Daemmung an Brandwand

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Beppi

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Wir bauen gerade eine ehem. Scheune zu Wohnraum um. Eine Wand ist (wg. Naehe zum Nachbarhaus) Brandwand, war aber schon immer Sichtfachwerk - und wir wollten das eigentlich so lassen.
Jetzt sagt unser Architekt dass es wegen Brandschutzvorschriften verputzt werden muss. Ausserdem duerfen wir aus dem gleichen Grund keine nachwachsenden Waermedaemmstoffe fuer die (Innen-) Daemmung nehmen, nur Mineralwolle sei zugelassen, auch wenn bauphysikalisch nicht gut (Brandschutz geht vor, sagte er).
Ist das wirklich so, oder kann man da etwas machen?
Es besteht kein Denkmalschutz.

Viele Gruesse,
Frank Berauer
 
Sehr geehrter Herr Berauer,
schön, daß Sie einen Architekten eingeschaltet haben. Ich schalte in diesem Fall aber auch immer einen Brandschutzgutachter ein, der abschließend die Arbeiten abnimmt und mir die richtig Ausführung durch ein Abnahmeprotokoll bestätigt. Ich stehe schließlich auch in der Gewährleistung, der Bauherr ist damit dann auch versicherungstechnisch abgesichert.
Den Architekten wird es irgendwann vielleicht ja mal nicht mehr geben, dann sitzen Sie allein auf
den hoffentlich niemals eintretenden Schadensfall.
Mit einem einfachen Putz werden Sie natürlich niemals eine F-90 Wand herstellen können. Um weitere Ausführungsdetails zu entwerfen, müßte der gesamte Bestand und die Örtlichkeiten bekannt sein.
Aber dafür ist ja schließlich Ihr Architekt zuständig, schließlich streicht er ja ein Honorar ein.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies
 
Brandschutzkonzept erforderlich

Im Denkmalbereich, gerade beim Fachwerkbau, ist es meist unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich, die aktuellen Brandschutzvorschriften einzuhalten. Sinnvoll ist es dort alternativ ein Brandschutzkonzept aufstellen zu lassen, dass die Mängel beschreibt und Kompensationsmaßnahmen festlegt, z.B. weitere Fluchtwege, Rauchmeldeanlage, etc.. Die Erstellung des Konzepts sollte auch im Sinne Ihres Architekten sein, da er sonst für Abweichungen der Brandschutzanforderungen in der unbefristeten Haftung ist.
 
Doch keine Brandwand?

Hallo,

Inzwischen haben wir die Baugenehmigung. Darin heisst es nicht Brandwand, auch nicht F90 (was auch schon mal im Gespräch war), sondern die Wände "sind in der Bauart der tragenden Wände, ohne Öffnungen und von außen nach innen mit einem Feuerwiderstand wie feuerbeständige Wände herzustellen (§6 Abs1 LBOAVO)." Außerdem "Neue tragende Wände, Decken, Pfeiler und Stützen sind feuerhemmend (F30 nach DIN4102) herzustellen."

Was heißt das jetzt wieder?
Wir wollen doch nur ein (seit 200 Jahren) bestehendes Sichtfachwerk renovieren - dürfen wir das nun oder nicht?!?
Unsere Architektin kann auch nicht helfen und Gutachter sind für unser Budget leider zu teuer. Warum ist der Umgang mit deutschen Behörden immer so kompliziert?

Viele Grüße,
Frank
 
Brandwand

Wechseln Sie Ihre Architektin, wenn die nicht in der Lage ist, die LBO zu lesen!
Das als spontane Reaktion meinerseits auf Ihre Frage, deren Antwort Ihnen Ihre Architektin schuldig ist.
Dann interessiert mich noch die Formulierung:..."und von AUßEN nach INNEN mit einem Feuerwiderstand...". Ist die Formulierung SO richtig oder vielleicht umgekehrt?

Viele Grüße

Georg Böttcher
 
Sehr geehrter Herr Böttcher,

Die Architektin ist eine Bekannte die uns freundlicherweise
hilft. Sie hat leider noch keine Erfahrung und hat auch nur das Baugesuch für uns gemacht.
Einen "richtigen" Architekten können wir uns nicht leisten.

Um die LBO zu lesen brauche ich auch keinen Architekten: Da steht wortwörtlich das gleiche drin wie in unserem Bescheid, und nicht ein Deut weitere Information.

Und es heisst wirklich (in beiden Fällen) von AUSSEN nach INNEN - was immer das bedeuten mag ...

Ich würde mich freuen wenn noch jemand etwas inhaltlich hilfreiches antworten würde.

Viele Grüße,
Frank
 
Dämmung Brandwand

Sehr geehrter Herr Gebauer,
Ich kenne zwar die LBO Ihres Landes nicht, aber garantiert steht da noch eine ganze Menge zu Brandwänden, Abständen zu Nachbargebäuden und Abweichungen für Gebäude mit BIS zu 2 Wohnungen...In der LBO S/A steht z.B., "...das Wände mit brennbaren Baustoffen gestattet werden können, wenn wegen des Brandschutzes keine Bedenken bestehen..."
Das hängt von der Entfernung, dem Aussehen und der Nutzung der Bebauung auf dem Nachbargrundstück ab.
Meine Frage bezüglich Außen/Innen zielte auf die Brandgefährdungsrichtung ab:
Variante 1: Es brennt auf Ihrem Nachbargrundstück,Ihre Wand soll dann dem Feuer mindestens 30 min widerstehen. Schon die Art des Konstruktionsholzes und Imprägnierungen können die Standsicherheit der Konstruktion beeinflussen.
Wenn die Gefahr vom Nachbarn ausgehen kann, kann man eventuell dort durch Baulasteintragungen etwas ändern. Ansonsten reicht eine Feuerschutzplatte 16 mm als Verkleidung (die Sie aber anscheinend nicht wollen).
Variante 2: Es brennt in Ihrem Haus, die Brandausbreitung zum Nachbarn soll verhindert werden- also Feuerschutzplatten (GKF)innen anbringen; übrigens auch Leichtlehmplatten und Lehmputze haben ausreichende Feuerwiderstände!
Zur Klärung solcher Fragen der Brandgefährdungsrichtung und der Standsicherheit Ihrer Fachwerkwand bei Feuer ist es üblich, das der Planer vorher eine Stellungnahme beim zuständigen Amt für Brand- und Rettungswesen (heißt bei uns so) einholt oder zumindest mit den Leuten spricht, bevor er den Bauantrag stellt. Dabei kann man eine Menge individuell klären. Ansonsten kriegen Sie eben die Baugenehmigung mit ein oder zwei Seiten der üblichen Auflagen, mit denen sich die Behörde für alle Eventualitäten absichert. Herr Kibies hat Ihnen schon weitere Tips gegeben. Unsere Beratungsfunktion ist damit erschöpft, ohne Fachplaner vor Ort (die nun mal Geld kosten)werden Sie nicht weiter kommen.
Übrigens: Eine alte Volksweisheit sagt, wer wenig Geld hat, kann es sich nicht leisten billig zu bauen (und zu planen)!

Viele Grüße ins Schwabenland

Georg Böttcher
 
Thema: Daemmung an Brandwand
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