Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - Hallo, stellt die Wohngebäudeversicherung bei einem Wasserschaden, der nicht von den Bewohnern/Eigentümer des Hauses verursacht wurde und nicht...
T

Tibor

Guest
Hallo,
stellt die Wohngebäudeversicherung bei einem Wasserschaden, der nicht von den Bewohnern/Eigentümer des Hauses verursacht wurde und nicht nachweisbar ist, einen Sachverständiger zur Verfügung?
 
Ist abhängig vom Versicherer und vom Versicherungsvertrag.

Ansonsten gilt: Wer bestellt, bezahlt.


Grüße
Dieter Neff
 
Danke für Ihre Antwort.
Der Vertrag ist eigentlich gegen Wasserschäden und Bränden.
 
Versicherung!?...

Wichtig:
- Bilddokumentation erstellen mit Datum
- Schadenanzeige bei der Versicherung fernmündlich und schriftlich (bei den meisten Versicherungsverträgen sofort, sonst gibt es Ärger Haftungsausschluß)
- Gutachter der Versicherung anforden
- auf eventuelle Folgeschäden hinweisen
- bei dem Gutachtertermien Zeugen mitnehmen (keine Familienangehörigen)
- alles schriftlich mit Nachweis (Gerichtsrelevant verwendbar)
- mündliche Aussagen schriftlich bestätigen lassen
- Schadenstagebuch führen (von Zeuge bestätigen)

Viel Glück

Dieter Neff
 
Danke!!!!
habe ganze menge Bilder und auch Videos gemacht.
werde morgen persönlich zu einen Gespräch vorbei gehen .
 
Die Wasserschäden...

...sind oft auf Leitungswasser begrenzt.

Solange die Versicherung noch keinen eigenen Sachverständigen vor Ort hatte, haben Sie üblicherweise das Recht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Versicherung erstattet die Kosten, oder reguliert sie direkt mit dem SV. Absprache mit der Versicherung im Vorfeld sollte natürlich erfolgen. Es hat sich schon oft als sinnvoll erwiesen, selbst einen SV hinzuzuziehen, weil mancher Vertragspartner der Versicherung nicht so ganz objektiv an die Sache herangeht (war zumindest in 2 Fällen, mit denen ich befasst war, so). Manchmal schicken Versicherer auch gar keinen richtigen SV, sondern nur einen Schadensregulierer, der Ihnen Ihr Problem kleinrechnen soll. Das hatte ich erst letztes Jahr, mit katastrophalen Folgen (massivster Schimmelbefall). In jedem, die Bagatellgrenze überschreitenden Fall sollte jedenfalls ein öffentlich bestellter SV hinzugezogen werden - die Versicherung ist nicht hinreichend sachkundig, und Sie auch (üblicherweise) nicht.

Grüße

Thomas
 
Hallo zusammen,vielen Dank
ist nicht von uns verursacht worden,aber da es nicht schriftlich nachweisbar ist, versucht es der Bauträger so darzustellen,deswegen ein Sachverständiger .
Gruss
Tibor
 
"ist nicht von uns verursacht worden, aber da es nicht schriftlich nachweisbar ist, versucht es der Bauträger so darzustellen,deswegen ein Sachverständiger"
Was heisst "schriftlich nachweisbar"?
Lassen Sie doch Ihre Gebäudeversicherung mit der Haftpflicht des Bauträgers streiten. Vor Abnahme des Gebäudes haftet der BT sowieso kausal, da Sie Anrecht auf ein mängelfreies Werk haben. Die Interessen Ihrer Gebäudeversicherung decken sich also mit der Ihren.
Den Schaden selbst (was ist kaputt?) müssen Sie allerdings nachweisen können.
 
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