Abriss Doppelhaushäfte Bj 1933

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Maxx001

Guest
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem, ich wohne in einer Doppelhaushälfe von 1933, der Nachbar hat jetzt seine Hälfe abgerissen wegen einen Neubau mein Problem ist jetzt das die Trennwand vom Doppelhaus(nur 12cm dick!!!) im Moment meine Aussenwand ist und wohl in Zukunft auch bleiben wird, da das neue Haus nicht im verbund gebaut wird sondern mit einer Brandschutzdämmung getrennt wird und danach erst die neue Wand gemauert wird.
Es stehen dann also zwei Häuser da und kein Doppelhaus mehr,
ich habe leider keine Ahnung von Statik oder Baurecht aber ich kann mir nicht vorstellen das dass so richtig ist,
ich bitte um eure fachlichen Meinungen.

MfG
 
Nachbarn und Bauamt fragen ??

Hallo MAxx,
da der Nachbar ja wohl kaum einen Schwarzabriss und Neubau durchführen wird, zuerst mal bei Ihm und wenn da nicht genügend Antworten zu bekommen sind, beim Bauamt nachfragen.
Der Bauherr hat sicherlich seine Abriss- und Neubaugenehmigung nicht ohne Auflagen bekommen. Der Neubau darf nicht zu einer Schädigung der vorhandenen Nachbarbebauung führen. Dies gilt in hohem Maße auch für die Zeit der Bauarbeiten. Wenn der Nachbar durch unsachgemäße Arbeit eure Statik gefährdet oder gar schädigt, ist er in vollem Umfang dafür verantwortlich und haftbar zu machen.

Mich wundert allerdings, dass ihr im Vorfeld gar nicht kontakiert wurdet. Wir mussten damals bei der Erneuerung des Dachshuhls bereits die Genehmigung der Nachbarn einholen, da das Haus ( wie bei euch ) auf der Grenze gebaut ist, und dies, obwohl keine gemeinsame Wand vorhanden war...
Zur Dämmfrage solltet ihr auch mal in die Baugenehmigung des Nachbarn sehen. Schlechter als vorher dürft ihr durch die Baumaßnahe nicht gestellt werden.
Übrigens haben wir in unserer Neubaudoppelhaushälfte auch die von Dir erwähnte Dämmmatte zwischen den Haushälften. Das ist Standard. Diese verhindert auch die Schallübertragung ( ein wie ich finde netter positivier Nebeneffekt) und ist äußerlich nur an einer verdeckten Trennfuge zu erkennen. Ein Eindringen von Kälte ist darüber nicht zu erwarten:)
LG
anna
 
Genemigung ist vorhanden

Danke für die schnelle Antwort, ich wurde über den Abriss informiert ich nehme an das Bauamt auch, mein Problem ist nicht die Dämmung sondern das die Zwischenwand nur aus einem Stein besteht(12cm) darauf liegt jetzt im hinteren Bereich vom Haus die Decke(Holz)und das Dach, ich weiß jetzt nicht wie sich die Kräfte(Statik) verteilt haben als das Dach noch komplett war jetzt ist nur noch eine Häfte (Spitzdach) und wie ich das jetzt mitbekommen habe war wohl beim Abriss nicht bekannt das die Trennwand nur aus einem Stein besteht, es wollte keiner glauben das es so ist.

Der Architekt der das genehmigt hat will sich das nächste Woche nochmal ansehen allerdings weiss ich nicht wie unbefangen er sein wird, ein unabhängiger wäre sicher besser.

Mein Gedanke war bis letzte Woche das an die Wand ein weiterer Stein gemauert wird, dann wäre die Wand so dick gewesen wie alles anderen auch, dem ist aber nicht so, es bleibt im Prizip so wie es jetzt ist und da kann ich mir nicht vorstellen das das genauso hält wie vorher.
Wie sieht das aus wenn nach 3Jahren Schäden auftauchen, wer haftet dafür?

Gibt es nicht Richtlinien wie dick die Mauern sein müssen?
Wann die Decke und das Dach drauf liegt muss es ja eine tragende Wand sein.

