Fachwerk.de - Innenwand Fachwerk entfernen oder freilegen
Nun wollen wir wissen, ob diese 11,5er Wand erntfernbar wäre. Denkbar wäre das Fachwerk sichtbar zu machen und die Ausfachung zu entfernen. Welche Probleme könnten entstehen? Es handelt sich um eine innenliegende Wand die auch schon immer innenliegende war. Keine wasseranschlüsse oder andere rohre wurden in der Wand verbaut. Feuchtigkeit, Flecken oder ähnliches sind nirgends zu sehen.
Habt ihr eine Meinung?
Systema | 13.12.11
Sichtfachwerk
Wenn das Fachwerk in intakt ist ,ist es auch kein Problem die Ausfachung zu entfernen.Die Ausfachung hat keine tragende Funktion.
Grüße Martin
anonymus | 14.12.11
Wenn das Fachwerk in intakt ist ,ist es auch kein Problem die Ausfachung zu entfernen.Die Ausfachung hat keine tragende Funktion.
Grüße Martin
anonymus | 14.12.11
Im eigenen Haus
würde ich die Wand öffnen, nachprüfen was da so hinter dem Putz verborgen ist, im Zweifellsfall einen Statiker oder erfahrenen Zimmerman fragen und die Wand als Sichtfachwerk stehen lassen oder wegnehmen. In der Regel ist die möglicherweise vorhandene Last ja abtragbar.
In einer Wohnung, auch wenn es die Eigene ist, ist man Teil einer Eigentümergemeinschaft - und die wollen dann bei Eingriffen in das Gemeinschaftseigentum doch gefragt werden.
Nur Sichtfachwerk herstellen dürfte da kein Problem sein - Entfernen der Wand ???
Ein Blick in die Teilungserklärung und Frage an die Wohnungseigentümerverwaltung hilft da weiter.
Gilt übrigens für alle größeren Sanierungsmaßnahmen bei denen man ans Gemeinschaftseigentum ran muss ( z.B. Fenster, Heizungsanlage, Kamin......)
anna
würde ich die Wand öffnen, nachprüfen was da so hinter dem Putz verborgen ist, im Zweifellsfall einen Statiker oder erfahrenen Zimmerman fragen und die Wand als Sichtfachwerk stehen lassen oder wegnehmen. In der Regel ist die möglicherweise vorhandene Last ja abtragbar.
In einer Wohnung, auch wenn es die Eigene ist, ist man Teil einer Eigentümergemeinschaft - und die wollen dann bei Eingriffen in das Gemeinschaftseigentum doch gefragt werden.
Nur Sichtfachwerk herstellen dürfte da kein Problem sein - Entfernen der Wand ???
Ein Blick in die Teilungserklärung und Frage an die Wohnungseigentümerverwaltung hilft da weiter.
Gilt übrigens für alle größeren Sanierungsmaßnahmen bei denen man ans Gemeinschaftseigentum ran muss ( z.B. Fenster, Heizungsanlage, Kamin......)
anna