteinen in den Gefachen und Kalksandputz aussen und innen als eine Brandwand zulässig? mfg aus dem Odenwald und nochmal vielen Dank
 
Hallo,

Das klingt mir eher nach einer nicht fachgerechten Umsetzung (fauler Kompromiss - in der Hoffnung, es wird schon halten).
Frage 1 - was wurde für eine Faserplatte verwendet und entspricht der Putzaufbau den Herstellerangaben?
Frage 2 - Wenn es sich um eine Holzfaserplatte (Pavatex, Gutex etc.) handelt, sollte ein kunststoffvergüteter Haftputz (entsprechend Herstelleranforderung - Verarbeitungshinweis)inkl. Gewebe auf die Platte gebracht werden.

Wenn dieser Schaden jedoch erst jetzt aufgetreten ist, stehen die Chancen relativ schlecht (Gewährleistung bereits abgelaufen)
 
öckelt weiter

mittlerweile habe ich durch Ihre Anregung weitere Infos eingeholt.Also die Aussenwand sollte eine F90 Wand sein.Gebaut wurde Fachwerk mit Lehmsteinen,innen und aussen nur kalksandputz-F90 Fähig ???Bestimmt so nicht oder--wenn nicht wie kann es weiter gehen,damit eine F90 Wand entsteht-Danke für alle Antworten
 
Muss nicht weiter bröckeln ....

Hallo Dr. Bartels,

das sehe ich wie folgt: Erstmal eine Aussage des Architekten über die F90-Wand. Wenn die Wand abgenommen wurde, muss das ja zu bestätigen sein. Anhand dieser Erklärung, hier sollten dann genaue Materialien und Stärken genannt sein, ist das Ganze zu überprüfen.
Wenn eine F90-Wand dann derart nachzuweisen ist, sieht es mit der Gewährleistung (VOB gewöhnlich 5 Jahren, falls nicht anders vereinbart) nicht so gut aus.
Sollte sich herausstellen, dass die geforderte F90-Wand nicht ausgeführt wurde liegt hier jedoch ein erheblicher Ausführungsmagel vor.
Jetzt geht es er darum, ob eine Abnahme stattgefunden hat, und vor allem wann! Die Gewährleistungsansprüche an den Architekten beginnen zunächst an diesem Punkt. Ist Leistungsphase 9 vereinbart? Wurde aufgrund dieser eine förmliche Abnahme durchgeführt? Udd vor allem wann. Sie könnten tatsächlich noch innerhalb der Frist sein. Aber.....

... Achtung: Soweit ich das verstehe ist das alles im Jahre 2000 passiert. Seit dem Jahr 2002 gilt die neue Schuldrechtsreform, was geänderte Fristen nach sich ziehen kann. Hier hilft wohl nur noch der Weg zum Anwalt.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
wegen der bekannten aussenwand

Dank erst mal allen,die mir weiterhelfen konnten.Termin mit Architekten nächste woche,wäre nochmal meine Frage--Fachwerkwand(Kiefer ausgemauert mit Lehmsteinen und aussen über das geamte Fachwerk Kalksandputz über darunter liegenden Flies-innen Lehmputz--F90 kriterien erfüllt oder nicht?
 
Fachwerkwand => Ausführung als Brandwand

Sehr geehrter Herr Bartels,

zunächst zu klären: Handelt es sich um eine Wand mit F90-Anforderungen oder um eine echte Brandwand.

Hier wird unterschieden:

---------------------------------------
feuerhemmend (fh) leichtentflammbare Baustoffe (Klasse B1) sind nicht zulässig
Feuerwiderstandsdauer 30 Minuten
---------------------------------------
feuerbeständig (fb) Baustoffe Klasse A (DIN 4102-1)
Feuerwiderstand 90 Min. (DIN 4102-2 ff.)
---------------------------------------
Brandwand Brandwand (DIN 4102-3)
---------------------------------------


Ich beschränke mich nun mal auf die Brandwand:

Brandwände müssen aus Baustoffen der Baustoffklasse A (DIN 4102-1) bestehen
Brandwände müssen unter Belastung die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse F90 erfüllen
Der Raumabschluss muss nach der Stoßbeanspruchung bestehen bleiben.

Bitte vergleichen Sie: Baustoffklasse A mit Baustoffklasse B2. Wenn Ihnen nun glaubhaft versichert werden kann, dass der aufgetragene, gerissene Kalksandputz die Wand in nicht brennbar verwandelt ....... Nun ja, die Baustoffklassen im einzelnen, dann sehen Sie eigentlich, wo Sie mit der Wand genau stehen:

---------------------------------------

A - nicht brennbar
Beton, Mauerwerk, Böden (Sand, Kies etc.), Zemente, Mörtel, Steinzeug, Baukeramik, Glas, Schaumglas, Massive Gipsbauteile (Gipsdielen), Gußeisen, Stahl, Aluminium

A 1 - nicht brennbar, ohne organische Bestandteile

Mineralfaserbauteile, Glaswolle

A 2 - nicht brennbar, mit brennbaren organischen Bestandteilen

Gipskartonplatten (mit geschlossener Oberfläche), Styroporbeton, Mineralwolle

---------------------------------------

B - brennbar


B 1 - schwerentflammbar

Brandschutzbehandelte Holzwerkstoffe, Hartschaumkunststoffe

B 2 - normalentflammbar

Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke > 2 mm

B 3 - leichtentflammbar

Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke < 2 mm, Stroh, Pappen, Papier
dürfen nicht verwendet werden !!!
---------------------------------------

Zu Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung,


Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer


P.S.: Wäre mir der Einfall mit der Ausbildung als Brandwand gekommen, würde ich nun mit meiner Versicherung sprechen ....
 
Thema: Aussenwandputz löst sich

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