Nachträgliche Minderung durch Kellerschwamm?

Diskutiere Nachträgliche Minderung durch Kellerschwamm? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, wir haben vor einem Vierteljahr ein Haus von 1937 gekauft. Jetzt haben wir im Keller weitverbreitet Myzele des Kellerschwamms entdeckt...
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Joachim Baumann

Guest
Hallo,

wir haben vor einem Vierteljahr ein Haus von 1937 gekauft. Jetzt haben wir im Keller weitverbreitet Myzele des Kellerschwamms entdeckt, die wir gerade von einem Fachmann vernichten lassen.
Gibt es hier die Möglichkeit, den Kaufpreis nachträglich zu mindern? Müssen wir hierzu den Nachweis führen, dass die Verkäufer von dem Kellerschwamm wussten? Oder ist es so, dass "gekauft wie gesehen" selbst bei einem derartigen Mangel gilt?

Vielen Dank schon im Voraus, Joachim
 
Wenn

im Vertrag steht "wie besichtigt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung", dann gilt dies zunächst.
Ausnahme: Dem Verkäufer ist ein Mangel beim Verkauf bekannt und er verschweigt diesen arglistig". Das Problem ist die Beweisführung.
 
Jedem stehen Gewährleistungsrechte zu;-)

Tach,

auschlaggebend sind die Vertragsunterlagen! Wie ist die Haftung für Mängel vertraglich geregelt? Der Fachmann vor Ort, der den Schaden gerade beseitigt, kann doch sicher ein Zeitfenster nennen, wann und inwieweit der Schaden enstanden ist!

Kann Euch nur empfehlen, sich geeigneten Rechtbeistand mit ins Boot zu nehmen,zwecks Abklopfen der möglichen Vorgehensweise bzw. Möglichkeiten!

Stölpert mal unter Beschaffenheitsgarantie nach...

Viel Erfolg

Micha
 
Die Formulierung des Fragestellers "Oder ist es so, dass "gekauft wie gesehen" selbst bei einem derartigen Mangel gilt?" lässt daruf schliessen, dass eine solche Formulierung in seinem Vertrag vorhanden ist.

Üblich ist, dass diese Formulierung so weitergeht: "..unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".

Dann bleibt gibt`s nur Möglichkeiten für den Fall der arglistigen Täuschung.

Mit dem Vertrag zum Anwalt, der kann`s prüfen/erläutern.
 
Sehr problematisch

Guten Tag Joachim Baumann
um den Kaufpreis nachträglich zu mindern ist die Variante mit dem Kellerschwamm sehr problematisch sie stehen nämlich in der Beweispflicht (dass der Verkäufer von dem Schaden gewusst haben muss) sie könnten aber mal versuchen mit dem Verkäufer über den Sachverhalt zu sprechen bin dort keine Einigung zu erzielen ist bleibt immer noch der Rechtsweg.

Sie hätten evtl. auch im Vorfeld einen Sachverständigen beauftragen können der das Haus auch eventuelle Fehler und Schäden untersucht um einen solchen Schaden auszuschließen!
Das hätte ihnen im nachhinein sehr viel Ärger Geld und Nerven erspart

Mit zimmerlichem Gruß
Andreas Vollack
aus Hann. Münden
 
Vertragsinhalt

Vielen Dank erst einmal für die schnellen Antworten.
Der Vertrag enthält folgendes:

" Der Verkäufer versichert, dass ihm von Baulasten und versteckten Mängeln nichts bekannt ist.

Darüber hinaus haftet der Verkäufer bei Mängeln des Kaufobjektes nicht ...

Der Käufer hat das Kaufobjekt eingehend besichtigt. Er kauft es im gegenwärtigen, gebrauchten Zustand."

Interessanterweise war der Putz im Keller überall dort, wo jetzt der Schwamm aufgetaucht ist entfernt.

Meine Hoffnung ist, dass ich mit genügend "Munition" auf den Verkäufer zugehen kann und das ganze ohne langwierigen Rechtstreit in den Griff bekommen kann.

Ist ein Kellerschwamm ein versteckter Mangel?

Vielen Dank und viele Grüße, Joachim

PS: Natürlich weiß ich im Nachhinein auch, dass ein Sachverständiger besser gewesen wäre. Interessanterweise hatten wir solche bei den anderen uns interessierenden Objekten auch hinzugezogen...
 
Thema: Nachträgliche Minderung durch Kellerschwamm?
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