Fachwerk.de - Will jemand den Text des Urteils von einem Zauberkästchenprozess LG München
Gestern hat das LG München ein Urteil gegen einen Vertreter dieser Branche verkündet.Az: 4HK O 21180/07
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!
Es geht aber in eine bestimmte Richtung weiter.
Die Zauberkasterl-Vertreiber sollten sich schon mal warm anziehen.
Alles gegen feuchte Wände und Keller
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Bromm Edmund | 24.10.08
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Bromm Edmund | 24.10.08
Sehr gerne
bitte an: info@koehler-bs-gmbh.de senden. Vielen Dank. H. Köhler
anonymus | 24.10.08
bitte an: info@koehler-bs-gmbh.de senden. Vielen Dank. H. Köhler
anonymus | 24.10.08
Urteil
Ich bin auch interessiert, vorab vielen Dank!
Georg
Ich bin auch interessiert, vorab vielen Dank!
Georg
Immer vorher Gehirn einschalten
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Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 24.10.08
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Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 24.10.08
Würde den Text auch gerne lesen !
Vielen Dank im voraus !
Es gibt Wichtigeres im Leben,als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen.
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Malermeister | Thomas Lingl | 24.10.08
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Malermeister | Thomas Lingl | 24.10.08
Darf ich mich da...
anschließen? - Bitte auch an meine Adresse zusenden - danke!
Grüße
Frank
anschließen? - Bitte auch an meine Adresse zusenden - danke!
Grüße
Frank
lehm lassn und lehm - Naturfarben und Baubiologie
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Natural Naturfarben Shop | Frank Lipfert | 24.10.08
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Natural Naturfarben Shop | Frank Lipfert | 24.10.08
Würde ich auch
gerne mal lesen! Klingt ja echt vielversprechend! Meine E-Mail Adresse steht bestimmt in meinem Profil.
Danke schon mal im Voraus!
Gruß Marko
gerne mal lesen! Klingt ja echt vielversprechend! Meine E-Mail Adresse steht bestimmt in meinem Profil.
Danke schon mal im Voraus!
Gruß Marko
...und immer an der Zukunft bauen!
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Marko Lindner | 24.10.08
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Marko Lindner | 24.10.08
Das würde...
...ich auch gern lesen.
Grüße
Thomas
...ich auch gern lesen.
Grüße
Thomas
ich bedanke mich herzlich im Voraus für Ihre mail an info@texbis.de
Fachwerksanierung mit Lehm- und Naturbaustoffen
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TEX-BIS Naturbaustoffe GmbH | Klaus Schillberg | 25.10.08
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TEX-BIS Naturbaustoffe GmbH | Klaus Schillberg | 25.10.08
Für mich bitte auch.
Habe ja die Geschichte mitverfolgt. Für eine Zusendung an meine Email wäre ich dir dankbar.
Gruß Patrick.
Habe ja die Geschichte mitverfolgt. Für eine Zusendung an meine Email wäre ich dir dankbar.
Gruß Patrick.
Hallo Edmund,
schon verteilt und ich war nicht auf dem Verteiler?
Gruß Patrick.
schon verteilt und ich war nicht auf dem Verteiler?
Gruß Patrick.
Nun wird es schon etwas konkreter, mehrere Gerichte sprechen sich gegen die Zauberkasterln aus
Es gibt dazu ganz gut fundierte Erläuterungen.
Man wird sich schwertun um diese Urteilbegründungen auszuhebeln. Insbesondere ist der Grundstein vom LG Dessau-Roßlau entscheidend.
.
Im Namen des Volkes wurde entschieden vom:
Nachzulesen bei:
http://www.burchert-rechtsanwaelte.de/#news622
.
LG München I - 4 HK 0 21180/07 - v. 23.10.08
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes zur Mauerentfeuchtung und Gebäudetrockenlegung - dem überdies noch gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben werden -, sofern das Wirkprinzip des Gerätes weder den Regeln der Technik noch dem Grundlagenwissen der Physik entspricht und sich der Werbende zum Nachweis seiner Behauptungen auf "praktische Ergebnisse" stützt.
.
LG Dessau-Roßlau 3 O 74/08 vom 19.11. 2008
Die Werbung ist unlauter, weil sie irreführend i.S.v. § 5Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG ist.
Die Irreführung ergibt sich daraus, dass der Verfügungsbeklagte für das von ihm vertriebene …..gerät mit den im Einzelnen im Tenor benannten Wirkungsaussagen wirbt, obwohl wissenschaftlich gesicherte Ursache-Wirkung-Nachweise für die von ihm verwendete Methode nicht vorliegen.
Es gibt keine Aussagen dazu, wie die Geräte tatsächlich funktionieren und zu den beschriebenen Erfolgen führen.
.
Die vollständigen Urteile sind nachzulesen in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.
.
Das wichtigste ist doch, dass man den Betroffenen hilft. Diese Menschen sollten das Geld für nicht für ungesicherte Verfahren ausgeben.
Gott sei Dank, dass es einen "Verband Sozialer Wettbewerb" gibt, der auch dafür sorgt, dass mehr Klarheit und Wahrheit im Handwerk nicht immer verloren geht.
Es gibt dazu ganz gut fundierte Erläuterungen.
Man wird sich schwertun um diese Urteilbegründungen auszuhebeln. Insbesondere ist der Grundstein vom LG Dessau-Roßlau entscheidend.
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Im Namen des Volkes wurde entschieden vom:
Nachzulesen bei:
http://www.burchert-rechtsanwaelte.de/#news622
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LG München I - 4 HK 0 21180/07 - v. 23.10.08
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes zur Mauerentfeuchtung und Gebäudetrockenlegung - dem überdies noch gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben werden -, sofern das Wirkprinzip des Gerätes weder den Regeln der Technik noch dem Grundlagenwissen der Physik entspricht und sich der Werbende zum Nachweis seiner Behauptungen auf "praktische Ergebnisse" stützt.
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LG Dessau-Roßlau 3 O 74/08 vom 19.11. 2008
Die Werbung ist unlauter, weil sie irreführend i.S.v. § 5Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG ist.
Die Irreführung ergibt sich daraus, dass der Verfügungsbeklagte für das von ihm vertriebene …..gerät mit den im Einzelnen im Tenor benannten Wirkungsaussagen wirbt, obwohl wissenschaftlich gesicherte Ursache-Wirkung-Nachweise für die von ihm verwendete Methode nicht vorliegen.
Es gibt keine Aussagen dazu, wie die Geräte tatsächlich funktionieren und zu den beschriebenen Erfolgen führen.
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Die vollständigen Urteile sind nachzulesen in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.
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Das wichtigste ist doch, dass man den Betroffenen hilft. Diese Menschen sollten das Geld für nicht für ungesicherte Verfahren ausgeben.
Gott sei Dank, dass es einen "Verband Sozialer Wettbewerb" gibt, der auch dafür sorgt, dass mehr Klarheit und Wahrheit im Handwerk nicht immer verloren geht.
Alles gegen feuchte Wände und Keller
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Bromm Edmund | 08.12.08
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Bromm Edmund | 08.12.08