J
Jürgen Schnoor
Guest
Guten Abend
Sachverhalt:Zwei Brüder haben Grund und Boden geerbt. Zweifamilienhaus (oben-unten), beides (Wohnung-Grundstück) im Grundbuchamt getrennt eingetragen.
Der Mann von meiner Lebensgefährtin (einer der Brüder)verstarb vor 10 Jahren und vererbte seinen "Anteil" meiner Lebensgefährtin. Jetzt wollten wir Grundstück (Bauland) und ev. auch die eingetragene Wohnung verkaufen. Nach dem Gespräch mit dem (Ex)Schwager präsentierte er ein vor 15 Jahren aufgesetztes Notarielles Schriftstück wobei beide Brüder ein Vorkaufsrecht in Höhe von Summe X auf den gegenseitigen Anteil haben, die Summe selbst ist "lächerlich", darum geht es aber weniger. Ist so ein Vertrag überhaupt noch gültig/rechtskräftig ??.
Mfg.
Sachverhalt:Zwei Brüder haben Grund und Boden geerbt. Zweifamilienhaus (oben-unten), beides (Wohnung-Grundstück) im Grundbuchamt getrennt eingetragen.
Der Mann von meiner Lebensgefährtin (einer der Brüder)verstarb vor 10 Jahren und vererbte seinen "Anteil" meiner Lebensgefährtin. Jetzt wollten wir Grundstück (Bauland) und ev. auch die eingetragene Wohnung verkaufen. Nach dem Gespräch mit dem (Ex)Schwager präsentierte er ein vor 15 Jahren aufgesetztes Notarielles Schriftstück wobei beide Brüder ein Vorkaufsrecht in Höhe von Summe X auf den gegenseitigen Anteil haben, die Summe selbst ist "lächerlich", darum geht es aber weniger. Ist so ein Vertrag überhaupt noch gültig/rechtskräftig ??.
Mfg.