Bauvorantrag und Eigentümer-Wechsel

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Jonas

Guest
Hallo,

ich möchte ein Objekt kaufen, für dessen möglichen Ausbau der jetzige Eigentümer bereits eine Bauvoranfrage gestellt hat. Ist es problematisch, wenn jetzt ein Eigentümer-Wechsel stattfindet, also ich dieses Haus kaufe oder gilt der Bescheid in jedem Falle und ist sozusagen nicht an den Empfänger gebunden?
Wer hilft? LG Jonas
 
Die Bauvoranfrage

ist nicht an den Eigentümer gebunden. Ebenso verhält es sich mit einem bereits genehmigten Bauantrag. Beides ist jedoch fristlich begrenzt, in der Regel auf 3 Jahre. Die Dauer kann jedoch von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
Gruß, Frank
 
Bauvoranfrage

Ale Beispiel ist in Nordrhein-Westfalen mittlerweile eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigung 3 Jahre gültig, diese kann auf Antrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Die Voranfrage bzw. Baugenehmigung ist zwar auf einen Antragsteller ausgeschrieben, aber eigentlich grundstücksbezogen, d.h. man tritt als neuer Bauherr in die "Rechte und Pflichten" ein - hier ist insbesondere auf die Pflichten hinzuweisen (ist meine tägliche Arbeit, arbeite bei einem Bauordnungsamt)
 
Thema: Bauvorantrag und Eigentümer-Wechsel
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