Erbbaurecht/ Erbbauberechtigter Vorkaufrecht

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Melonski

Guest
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich einer Erbbaupacht. Der Erbbauberechtigte hat sich ein Vorkaufsrecht im Erbbauvertrag sichern lassen.
Bis zu welcher Grenze ist der Erbbauberechtigte an ein Drittangebot genunden bzw. muss mit diesem mitziehen um sein Vorkaufsrecht auzuüben? Bzw. wenn der Drittkäufer z. B. 30 % über dem Grundstückswert bietet (und es auch wirklich bietet, also kein Scheingeschäft geschlossen wird) ist dies im zulässigen Bereich, gibt es eine Grenze oder ist es nach obenhin offen?
Vielen Grüße
Melonski
 
Anwalt fragen

Hallo,

in einem solchen Fall würde ich mich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen. Geht ja vermutlich um ein bisschen mehr Geld. Normalerweise heißt Vorkaufsrecht dass der Verkäufer A mit Käufer B einen Preis aushandelt und dann der Vorkaufsberechtigte C zu eben diesen Konditionen an Stelle von B die Sache erwerben kann. Wenn jetzt B bereit wäre, den dreifachen Wert zu zahlen müsste auch C diesen Betrag zahlen.

Ob es gesonderte Regelungen für Erbpacht gibt kann ich dir allerdings nicht sagen.

Gruß,
Tina
 
Da

würd ich mal nen Termin bei einem Notar vorschlagen, der kann da eine verbindliche Auskunft erteilen, alles andere wird nicht wirklich weiterhelfen.

Grüße Micha
 
oder

du schreibst mal in einem Rechts-Forum - hier geht es vorrangig um technische Sachen, eine Rechtsberatung kann und darf hier nicht stattfinden. Sorry, daß wir nicht weiterhelfen können.
 
mehr Details?

Ich versteh das Problem nicht. Geht es nur um die Risikoabschätzung oder ein reales Problem?
Ist das Grundstück bebaut? Läuft der Vertrag jetzt aus?
 
Thema: Erbbaurecht/ Erbbauberechtigter Vorkaufrecht
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