MfG
 
Wenn eine Abrissgenehmigung erforderlich ist, dann erteilt die das Bauamt und nicht der Architekt des Bauherrn.

Ich würde da schnellstens beim Bauamt anrufen und fragen ob der Abriss genehmigt wurde und wie weit die statischen Belange deines Hauses dabei berücksichtigt wurden.

Warum ist dir erst nach dem Abriss aufgefallen, dass die Trennwand zu deinem Nachbarhaus nur 1/2-Stein dick ist?
 
Abriss Doppelhaushäfte Bj 1933

Hallo,

Ich wohne noch nicht sehr lange in dem Haus, ich habe die Information erst später erhalten selber wusste ich das nicht,
dann habe ich das letzt Woche überprüft, das war nicht so einfach da es kaum ersichtlich ist.

Mein Gedanke war die ganze Zeit das die neue Mauer vom Haus an die alte gemauert wird, damit wäre sie ja genauso dick wie die anderen aber dem ist nicht so(habe ich auch erst letzte Woche erfahren), deswegen mach ich mir jetzt gedanken.

Ich wollte den Nachbarn auch keine Probleme machen was den Neubau angeht, deswegen habe ich mit dem Bauamt keinen Kontakt aufgenommen aber das scheint wohl nicht anders zu gehen.
 
Abriss Doppelhaushäfte Bj 1933

Soweit ich jetzt gelesen habe muss der Abriss nur bis zu einer bestimmten Größe angezeigt werden da braucht man keine Genehmigung, da das Haus recht klein ist wird das wohl hier der Fall sein, da aus der Zeichnung zum Haus nicht ersichtlich ist wie dick die Trennwand ist nehme ich an das auch das Bauamt nicht weiss wie die dick die Mauer ist.

Die Statik hat in dem Fall der Architekt geprüft(macht auch Statik).
Gibt es keine Richtlinien für sowas,wie dick die Mauern sein müssen oder bleibt mir jetzt nur das Bauamt anzurufen und das prüfen zu lassen?

Entstehen mir da Kosten?
 
Hallo Maxx
Abriss ohne Genehmigung bei Wohnbauten ??
Halte ich für fraglich, zumal ja auch ein Neubau vorgesehen ist. Dieser Neubau muss auf jeden Fall genehmigt sein.
Hängt denn ein Baustellenschild mit Baugenehmigung an der Baustelle ?
Dieses wird nur vom Bauamt erteilt. Sollte dieses nicht vorhanden sein....deutet es sehr stark auf einen Schwarzbau hin.
Da Du ja die nächsten Jahrzehnte noch ohne Angst und Schrecken in deinem Haus leben möchtest, solltest Du definitiv beim Bauamt mal nachfragen, ob das denn mit der Baugenehmigung seine Richtigkeit hat.
Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen und die eventuell erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen für deine Mauer muss der Bauherr tragen. Er hat ja schließlich die Veränderung der Verhältnisse bewirkt.
Übrigens: einfach nur eine Mauer vor Deine Wand stellen bringt statisch gesehen wohl kaum etwas solange die neue Mauer nicht mit der alten Konstruktion deines Hauses verbunden ist...Dann steht da nur eine Wand vor der Wand.
Aber das sind Ferndiagnosen und Annahmen. Wir kennen hier die Situation vor Ort nicht. ( Fotos wären hilfreich )

Vor dem Besuch des Bauamtes würde ich im Sinne einer guten NAchbarschaft versuchen noch ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn zu führen. Fragt nach der Baugenehmigung und wie der Statiker die Sicherung eures Hauses gewährleistet. Je nach Bundesland muss das Ganze auch noch ein Prüfstatiker abgesegnet haben.
Wenn bei dem Bau alles Rechtens ist, wird eure Anfrage beim Bauamt auch zu keinem Problem für den Bauherren. Sollte er allerdings unrechtmäßig handeln, ist es eindeutig SEIN Problem.
LG
anna
 
Abriss Doppelhaushäfte Bj 1933

Hallo,

es hängt kein Baustellenschild auf der Baustelle, ich weiß nur das der Neubau vom Bauamt genehmigt wurde, das ging über ein Planungsbüro.
Beim Abriss war der Architekt da und hat sich wohl eine Wand angesehen dann wurde abgerissen. Laut dem Bericht den ich gefunden hatte reicht das wohl auch wenn ein Fachmann sich das ansieht.

