Altes Haus und Vibrationen

Diskutiere Altes Haus und Vibrationen im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo an alle , ich lebe am Schwarzwald mit meinem Mann in einem alten - 1907 erbauten - Haus. Die Decken sind aus Holz, die Kellerdecke ist noch...
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Ramona

Guest
Hallo an alle ,

ich lebe am Schwarzwald mit meinem Mann in einem alten - 1907 erbauten - Haus. Die Decken sind aus Holz, die Kellerdecke ist noch immer mit Dreck befüllt, der als Dämmung dient. Die Kellerwände sind 80 cm dick aus Naturstein. Dann folgen im Erdgeschoss 40 cm und oben sind es nur noch 25 cm Wandstärke. Die Mauersteine sind teilweise porös, was wir daran merken, dass beim Bohren von Löchern manchmal kaum Widerstand ist...

Egal. Es geht darum, dass unser Haus an einen Hang steht. Dieser muss befestigt werden. Da kein Platz ist um den Bohrer aufzustellen, der dazu genutzt werden soll 4-5 90 mmm im Durchmesser und 5 m tiefe Löcher in den Granit zu bohren - , soll dieser auf unserem Balkon stationiert werden. Pro Loch soll das Bohren ca. 8 Stunden dauern.

Nun zur Frage. Hält eine Bausubstanz das aus? Zumal der Balkon beblecht ist und das Blech an der oberen Rückfront des Hauses befestigt ist und die Vibrationen bestimmt gut überträgt.
Oder machen wir uns unnütz Sorgen....

Danke im Voraus.

Viele Grüße

Ramona
 
Altes haus und Vibrationen

Hallo Ramona,

aus Ihrem Beitrag geht nicht hervor, ob durch den Bauherrn und den Planer mit Ihnen Gespräche zu diesem Vorhaben geführt wurden. Weiterhin ist mir die Konstruktion Ihres Balkones nicht bekannt.
Üblich ist es, dass vor Ausführung einer solchen Baumaßnahme entsprechende Gespräche (auch über technologische Aspekte) und der Abschluss eines entsprechenden Vertrages zur vorübergehenden Benutzung von Grundstücken und Immobilien erfolgt. Der Vertrag über die vorübergehende Benutzung von Grundstücken und Immobilien gibt Ihnen die Sicherheit, dass nach Abschluss der Baumaßnahme eventuelle Bauschäden beseitigt werden. An der Ausgestaltung eines solchen Vertrages sind Sie in jedem Fall zu beteiligen.
Ich besitze selbst ein Grundstück, welches an eine Bundesstraße grenzt, welche zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgebaut wird. In meinem Fall ist der beschriebene Ablauf vor Baubeginn realisiert worden.

Mit freundlichen Grüßen

Bauing. Friedrich Teichmann
Sachverständiger
 
Hallo Herr teichmann,

Danke für die Antwort und Ihr Interesse. Es wurden Gespräche geführt, bei denen ich zuhörte und ab und zu eine Frage einwarf. Es waren mehr die Gespräche unter Fachleuten ....
Aber das mit den Vibrationen ist nicht besprochen worden. Daran hat man scheinbar nicht gedacht. Mein mann und ich sind ja auch erst nach dem Gespräch darauf gekommen.

Bauträger oder Auftraggeber ist die Stadt.

Der Balkon ist halb auf einer Außenwand und der andere Teil auf Holzbalken abgestützt.

Bisher war von keinem Vertrag die Rede, auch nicht über eventuelle Schäden durch das Bohren. Es war nur die Rede davon, dass der Fels herunterkommen könnte, wenn gebohrt wird. Naja, dann ist das Haus sowieso kaputt...

Also müssten wir zusehen, dass ein Vertrag abgeschlossen wird, der Spätschäden einschließt?

Mit freundlichen Grüßen
Ramona
 
Vibrationen

Guten Morgen,

wenn keiner bescheid wissen sollte, wie die Bausubstanz auf solche Vibrationen reagiert - es geschieht ja nicht täglich, dass ein Bohrer nebst Gestänge etc. auf einem Balkon aufgestellt wird -, vielleicht kann jemand sagen, ob unsere Sogen nachvollziehbar sind oder nicht. Es kann ja auch sein, dass das Bohren über 5 mal 8 Stunden dem Haus nicht schadet.

Viele Grüße
Ramona
 
Bohrer auf Balkon

Warum fragen Sie nicht den, der das Bohrgerät aufstellt?
Wenn Sie etwas nicht verstehen dann fragen Sie eben noch mal bis er es Ihnen verständlich erklärt.
Dann verlangen Sie diese Begründung noch mal schriftlich.
Vor Baubeginn empfehle ich Ihnen, Ihren Balkon und die Außenwand zu fotografieren. So können Sie Veränderungen später nachweisen.
 
Hallo,

ich habe leider die Adresse der Firma nicht und der Verantwortliche von der Stadt hat sich auch noch nicht gemeldet. So dachte ich, fragst einfach mal da, wo sich die Leute auch auskennen....

Nun gut. Danke noch mal.

Einen schönen Feierabend wünsch ich noch

Viele Grüße
Ramona
 
Moin,

je nach Bohrverfahren kommt es zu mehr oder weniger starken Erschütterungen bzw. Wasserandrang.
Prinzipiell sind Sie nicht verpflichtet jemanden auf Ihren Balkon zu lassen (es gibt natürlich Ausnahmen ), genehmigen Sie den Zugang erst wenn ein Beweissichgerungsverfahren mit Kostenübernahme durch die Stadt geklärt ist.
Sie haben nämlich mit Ihren bedenken gar nicht mal so Unrecht, oft genug heist es da passiert nix und wenn dann die Schäden da sind stiehlt sich jeder aus der Verantwortung.
 
Thema: Altes Haus und Vibrationen

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