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an_nag
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Hallo Fachwerkler,
ich habe folgende Frage, wenn ich in Sachsen Anhalt ein Gebäude beseitigen möchte, muss ich eine Anzeige bei der unteren Baubehörde einreichen. In dem dazugehörigem Formular steht aber auch was von Entwurfsverfasser, Unternehmer ..... etc. Wenn ich nun selber ein Wohnhaus (kein Hochhaus oder Baudenkmal) dem Erdboden gleich machen will, muss ich mir dann noch extra einen Arch. oder Ing. nehmen um diese Anzeige einreichen zu dürfen???
Vielen dank. Mfg an_nag
ich habe folgende Frage, wenn ich in Sachsen Anhalt ein Gebäude beseitigen möchte, muss ich eine Anzeige bei der unteren Baubehörde einreichen. In dem dazugehörigem Formular steht aber auch was von Entwurfsverfasser, Unternehmer ..... etc. Wenn ich nun selber ein Wohnhaus (kein Hochhaus oder Baudenkmal) dem Erdboden gleich machen will, muss ich mir dann noch extra einen Arch. oder Ing. nehmen um diese Anzeige einreichen zu dürfen???
Vielen dank. Mfg an_nag