Vorkaufsrecht der Gemeinde Frist

Diskutiere Vorkaufsrecht der Gemeinde Frist im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Im Forum war schonmal eine ähnliche Frage zum Vorkaufsrecht der Gemeinde über ein Fachwerkhaus. Vielleicht könnt ihr mir bei meinem Problem...
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Thomas41

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Im Forum war schonmal eine ähnliche Frage zum Vorkaufsrecht der Gemeinde über ein Fachwerkhaus.
Vielleicht könnt ihr mir bei meinem Problem helfen.
Ich möchte ein Haus kaufen- Gemeinde meldet Vorkaufsrecht an. Und zwar mit einem Brief:
(Überschrift): Ausübung des Vorkaufsrecht
(Inhalt): Die Stadt beabsichtigt, vorbehaltlich gegenüber der Entscheidung des Stadtrats das Haus zu kaufen.... Sie können sich bis zum * dazu äußern.

Frage 1: Ist das bereits die Verkündung des Kaufs oder erst die Anhörung?
Frage 2: Beginnt die Frist von 2 Monaten zu laufen wenn der Vertrag unterschrieben worden ist, die Stadt die Info über den Verkauf erhält oder die Stadt auf Verlangen den Kaufvertrag erhält? In letzten Fall könnten sie sich ja ewig Zeit lassen.

Am 24.04 habe ich den Vertrag unterschrieben und außer oben beschriebenen Brief bis heute nichts erhalten.
Was soll man davon halten?
 
So lange keine schriftliche Erklärung der Stadt vorliegt, dass sie auf ihr Vorkaufsrechts verzichtet, erfolgt zumindest in MV keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Normalerweise fragt man doch vor Abschluss des Notarvertrags bei der Stadt nach, ob ein Kaufinteresse vorliegt.
 
Floskel

Bei uns in NRW behält sich das Land offenbar für jedes Grundstück ein rein formales Vorkaufsrecht vor, welches bei der notariellen Verkaufsverhandlung dezidiert aufgeführt wird. Üblicherweise bleibt das ohne Konsequenzen, es sei denn, das Land plant beispielsweise eine Umgehungsstraße o.ä.
So wurde es mir zumindest vom Notar erklärt, als ich deswegen nachfragte.

Ob in diesem speziellen Fall die Gemeinde bzw. die dahinterstehende Lobby konkrete stadtplanerische Hintergedanken hat, oder ob es auch nur eine reine Formsache handelt, wird wohl nur der Notar erklären können.
 
Thema: Vorkaufsrecht der Gemeinde Frist

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