Unausgebautes Dach - Gebäudeklasse

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jazzalex

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41
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Gebäudeklasse:

Fällt ein Haus mit einem aufgestockten Dach in eine neue Gebäudeklasse, auch wenn es nicht ausgebaut und in keinerlei Weise genutzt wird ?

Ich hoffe, das ist hier keine zu generelle Frage im Fachwerk-Forum.

Danke im voraus,
viele Grüße

Alex
 
Gebäudeklasse

Für die Zuordnung zu einer Gebäudeklasse ist die Grösse des Gebäudes und die OKFFB des obersten Geschosses ausschlaggebend, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, Wenn sich daran nichts geändert hat, ändert sich auch bei der GKl nichts. NÄheres dazu steht in der jeweiligen Landesbauordnung oder z.B. bei Wiki unter :

https://de.wikipedia.org/wiki/Gebäudeklasse
 
Konkret

Alles klar - dann mal zu meinem konkreten Fall: Wir haben das Dach unseres Hauses neu aufgebaut und rutschen dadurch in die Gebäudeklasse 4, wenn es rein nach der Höhe des obersten Geschosses geht. Da der Raum aber nicht ausgebaut ist und es nicht einmal eine Treppe ins DG gibt, ist es also trotzdem Gebäudeklasse 1, richtig ?
 
nicht so einfach:

Haus freistehend?
Wieviele Wohneiheiten?
Wieviele qm je Wohneinheit?
Wie hoch liegt der oberste nutzbare Fertigfußboden über dem Gelände?

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer

P.S.: Wenn es um das Haus in HL geht sieht das definitiv nach Gebäudeklasse IV aus.
 
Antworten

>>Haus freistehend?

ja

>>Wieviele Wohneiheiten?

eine

>>Wieviele qm je Wohneinheit?

250

>>Wie hoch liegt der oberste nutzbare Fertigfußboden über >>dem Gelände?

Das DG ist nicht ausgebaut, das nutzbare Fertigfußboden des OG hat eine Höhe von 4 m über dem Gelände.

>>P.S.: Wenn es um das Haus in HL geht sieht das definitiv >>nach Gebäudeklasse IV aus.

Das Haus steht in Sachsen - konkret in der Nähe von Leipzig.

Würde mich über mehr Details freuen,
danke im voraus,
viele Grüße

Alex
 
dann so:

Sächsische Bauordnung, §2 Begriffe:

.......

freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei
Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2

.......

Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Die Grundflächen der Nutzungseinheiten im Sinne dieses Gesetzes sind die Brutto- Grundflächen. Bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen nach Satz 1 bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht.

.......

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Genau

Danke für die Bestätigung - das entspricht dann der Gebäudeklasse 1 - das sehe ich nämlich genau so, aber einige sächsische Bauingenieure/Architekten legen den Passus "... in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist" so aus, dass auch bei nicht vorhandener Treppe ins DG und bei einem nicht unausgebautem Dach (unser Fall) dies ja *theoretisch* möglich ist und unser Haus somit Gebäudeklasse 4 ist.
 
Thema: Unausgebautes Dach - Gebäudeklasse

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