Bei dem Fachmann habe ich mich gemeldet der kommt nächste Woche zu mir, da werde ich die Probleme ansprechen.

Wenn die zweite Mauer nichts bringt bin ich mal gespannt was da raus kommt.
Wenn der Architekt mir versichert das die Wand so OK ist muss ich mir das schriftlich geben lassen fals in 5-10 Jahren da Probleme auftauchen?

MfG
 
Na ja

der Architket hat eine Haftpflichtversicherung die bei einem offiziellen Auftrag für aus seinen Planungsfehlern entstehende Fehler haftet. Theoretisch... In der Praxis sind dort langwierige Gutachterdebatten zu befürchten, die ja irgendjemand vorfinanzieren muss...
Also, lieber jetzt auf Nummer sicher gehen. Nicht nur dem Wort des planenden Architekten vertrauen, auch wenns den Nachbarn nervt doch zum Bauamt hingehen und sich Klarheit verschaffen ( ist schließlich auch in seinem Interesse ), im Notfall auch selbst mal etwas Geld in die Hand nehmen und einen eigenen Statiker kommen lassen.
Die Anfrage/Nachfrage beim Bauamt ist für dich kostenlos. Geh einfach hin und schildere das Problem.
Es dient Deiner Sicherheit und auch Der des Nachbarn.
Jetzt bei der noch nicht abgeschlossenen Baustelle kann man leichter nachbessern als nach einigen Jahren in fertiggestellten Häusern...
Übrigens:
Das sogenannte "Baustellenschild" ist ein kleiner, unscheinbarer DIN A 4 Ausdruck mit rotem oder grünen Punkt drauf. Meist hängt er an einem Zaunstück oder Pfosten in einer Klarsichthülle. Ohne dieses "Schild" geht in Berlin/Brandenburg gar nix :)
LG
anna
 
Bild

Alles klar, ich habe mal ein Bild gemacht, man sieht die Wand um die es mir geht, in der Mitte in dem schwarzen Kreis waren
zwei Stahlträger die durch beide Häuser gingen, die restlichen
Mauern + die Häfte vom Schornstein sollen auch noch abgerissen werden, die ganze Wand ist nur 12cm dick!
Da wo die Balken auf der Mauer stehen (vorn Dach mitte,hintere Bereich Schornstein 2x)ist kein Stein mehr nur der Balken.
Im hinteren Bereich stieht man(auf dem Bild schlecht) die Balken von der Decke rausstehen, soweit ich die Konstrucktion vom Dach und der Decke verstanden habe, war das Dach mit der Decke über die Balken verbunden, da jetzt eine Hälfte fehlt ist die Verbindung nicht mehr gegeben was meiner Meinung nicht gut für die Haltbarkeit ist da das Dach sich nicht mehr gegen die andere Seite abstützen kann aber ich bin nur Laie.

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/sany0018187z0gf65w9.jpg

MfG
 
Bild

Doch nicht, dann bitte den ersten Link in den Browser kopieren.

MfG
 
Und ?

Was hat das Gespräch mit dem Architketen ergeben ?

Angesichts des Bildes würde ich definitiv Einblick in die Bauplanung nehmen wollen. Sollte dort nichts zur Sicherung eurer Hälfte stehen.....Na ja.
Noch einmal mein dringender Rat: Ab zum Bauamt, der Besuch dort ist kostenlos und verschafft Dir die Sicherheit, dass dem Haus nichts passieren kann.
Bilder der Baustelle und besonders der kritischen Punkte mitnehmen, so kann der Bauamtsmensch die offenen Fragen besser nachvollziehen.
anna
 
Thema: Abriss Doppelhaushäfte Bj 1933

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