Fachwerk.de - versicherung

hallo, ich bin besitzer eines fachwerkhauses und habe dieses saniert. Ich habe auch eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und angegeben das das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Leider hatte ich nun einen Brand und ein Teil ist zerstört worden. Aber alles ist reparierbar. meine Versicherung behauptet nun das ich den Denkmalschutz nicht angegeben habe, aber das stimmt nicht. kennt sich jemand damit aus ?? ich brauche Hilfe.
alles ist reparierbar
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mauder | 21.02.08
Bei Abschluss
einer Versicherung wird doch ein Antragsformular ausgefüllt. Da müsste diese Angabe erfolgt sein und eine Durchschrift sollte beim Kunden verbleiben. Dann gibt´s ´ne Versicherungspolice, in der alle Details zum Vertrag enthalten sind. Wenn, wie gängige Praxis, der "vertrauenswürdige" Vertreter das Antragsformular ausfüllt, fällt da schon mal was unter den Tisch, weil es sonst vielleicht nicht mehr mit der günstigen Prämie, die er versprochen hat, hinkommt. "Und dann unterschreiben Sie mal da unten, und dann nimmt alles seinen Gang."
Mal alle Unterlagen durchforsten und auf jeden Fall Rechtsberatung in Anspruch nehmen, am besten einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsfragen. Je eher, desto weniger wird die Versicherung mauern.
MfG
dasMaurer
alt und neu ist kein widerspruch
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Maurermeister | Ulrich Warnecke | 21.02.08
Ich denke
Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der sich mit Versicherungsrecht auskennt. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
Allg. Bauplanung bis Holzschutz
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Planungs-/Gutachterbüro Arnold | Ulrich Arnold | 22.02.08

Tipp!
Zuerst den eigenen unterschriebenen Antrag der Gebäudeversicherung raussuchen und schauen ob die Angabe Denkmalschutz vermerkt ist. Wenn ja, dann nehmen Sie Kontakt zum Versicherer auf und informieren diesen. Wenn bereits in Ihrem Antrag dieser Vermerk bzw. das Kreuz bei Denkmalschutz fehlt sieht es weniger gut aus, das Sie dies ja auch unterschreiben haben. Der Versicherer ist formell im Recht. Die Chance besteht dann nur noch über den Vertreter, so dass dieser den Fehler oder Versehen zugibt und alle Parteien diesen Umstand versuchen zu klären. Vorläufig auch ohne Rechtsbeistand erstmal klären!
Selbst ist der Mann
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Pinne | 24.02.08
Ich bezweifle,
daß ein fehlendes Kreuzchen in der Spalte "Denkmalschutz" (in meinem Antrag kam das wohl gar nicht vor) gravierende Auswirkungen haben kann. Versichert ist doch die Wiederherstellung, also kann aus Kostengründen nicht einfach Poroton statt Fachwerk bezahlt werden.

Ich würde vor allem umgehend einen im Altbau versierten Gutachter beauftragen, den Schadensumfang zu ermitteln und die Wiederherstellungskosten zu beziffen. Hier mauern die Versicherungen gern.

Der Anwalt wird erst dann interessant, wenn bezifferte Forderungen nicht erfüllt werden.

Grüße & Kopf hoch

Thomas
Mut zum Holz
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Restauratio GmbH | Thomas W. Böhme | 24.02.08
Das Kreuz ist sehr wohl entscheidend,
jedoch ist dies abhängig vom Bedingungsstand der zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen. Es entscheidet nämlich über den Sachverhalt der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung oder eben nicht. Es kann ebenfalls sein, dass dieser Umstand bei einer Neuwertversicherung, wie vom Vorgänger angemerkt, die einfache Bauausführung und Kostenübernahme deckt.
Selbst ist der Mann
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Pinne | 24.02.08

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