Umnutzungsantrag

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Harprecht

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Hallo,
wir haben da ein Problem mit unserem Denkmalgeschütztem Bauernhaus. Wir möchten eigentlich nur einziehen,Wasser und Elektrik muß neu gelegt werden, aber am und im Haus selbst soll nichts verändert werden. Der Mann vom Denkmalamt hat gesagt wir müssen einen Umnutzungsantrag , von unbewohnt auf bewohnt, stellen. Wir haben sowas noch nicht gehört. Vom Bauamt haben wir jetzt eine riesen Liste bekommen, was wir noch alles machen müssen. Es ist für einen richtigen Bauantrag, als ob wir ein neues Haus bauen möchten.
Kann uns vielleicht jemand weiter helfen, die vom Bauamt sind sehr unfreundlich und haben uns nicht mal richtig zu gehört. Wie gesagt, wir möchten alles so lassen wie es ist, nichts verändern.
Danke im Voraus.
Berit Harprecht
 
umnutzungsantrag

für eine solche Umnutzung muss bei der zuständigen Gemeinde ein Umnutzungsantrag gestellt werden. Dieser kommt faktisch einer Baugenehmigung für die Neuerstellung gleich. D.h., ein bauvorlageberechtigter Architekt muss entsprechende Pläne zeichnen, es muss der Bebauungsplan (bzw. die §§30 - 35 BauGB), die Landesbauordnung, Brandschutzrichtlinien, usw. beachtet werden.
teilt der behörde euer vorhaben mit und stellt den antrag..die behörde muß euch auf jeden fall einen ablehnenden oder positiven bescheid zukommen lassen.wenn das nicht hilft guten architekten oder fachanwalt für baurecht suchen..drüch euch die daumen ..gruß aus oldenburg sendet peter
 
Ein Bauernhaus

im Sinne des Wortes ist doch ein Haus in dem Bauern leben/wohnen. Wie kann es da den Nutzungs-Status "unbewohnt" haben?

Ich würde mal nach dem Umnutzungsantrag "bewohnt" zu "unbewohnt" fragen
 
Thema: Umnutzungsantrag
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