800 €uro für einen Antrag auf Vorbescheid????

Diskutiere 800 €uro für einen Antrag auf Vorbescheid???? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo alle zusammen, wir sind etwas schockiet. Kurz Erklärung. Wir möchten ein Holzhaus bauen und haben einen Bauherren gefunden. Nun wissen wir...
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Michaela Wolf

Guest
Hallo alle zusammen,

wir sind etwas schockiet. Kurz Erklärung. Wir möchten ein Holzhaus bauen und haben einen Bauherren gefunden. Nun wissen wir nicht, ob wir bauen dürfen, weil wir im Außenbreich liegen. Der Bürgermeister der Gemeinde wollte einen einfachen Bescheid zur Vorlage beim Landratsamt, nur mit Lageplan und Skizze des Hauses, inkl. Angaben zu Flurnr. und Bauherr. Ohne Grundrisse.

Heute kam der ausgefüllte Vorbescheid vom Architeketen des Bauherren mit der Rechnung von insg. 780 €uro. Er hat 8!!! Stunden veranschlagt!!

Nun die Frage. Kann das sein???? Bitte um Aufklärung auch ob wir das zahlen müssen, wenn wir schriftlich nichts in Auftrag gegeben haben.

Vielen Dank,

Michaela
 
Bauvoranfrage

Meinen Sie mit "Bauherr" einen Total- bzw. Generalunternehmer?
Das heißt, Ihnen gehört das Grundstück, auf dem der GU ein Haus für Sie plant und erstellt. Der Architekt ist in diesem Fall Erfüllungsgehilfe bzw. AN des GU.
Für eine einfache Bauvoranfrage brauchen Sie übrigens keinen vorlageberechtigten Architekten, die o.g. Unterlagen hätten Sie auch selber anfertigen können.
Einen Planer, der Erfüllungsgehilfe Ihres zukünftigen GU bzw. Bauträgers ist, wird natürlich versuchen, bei Ihnen etwas extra zu verdienen.
Die Arbeit ist ohnehin Teil der normalen Planungsarbeit, dafür empfinde den Preis als viel zu hoch.
In wie weit man über die Rechnung diskutieren kann, hängt auch von der Art der Beauftragung ab, also mündlich oder schriftlich, zum Nachweis nach Stundenaufwand oder gemäß Honorartafel HOAI?
Wurde ein Stundensatz vereinbart?
Wie sieht die Rechnung aus?
Falls sich das Grundstück als nicht bebaubar erweisen sollte, steht dem Architekten der VEREINBARTE Aufwand zur Vergütung zu.
Aber auch hier sollte man differenzieren, wenn von vornherein sich die Bauvoranfrage als aussichtslos darstellt, hätte der Architekt Ihnen generell vom Bauwunsch abraten sollen, um keine unnötigen Kosten zu produzieren.
Falls es zum Bau des Hauses kommen sollte, ist die Leistung überwiegend Bestandteil der normalen Planungsleistungen, die Sie dann ja noch mal bezahlen.
Daher würde ich dem Architekten die Leistung ohnehin erst vergüten, wenn die Entscheidung vorliegt.

Wenn wir schon mal bei Unterlagen sind:
Fall es den doch zum Bau kommen sollte (im Außenbereich immer fraglich), dann benötigen Sie noch weitere Unterlagen wie ein Baugrundgutachten oder zumindest gesicherte Erkenntnisse über den Baugrund und die Grund- und Hochwassersituation.
Hier empfehle ich Ihnen, diese Unterlagen selber zu beschaffen bzw. anfertigen zu lassen und dem GU zur Verfügung zu stellen.

Viele Grüße
 
Hallo Frau Wolf,

in Annahme Sie meinen - wie Herr Böttcher auch vermutet - einen Generalunternehmer (GU), Fertighaushersteller o.ä. hat wohl dieser den Architekten selbst beauftragt.

Es ist eine Frage der Auftragserteilung. Wenn Sie Ihrem GU mitgeteilt haben Lageplan und Skizze reicht, dann braucht dieser keinen Architekt zu beauftragen. Ein Lageplan ohne Ortsvergleich dürfte nicht mehr als 25 € kosten, die Skizze des Hausherstellers gibt´s wohl eher gratis, der dürfte schließlich froh sein, wenn er Ihnen ein Haus verkaufen kann.

Wenn ein GU sich im Vorfeld schon in dieser Weise gebärdet ..... naja ich kenne die Details nicht. Haben Sie vielleicht schon einen Vorvertrag o.Ä abgeschlossen?

Kein rechtswirksamer Vertrag würde für mich heißen kein Geld für jemand den ich nicht beauftragt habe.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer

P.S.: Was hat der da eigentlich 8 Stunden dran gemacht ........ ?
 
Vielen Dank

Hallo Herr Böttcher,

vielen Dank noch mal für Ihre Hilfe und dass ich Sie telefonisch fragen konnte. Der Architekt hat nun alles zurück verlangt und wir sollen wo anders hin gehen :)

Es geht doch!! Danke auch an den Herrn Kommayer.
 
Thema: 800 €uro für einen Antrag auf Vorbescheid????
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