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anonymus
Guest
Moin. Ausnahmsweise texte ich mal nicht jemand anderes zu, sondern habe selber eine Frage. Interessante Problemstellung, würde mich über den einen oder anderen Rat freuen. Folgende Situation: ein Bauherr kauft ein Haus, Nebengebäude einer landwirtschaftlichen Hofanlage. Landwirtschaftliche Nutzung jedoch lange aufgegeben. Alles zusammen im Geltungsbereich eines B-Planes, jedoch als einziges Grundstück im "Allgemeinen Wohngebiet" ausgewiesen als "Fläche für die Landwirtschaft". Grundlage für den Kauf bzw. Bestandteil des Kaufvertrages war eine Teilungsgenehmigung sowie ein positiver Bescheid auf eine Bauvoranfrage ("Instandsetzung und Aufstockung des vorhandenen Wohnhauses zu 2 Vollgeschossen"). Gestellt hatte die bereits der Vorbesitzer vor 1 1/2 Jahren, also noch gültig. Der Haken kommt jetzt: trotz positivem BEscheid auf die Voranfrage ist die ganze Maßnahme unzulässig, die Umnutzung des ehemaligen Stallgebäudes zu Wohnzwecken ist nicht genehmigt und der jetzt anstehende Bauantrag wird aller Voraussicht nach abgelehnt. Hat jemand sowas ähnliches schon mal erlebt? M.E. ist der positive Bescheid auf die Voranfrage ein Verwaltungsakt, den die genehmigende Behörde bei Irrtum oder Änderung der Rechtslage zwar zurücknehmen kann - aber was dann? Freue mich auf konstruktive Kommentare. Ach ja, Fernziel bleibt dennoch die Umbaumaßnahme und Umnutzung zu Wohnzwecken. Also "Ausziehen und die Stadt auf Schadenersatz verklagen" mag wohl gehen, ist aber nur eine absolute Notlösung. Ach ja, weil´s ja Ländersache ist: Tatort Niedersachsen, 100 Jahre altes Haus aber leider kein Denkmalschutz. Schön´ Gruß!