Vorkaufsrecht

Diskutiere Vorkaufsrecht im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Guten Abend Sachverhalt:Zwei Brüder haben Grund und Boden geerbt. Zweifamilienhaus (oben-unten), beides (Wohnung-Grundstück) im Grundbuchamt...
J

Jürgen Schnoor

Guest
Guten Abend
Sachverhalt:Zwei Brüder haben Grund und Boden geerbt. Zweifamilienhaus (oben-unten), beides (Wohnung-Grundstück) im Grundbuchamt getrennt eingetragen.
Der Mann von meiner Lebensgefährtin (einer der Brüder)verstarb vor 10 Jahren und vererbte seinen "Anteil" meiner Lebensgefährtin. Jetzt wollten wir Grundstück (Bauland) und ev. auch die eingetragene Wohnung verkaufen. Nach dem Gespräch mit dem (Ex)Schwager präsentierte er ein vor 15 Jahren aufgesetztes Notarielles Schriftstück wobei beide Brüder ein Vorkaufsrecht in Höhe von Summe X auf den gegenseitigen Anteil haben, die Summe selbst ist "lächerlich", darum geht es aber weniger. Ist so ein Vertrag überhaupt noch gültig/rechtskräftig ??.

Mfg.
 
Wahrscheinlich...

...schon, das ist ja der Grund, warum man solche Schriftstücke aufsetzt...

Wenn "Erben" nicht explizit ausgeschlossen sind, also sich solche Klauseln nicht ausdrücklich auf bestimmte Personen beziehen, treten die Erben die Rechtsnachfolge an, auch wenn das Dokument "nur" bestimmte Personen namentlich erwähnt.

Schwierig wird es bei der Frage des seinerzeit festgeschriebenen Preises/Wertes; dies scheint mir u.U. anfechtbar, da es eine Partei möglicherweise unangemessen benachteiligt...

Aber wo ist eigentlich das Problem? Du schreibst, die Summe selbst steht eher im Hintergrund, von daher kann Euch doch egal sein, ob der Schwager die Option ziehen möchte oder nicht...

Also geht es doch ums Geld...

Niemand wird den Schwager zwingen können, die Option nicht zu ziehen, genauso wenig, wie Deine Partnerin, das Grundstück "für lau" an ihn zu verkaufen... klassisches Patt...

Da hilft dann nur, sich zusammenzusetzen und eine Win-Win-Situation zu schaffen, wo jeder ein bisschen nachgibt, aber im Endeffekt alle was davon haben... Das wird schwer, insbesondere, wenn die Fronten möglicherweise eh schon verhärtet sind oder/und eigene Interessen im Vordergrund stehen... wohnt der Schwager da?...

Das Ganze hier ist eine EINSCHÄTZUNG und definitiv KEINE RECHTSBERATUNG, ich bin aber momentan in einer ähnlichen Situation mit einem Grundstück in Berlin, welches ich gemeinsam mit meinen Geschwistern geerbt habe und für dessen Nutzung, Verwendung und Eigentumsregelung es unter uns dreien unterschiedliche Vorstellungen gibt... einer möchte sofort verkaufen, einer erst Erschließen dann verkaufen, einer selber nutzen (Ferienhaus)... hmmm...

In jedem Fall wünsche ich
Gutes Gelingen & LG,
Sebastian HAusleithner
 
Vorkaufsrecht

Dann verkaufen Sie eben nicht sondern vermieten die Eigentumswohnung.
Ist das eine Eigentümergemeinschaft mit gesonderten Grundbuchblättern oder eine geteilte Erbengemeinschaft?
So wie ich sie verstanden habe steht das Vorkaufrecht nicht in der zweiten Abteilung des Grundbuches oder?
Ist dieses notarielle Vorkaufsrecht persönlich beschränkt oder auf das Grundstück bzw. den Eigentumsanteil bezogen?

Viele Grüße
 
ich

kenne das Vorkaufsrecht nur, daß zum gewünschten Käufer zu dessen Kaufpreis eingetreten werden kann. Die Kaufsumme vorher festzulegen ist vielleicht möglich, aber hier dürfte wohl auch noch andere Regelungen eine Rolle spielen. Wenn es notariell beurkundet ist, muß es ja eine gewisse rechtliche Basis geben. Die Frage wäre wohl eher etwas für ein Rechtsforum.
 
Thema: Vorkaufsrecht

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