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Melanie Holz
Guest
Hallo ,ich brauche da mal eure Hilfe.
Habe 2005 eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage erworben.
Der Kauf lief über eine Immobilienvertriebsfirma, gesehen habe ich die Wohnung vor dem Kauf nicht nur in einer Exposee .
Super Bilder ,Grundsaniert und beste Lage.
Das Haus hat 6 Wohnungen ,alle Wohnungen wurden von der gleichen Firma verkauft.
Diese Firma hatte selbst das Haus erst 5 Monate vorher erworben.
Das Haus hat den echten Hausschwamm und zwar vom Keller
bis zum Dach.
Wie ich jetzt erfuhr war der Hausschwamm schon da bevor mein Verkäufer gekauft hat.
Im Keller ist und war es besonders gut zu sehen (Fruchtkörper)nach Aussage eines Gutachters der 2 Tage nach meinem Kauf den Befall gesehen hat war es für einen Laien klar erkennbar.
In einer anderen Wohnung hebte sich der Boden auch dies war zu diesem Zeitpunkt zu erkennen.
Es heißt jetzt nicht das überall der Schwamm zu sehen war, jedoch gab es viele weitere Stellen und man hat es gerochen beim betreten des Hauses
Genau aber diese Stellen hat er nicht gesehen.
Kurz und gut ,der Verkäufer leugnet den Schwamm gesehen zu haben,keine Post vom Gutachter bekommen zu haben usw.
Da wir Zivilrechtlich klagen ,müssen wir beweisen das er von dem Hausschwamm Kenntnis hatte.
Wie denn ,wir alle klagen gegen ihn aber keiner hat einen Beweis das er es gesehen hat.
Traurig aber wahr denn das wollen unsere Gerichte ,einen Beweis.
Wäre sehr dankbar über Urteile oder Fachmännischen Rat
Habe 2005 eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage erworben.
Der Kauf lief über eine Immobilienvertriebsfirma, gesehen habe ich die Wohnung vor dem Kauf nicht nur in einer Exposee .
Super Bilder ,Grundsaniert und beste Lage.
Das Haus hat 6 Wohnungen ,alle Wohnungen wurden von der gleichen Firma verkauft.
Diese Firma hatte selbst das Haus erst 5 Monate vorher erworben.
Das Haus hat den echten Hausschwamm und zwar vom Keller
bis zum Dach.
Wie ich jetzt erfuhr war der Hausschwamm schon da bevor mein Verkäufer gekauft hat.
Im Keller ist und war es besonders gut zu sehen (Fruchtkörper)nach Aussage eines Gutachters der 2 Tage nach meinem Kauf den Befall gesehen hat war es für einen Laien klar erkennbar.
In einer anderen Wohnung hebte sich der Boden auch dies war zu diesem Zeitpunkt zu erkennen.
Es heißt jetzt nicht das überall der Schwamm zu sehen war, jedoch gab es viele weitere Stellen und man hat es gerochen beim betreten des Hauses
Genau aber diese Stellen hat er nicht gesehen.
Kurz und gut ,der Verkäufer leugnet den Schwamm gesehen zu haben,keine Post vom Gutachter bekommen zu haben usw.
Da wir Zivilrechtlich klagen ,müssen wir beweisen das er von dem Hausschwamm Kenntnis hatte.
Wie denn ,wir alle klagen gegen ihn aber keiner hat einen Beweis das er es gesehen hat.
Traurig aber wahr denn das wollen unsere Gerichte ,einen Beweis.
Wäre sehr dankbar über Urteile oder Fachmännischen Rat