Vorkaufsrecht für Haus/Grundstück nur über Notar?

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Howie

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69
Hallo!
Ich möchte mir das Vorkaufsrecht für das Haus/Grundstück meines Nachbarn sichern. Geht das nur über Notar? Oder kann man auch ein Formloses Schriftstück aufsetzen? Gilt das dann auch wenn das Grundstück vererbt wurde weil der oder die Besitzer gestorben sind? Und kann man sich dann evtl. ein Vorkaufsrecht vom Erben (Sohn) sichern?
 
Notar

Hallo,

wir haben sowas für eine Wiese.
Wir haben es über den Notar regeln lassen, da dies irgend wie im Grundbuch auftaucht.
Das ist dann auch wohl vererblich (das Vorkaufsrecht).
Wenn Du es nicht über den Notar machst, hast Du nur eine Absprache und wenn sich dann einer von den Erben querstellt, siehst Du alt aus.

Gruß
Stephan
 
Vorkaufsrecht Haus

Natürlich können Sie mit Ihrem Nachbarn auch ohne notarielle Beurkundung vereinbaren was Sie wollen, die Frage ist nur was Ihnen das nützen wird. Nicht die notarielle Beglaubigung ist bei einem Vorkaufsrecht wichtig, sondern die Eintragung dieses Rechtes in die zweite Abteilung des Grundbuches. Und die geht nunmal nur mit einer notariell beglaubigten Vereinbarung.Vergessen Sie dabei nicht, Festlegungen zum Preis zu treffen, ich empfehle als Kaufpreis den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Verkaufsfalles zu vereinbaren.

Viele Grüße
Georg Böttcher
 
Notar

Also bleibt uns wohl nur der gang zum Notar.
Als Nebeninfo: Mein Nachbar möchte gerne auf die Grenze bauen und ich soll die Baulast übernehmen, im gegenzug wollte ich mir dafür das Vorkaufsrecht sichern.

@Georg Böttcher:
Sie schreiben:
"...empfehle als Kaufpreis den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Verkaufsfalles zu vereinbaren."
Das finde ich nicht gut. Mein Haus wurde hier auf etwa 60.000 Euro Verkehrswert vom Gutachter bewertet. Reale Verkaufspreise sind hier aber nur etwa 40.000.

H.Heyer
 
Vorkaufsrecht

Lieber Herr Heyer,

Zum Verkehrswert:
SIE wollen das Grundstück Ihres Nachbarn kaufen, wenn es einen Wertverlust in Zukunft geben sollte, ist das für Sie erst mal von Vorteil bezüglich des Kaufpreises. IHR Haus steht doch nicht zum Verkauf an den Nachbarn, oder?

Zum Vorkaufsrecht an sich:
Es geht hier also nicht um das Vorkaufsrecht, sondern um die Übernahme des Grenzabstandes auf Ihr Grundstück. Das bedeutet, Ihr Nachbar kann sein Grundstück besser baulich ausnutzen und steigert damit den Wert des Grundstückes. Ihr Grundstück ist demgemäß schlechter nutzbar, da Sie den Bereich bis zur Grundstücksgrenze (Grundregel 2 x Höhe Gebäude)nicht bebauen können. So entsteht für Sie ein Wertverlust. Um diesen Nachteil auszugleichen, nützt Ihnen das Vorkaufsrecht überhaupt nichts. Üblich ist, bei der Gewährung solcher Überbaurechte eine gemeinsame Grenzbebauung zu vereinbaren (jeder kann auf die Grenze bauen, wie bei einem Doppelhaus, hängt aber von der Örtlichkeit und der B- Planung ab).
Eine weitere Möglichkeit ist, sich vom Nachbarn den Wertverlust durch die Übernahme der Abstandsfläche in Geld vergüten zu lassen, entweder durch eine Einmalzahlung oder eine jährliche Rente. Die Höhe kann Ihnen ein Wertermittler ausrechnen. Beide Möglichkeiten sind notariell zu beglaubigen und werden im Grundbuch eingetragen. Die erste Variante (Grenzbebauung)wird manchmal in den Gemeinden im Baulastenverzeichnis geführt.

