Außenbereich-Errichten einer Voliere
Hallo Herr Kornmayer,
ich habe das Haus nunmehr vor 10 Jahren gekauft. Es gibt hier kein Gehöft sondern nur das freistehende Einfamilienhaus. Ganz früher stand hier eine Fabrik in der man Kalksteine zu Pulver gebrannt hat- desswegen ortsüblich als Kalkofen hier bekannt. Das Grundstück selbst ist 2000m²groß und habe aus diesem Grund auch viel Platz und hatte die Absicht mein Hobby zu erweitern. Die frühere Eigentümerin hatte Schafe gehalten in einem ca. 25 Meter entfernt liegenden Stall, diesen nutze ich derzeit als Unterbringung meiner Vögel sowie meines Baumaterials.
Auf Grund dieser Lage, dunkel (Baumbestand) feucht (Unstrut)durchfließt mein Grundstück, ist eine optimale Zucht nicht möglich.
Aus diesem Grund entschloß ich mich ein Stück meiner Wiese zu opfern und baute kürzlich eine Art Podest worauf die Voliere gebaut werden sollte.
zum Vorschlag der Hühnerhaltung: Kann der Gesetzgeber mir die Haltung von Hühner und Ziegen auf Grund der örtlichen Begebenheit verwehren?
Hallo Herr Beckmann;
diesen Vorschlag hatte ich bereits in Erwägung gezogen, aber mein Anwesen liegt sozusagen auf dem Präsentierteller.Auch würden die Gitterelemente weit leuchten, verzinktes Material.
Hatte schon einmal ein Problem mit neidischen Nachbarn wegen Scharzbau eines Hundezwingers (an einem anderen Wohnort), wurde später jedoch genehmigt nach einer Bürgerversammlung und Beschlüßen des Gemeinderats.
Hatte halt den Vorteil der beruflichen Nachweise einer Ausbildung zum Hundeführer - Leiter einer Hundestaffel.
Diesen Zwinger setzte ich per Schwerlasttransport zu meinem jetztingem Wohnhaus um. Ich stellte damals vor dem Hauskauf bei der Gemeinde zu dieser Aufstellung nur eine mündliche Anfrage die mir positiv beschieden wurde durch den damaligen Bürgermeister. Der Zwinger steht nun bald 11 Jahre hier- gab es ja das neue Baurecht noch nicht---------------------------