Hausratversicherung - verbrannte Regale im Fachwerkhaus

Diskutiere Hausratversicherung - verbrannte Regale im Fachwerkhaus im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, bei einem Brand vor vier Wochen wurde unser Haus, ein 350 Jahre altes Ackerbürgerhaus in Nordhessen, zum größten Teil zerstört. Die...
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Anna

Guest
Hallo,
bei einem Brand vor vier Wochen wurde unser Haus, ein 350 Jahre altes Ackerbürgerhaus in Nordhessen, zum größten Teil zerstört. Die Brandursache war eindeutig Brandstiftung im Nachbarhaus. Wir werden also mit Hilfe der Gebäuderversicherung unser Haus sanieren können. Bei dem Brand wurden auch mehrere Regale zerstört, die vor Jahren in Eigenleistung mühsam zwischen die Balken eingepasst wurden.
Die Gebäudeversicherung ist der Meinung, dass diese Regale unter die Zuständigkeit der Hausratversicherung fallen (ob die Hausratversicherung das auch so sieht?).
Die Frage ist nun, welchen Wert kann man für die Regale angeben? Der Einbau hat viel Zeit und Mühe gekostet. Hätte man einen Schreiner damit beauftragt, würden pro Regal sicher weit mehr als 1000 € anfallen. Man könnte einen Schreiner bitten, den Wert zu schätzen und dann die Summe wegen der Eigenleistung entsprechend reduzieren. Allerdings bräuchte man dazu zumindest Fotos. Von den Regalen existieren aber nur noch Fotos, die nach dem Brand geschossen wurden. Das wird also nicht funktionieren. Bei acht Regalen kommt da eine größere Summe zustande - wie könnte man den Wert ermitteln oder einschätzen? Habt ihr eine Idee?
rußschwarze Grüße
Anna

Gruß Anna
 
I1064_2004104103929.jpgHallo Anna
als juristischer Laie versuche ich hier meinen "Senf" dazuzugeben. Meines Wissens ist hier das entscheidende Kriterium:
"Fest eingebaut oder nicht?"

Verklebte Teppichböden, Einbauschränke, Kachelöfen etc. gelten als feste Installationen.
Alles "Mobiliar" also alles was "mobil" ist gehört in die Hausratsversicherung. Dazu kann auch einer Wandnische angepasstes Regal gehören, solange es ohne größeren Aufwand abtransportierbar ist.
Bei dir ist der Fall jedoch so, dass es lediglich darum geht welche Versicherung zahlt. denn wenn es mit dem Haus fest verbunden ist gehört es zur "Immobilie" und ist damit Teil der Gebäudeversicherung. Hier würde ich einfach Druck auf die Versicherung ausüben und klarmachen wenn die Versicherungen sich hier nicht untereinander einigen, klärst du dies auf dem Rechtsweg. Desweiteren ist es doch auch so, dass hier ein Brandstifter existiert der zivilrechtlich dafür haften muß.

Was die Schätzung des Schadenswertes angeht, gilt der Schreiner als Zeuge der Erstellung und des Ausführungsaufwandes und kann hilfsweise bestimmt eine Kostenaufstellung einbringen.

Gruß

L. Parisek
 
Vielleicht ---

waren die Regale nur durch jeweils zwei Schrauben oder Nägel gesichert, damit sie nicht umkippen konnten.
- Oder waren sie tatsächlich fest eingebaut ?
 
Reko nach Brandschaden

Wenn ein gutes Exposee von einem Sachverständigen, welcher auch mit Fachwerkhäusern und vorallem bauphysikalischen Sachverstand in einer derartigen Konstruktionsvorgabe von Lehm, Holz, Naturbaustoffkomponenten und dglm., erstellt wurde, so würde sich Ihre Frage hinsichtlich der Eigeneinbauten von sich intergrierenden Regalkomponenten von selbst klären.
Bei einer präzisender Kostenanalyse würde soetwas doch einfach integrierbar sich gestalten können.

Adventsgrüße Jens
 
Thema: Hausratversicherung - verbrannte Regale im Fachwerkhaus

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