Viele Grüße
Georg Böttcher
 
Grenzbebauung

Sehr geehrter Herr Böttcher
sie schreiben: (jeder kann auf die Grenze bauen, wie bei einem Doppelhaus, hängt aber von der Örtlichkeit und der B- Planung ab). Zur weiteren info: Wir wohnen in Reihenhäusern (10 Stk aneinandergebaut ,BJ 1939) Wenn ich nun die Baulast übernehme kann ich an der Stelle nichts mehr (an)bauen. Ich habe das Haus von meinen Eltern übernommen, die hatten nun auch schon eine Baulast übernommen (auf der anderen seite, oder vom anderen Nachbar), die ich ja nun mit übernommen habe, oder mit übernehmen musste.
Ein Architekt (Chef meiner Frau) sagte das man dort aber ohne Probleme auch anbauen kann, die Baulast müsste dann in eine anbaulast geändert werden.

H.Heyer
 
Hallo Herr Heyer,

wie bereits erwähnt, wird ein Vorkaufsrecht in Abt. II (Lasten) des Grundbuchs eingetragen. Erst mit diesem Eintrag (nach vorheriger Einigung mit dem Eigentümer) kommt das Recht zustande.
Wenn ihr Nachbar stirbt und sein Grundstück an seinen Sohn vererbt, können sie das Grundstück nicht kaufen, soweit ich weiß. Auch nicht, wenn ihr Nachbar das Grundstück verschenkt. Das Vorkaufsrecht bleibt dann zwar bestehen, sie können in diesen Fällen aber nicht davon Gebrauch machen.
Ein Vorkaufsrecht kommt nur dann zum tragen, wenn das Grundstück tatsächlich verkauft wird.

Viele Grüße,

B. Zengler
 
Vorkaufsrecht

Lieber Herr Heier,
wenn sie wie beschrieben in einem Reihenhauskomplex wohnen, wie wollen Sie dann anbauen?
Noch mal zum Verständnis: Es gibt
offene Bebauung
(Grenze, Abstand, Haus, Abstand, Grenze...)
einseitige Bebauung mit Doppehäusern
(Grenze, Abstand, Haus, Grenze, Haus, Abstand, Grenze...)
Kettenhäuser
(Grenze Garage Haus Grenze Garage Haus Grenze...)
geschlossene Bebauung mit Reihenhäusern
(Grenze Haus Grenze Haus Grenze...)

Ich rate jetzt mal und tippe bei Ihnen auf eine offene Bebauung mit Einfamilienhäusern.
Sie haben ganz richtig erkannt, das Sie bei einer Übernahme der Abstandsfläche (Baulast) keinen Platz mehr haben, um selber anzubauen. Darin besteht der Wertverlust Ihres Grundstückes und die Wertsteigerung des Nachbargrundstückes, es sei denn Sie machen aus einer offenen Bebauung eine geschlossene. In diesem Fall gleicht sich die Überbauung der Abstandsflächen beider Grundstücke aus, wenn das Bauamt mitmacht aber das hatte ich Ihnen ja bereits geschrieben. Wenn sie diesen Ausgleich treffen, können Sie in den Anbau an der Grenze keine Fenster oder Türen setzen!

Vlele Grüße

Georg Böttcher
 
Anbauen

An unseren Häusern wird oder wurde nach hinten angebaut.
Die Grundstücke sind ca.15m (Hausbreite) breit und dafür aber etwa 50m lang (zugang zum Grundstück von vorn und hinten möglich)
 
Vorkaufsrecht

Also,jetzt habe ich es verstanden:
Wenn beide Nachbarn einen Anbau auf die Grenze setzen, haben Sie hinten einen 15 m breiten Hof mit zwei fensterlosen Wänden rechts und links. Wenn Sie selber auf einer Seite mit anbauen, bleiben Ihnen bei 6 m Anbautiefe noch 9 m...
Wie gesagt, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie auf der einen Seite mit anbauen wollen oder sich finanziell einigen. Auf jeden Fall werden Sie das nicht mit einem Vorkaufsrecht lösen können.

Viele Grüße

G. Böttcher
 
Thema: Vorkaufsrecht für Haus/Grundstück nur über Notar?

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