Wann zahlt eine Gebäudeversicherung?

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anonymus

Guest
Liebe Fachwerkgemeinde,

die Situation: in einem Mehrfamilienhaus ist ein Deckenbalken durch Feuchtigkeit (Ursache unklar, wahrscheinlich undicher Siphon einer Badewanne) morsch und muß wohl ausgebessert / ausgetauscht werden.

Wann und unter welchen Umständen kommt die Gebäudeversicherung für diesen Schaden auf (wenn sich darauf überhaupt pauschal antworten läßt).

Vielen Dank schon mal; für alle Hinweise,
viele Grüße von der Baustelle,
Franz Schenk
 
wie lange besteht denn schon der versicherungsschutz was gehört zum versicherungsumfang und wie lange ist das haus schon in deinem besitz

da der balken durchgefault ist könnte man ja fast annehmen, dass der schaden schon länger bestand und bei altschäden wenn dann die versicherung erst seit kurzem besteht könnte es meiner meinung nach probleme geben
 
gar nicht. leitungswasser ist zwar versichert, aber gleichzeitig haben sie als vn auch eine sorgfaltspflicht - sprich regelmäßige wartung. ein ewig und drei tage undichter siphon fällt da wohl nicht drunter.
versuchen sie glück, aber ich kann des gelächter des sachbearbeiters schon von hier aus hören.
falls sie der vermieter sind und ihnen der schaden mieterseits nicht gemeldet wurde, versuchen sie es über die haftpflicht der mieter (falls vorhanden). aber auch da sehe ich eher schwarz - stichwort grobe fahrlässigkeit.

gruß
bettina
 
Sorgfaltspflicht

Noch einmal zur Situation:
Ich bin Eigentuemer in einem Haus mit mehreren Wohnungen, die Geböudeversicherung besteht für das ganze Haus, Art, Umfang und Konditionen sind mir noch nicht bekannt. Mir geht es erst mal auch um die allgemeine Behandlung solcher Schadensfälle. Sorgfaltspflicht ist da ein guter Hinweis.

Meine Wohnung besitze ich erst seit kurzem und baue fuer mich selbst um. Beim Umbau des Bades ist der oben beschriebene Sachverhalt mit den durchgefaulten Balken aufgefallen. Bei der Besichtigung der Wohnung war davon nichts zu sehen, auch nicht beim öffnen der Revisionsklappe, auch von Feuchtigkeit war da so nicht zu sehen.

Man mag da natürlich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht (eines Vorbesitzers) annehmen. Andererseits: Nicht jeden Schaden / Quelle potentiellen Schadens kann man durch Sorgfalt erkennen.

Danke fuer Ihre Hinweise, ich bin sehr gespannt, wie sich das ganze entwickeln wird!

Gruesse,
Franz Schenk
 
nun, für bereits bei kauf bestehende schäden zahlt die versicherung auf keinen fall, jedenfalls nicht ihre.
dann bliebe noch die die des vorbesitzers, aber dazu s.o.
regreßnahme bei ihren verkäufern - das hängt dann wieder von ihrem kaufvertrag ab. ansprüche wegen arglist bestehen natürlich immer, falls die sache vorsätzlich und wissentlich verschwiegen worden ist
falls der schaden mehr als unerheblich sein sollte (was zu vermuten ist), würde ich ihnen eine anwaltliche beratung empfehlen.

gruß
bettina
 
grobe Fahrlässig

Hallo,

oben habe ich über Zuständigkeit der Haftflichtvers. gelesen. So wie ich Informiert bin, zahlt eine Haftflichtvers. erst recht bei Fachlässigkeit, denn wozu hat mann sonst eine Haftpfl.ver.?!.

Mfg
 
Wohnungseigentum

Hallo Franz

"Gebäudeversicherung" ist ein wenig zu allgemein, gesetzliche Pflicht ist nämlich nur die Feuerversicherung. Die Frage ist ober Leitungswasser, Sturm und Hagel etc. auch versichert ist.

Wie ich deinen Äußerungen entnehme, besitzt du in dem Haus also eine Eigentumswohnung.
Hier kommt daher noch hinzu, das dieser Schaden eigentlich die Gemeinschaft betrifft, denn die Deckenbalken gehören nicht zum Sondereigentum des Wohnungsbesitzers. Die geschädigten Deckenbalken sind essentieller Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Die Abwicklung hat also nach WEG Recht über die gesetzlich vorgeschriebene und gewählte Wohnungseigentumsverwaltung zu erfolgen. Besteht hier keine Versicherung, hat die Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit den Schaden zu tragen, außer er wurde grob fahrlässig von Dritter Seite verursacht.

Gruß

Lutz Parisek
 
Nachtrag zur Gebaeudeversicherung

Danke an Alle fuer Ihre Antworten!

@Lutz: Genau so ist es! Der Schaden ist am Gemeinschaftseigentum entstanden, somit muesste die Gemeinschaft dafuer aufkommen.

Aber es gibt ja die Gebaeudeversicherung, die im Prinzip fuer genau solche Schaeden aufkommen soll (Leitungswasserschaden z.B.). Nur versuchen die Versicherungen sich natuerlich, da herauszumanoevrieren (z.B. Unterstellung von grober Fahrlaessigkeit oder was weis ich). Unsere Situation war noch komplizierter, da der Schaden sich zeitlich nicht genau festlegen liess (Wohnung stand lange leer, Balken mittlerweile zwar verfault aber trocken, irgendwann zwischen vor 5-15 Jahren aufgetreten) und in diesem Zeitraum hatte das Haus 3 verschiedene Gebaeudeversicherer. Denkbar unguenstige Konstellation. Jetzt hatten wir das Glueck, dass unsere Hausverwaltung da recht geschickt mit einer Versicherung verhandelt hatte und diese mit einer angemessenen Summe fuer den Schaden pauschal aufgekommen ist.

Vielleicht hilft diese Information ja jemandem in einer aehnlichen Situation weiter.

Gruesse,
Franz
 
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