Vermessung

Diskutiere Vermessung im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - wir sind dabei, ein relativ großes grundstück zu kaufen...bald steht die frage der vermessung an, deren kosten natürlich der käufer trägt...
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Michael und Sylvia Lüder

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wir sind dabei, ein relativ großes grundstück zu kaufen...bald steht die frage der vermessung an, deren kosten natürlich der käufer trägt. vorabgespräche haben mich doch hinsichtlich der zu erwartenden gebühren recht grübelnd gemacht.
muss man sich ein vermessungsbüro aus dem zuständigen landkreis nehmen oder kann man auch ein weiter entfernt ansässiges büro beauftragen? klar werden wir uns erst einmal kostenvoranschläge machen lassen, aber dafür hätte ich gern gewußt, ob man mit dem auszuwählenden vermessungsbüro örtlich gebunden ist.
schon einmal dankeschön im vorraus.
sylvia lüder
 
Kosten

Die kosten der Vermessung sollte normalerweise der Verkäufer tragen, es sei denn, Sie wollten nicht das ganze vom Verkäufer angebotene Grundstück kaufen, sondern nur einen Teil davon herauslösen.
Die Kosten für die Vermessung müssten bei allen Vermessern sowohl den privaten als auch denen vom Katasteramt direkt, die gleichen sein. In der Auswahl sind Sie frei, soweit es im selben Bundesland bleibt.
 
grundstücksteilung

hallo, herr stasch,
erst einmal vielen dank für ihre schnelle antwort, ja es ist wohl so, das wir nur einen teil eines vorhandenen grundstückes kaufen. insgesamt sind es mehrere flurstücke, aber eines dieser flurstücke wird aus einer noch größeren fläche herausgemessen. also bleiben die kosten bei uns!? ich denke, das ist sicher korrekt so, aber ich würde gern wissen, ob es eine art "pimaldaumenformel" ,sorry für diesen ausdruck, gibt, um schon einmal vorab etwa einschätzen zu können, was da eigentlich auf uns zukommt.
 
Es kommt drauf an

wie groß das Grundstück ist und wieviele Grenzpunkte eingemessen werden müssen. Ich habe für eine Teilung eines Grundstücks von ca. 2000 qm Größe und zwei neuen Grenzpunkten ca. 800 Euro gezahlt.
 
Folgendes sollten Sie berücksichtigen

Hallo, die privaten Vermessungsbüros dürfen Ihnen den neuen Grenzverlauf nur abstecken, nicht aber die Grenzsteine setzen. Das ist zumindest bei uns in Bayern so.
Sie sollten an das zuständige Vermessungsamt Ihrer Region herantreten.
Diesen dann schildern was sie vor haben. Das Vermessungsamt kann Ihnen dann die Gebühren genau ermitteln.
Wenn Sie zunächst die Grenzen durch ein privates Vermessungsbüro abstecken lassen. un dann später die Grenzsteine gesetzt werden, haben Sie einiges an Mehrkosten.
 
Hoheitliche Aufgaben

darf nur ein öffentlich bestellter Vermesser ausführen, dazu gehört auch das Setzen von Grenzsteinen. Die Kosten für diese Leistungen sind in der Gebührenordnung festgelegt, eine seriöser Vermesser wird Ihnen deren Höhe vorab sagen und auch einhalten. Wer darunter anbietet, setzt die gebührenordnung außer Kraft und amcht sich strafbar, was allerdings nicht Ihr Problem sein sollte. Normalerweise müssten eventuell eingeholte 20 Angebote alle zum gleichen Endpreis kommen. Ähnlichwie bei den Notaren. Grüße, Mario Albrecht
 
Thema: Vermessung

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