Fachwerk.de - Vorkaufsrecht löschen

Unser Nachbar hat ein Vorkaufsrecht auf unser Grundstück.
Er ist verstorben.Die Erben Verkaufen jetzt das Haus; kann ich das Vorkaufsrecht löschen lassen?
Altes Fachwerk sieht sehr gut aus
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Friedrich Schröring-Abke | 24.02.07
formlosen schriftlichen Antrag stellen
und den Tod des Berechtigten mittels Urkunde nachweisen.

Das Grundbuchamt teilt Ihnen dann mit, ob Sie
a) andere Formvorschriften einhalten müssen
b) ob das Recht gelöscht werden kann, bzw. was dagegen steht.

Normal erlischt ein Vorkaufsrecht mit dem Tod des Berechtigten und ist nicht übertragbar/vererbbar. Handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Recht, bzw. wäre etwas anderes bestimmt, kann es aber sehr wohl sein.

Auf der sicheren Seite sind Sie (und dazu rate ich Ihnen auch), wenn Sie gleich einen Notar einschalten. Dessen Rat ist kostenfrei.
da schl(ei)af ich lieber mal drüber
Mitglied der Fachwerk.de Community()
Alfred Witzgall | 25.02.07

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