Zwangsstilllegung wg. Dachstuhl

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Clarissima

Guest
Hallo,

wir haben ein großes Problem.
Anfang des Jahres 2006 haben wir die offizielle Baugenehmigung zur Umnutzung des Tennengebäudes zu Wohnzwecken vom dem zuständigen "Kreis-Bauamt" erhalten.

der Rohbau wurde (wie genehmigt) errichtet, die Außenwände sind geblieben, ausgebessert (mit altem Klinker) und neu verfugt worden, über den Fenstern wurden ebenfalls mit dem alten Klinker neu "Bögen" gemauert, die das Bild des Gebäude natürlich sehr prägen.

Einziges Manko, bei Beginn der Dacharbeiten (neue Ziegel waren notwendig) wurde festgestellt, dass der gesamt Dachstuhl mit dem Holzbock befallen ist.

Beim Abnehmen der Dachziegel ist die Lattung direkt mit runtergefallen .. somit wurde der Dachstuhl komplett saniert (alltes heimisches Tannenholz wurde gegen nordische Hölzer getauscht).

Als der Kreis zur Rohbauabnahme da war, hat man schon seine Bedenken geäußert, da der Dachstuhl nicht hätte verändert werden dürfen..
Holzbalkendecke zum Erdgeschoss ist geblieben..
3 Tage später war die Zwangsstillegung da und nun wurde uns mitgeteilt, dass sie uns keine Lösung anbieten können,
außer die Stilllegung, da wir gegen den §35 etc. verstoßen haben..
Die Außenwände hätten wir lt. dem Bauamt nicht erhalten müssen .. auch ein neuer Klinker wäre ok gewesen,
aber die Sparren des Daches (die man nur am Dachüberstand sieht, und jetzt sogar mit Verziehrungen) hätten nicht neu werden dürfen ..

wir werden jetzt war "Widerspruch" einlegen, aber Gesetzt ist lt. denen Gesetzt

und wir stehen nun vor dem finanziellen Ruin.

Gibt es ähnliche Fälle, die gut ausgegangen sind?
uns wurde nur gesagt, dass andere Bauten schon 10Jahre stillliegen.

Vielen Dank
 
drisseln wir es auseiander:

worum geht es eigentlich? um denkmalschutz oder außenbereich?
ich vermute um letzteres und hege da so einen verdacht: der behörde ist aufgefallen (worden? von dritter seite?), dass die baugenehmigung eigentlich rechtswidrig ist. was betreiben sie denn da rund um ihre tenne? landwirtschaft im haupterwerb? im nebenerwerb? körbe flechten? oder einfach nur da sein?
 
Außenbereich - Umnutzung zu wohnzwecken

die Landwirtschaft ist komplett abgemeldet
und der Umnutzung des Tennengebäudes zu Wohnzwecken
ist zugestimmt worden.. und eine Baugenehmigung gibt es auch..

lt. der Behörde gilt dies allerdings nicht für den neuen Dachstuhl, das käme einem Neubau gleich,
somit wurde die Baustelle stillgelegt,
aber eine Möglichkeit z.B. Nachgenehmigung oder Strafe wurde auch nicht angegeben..
Man hätte alles verändern dürfen, was wir gar nicht wollen..
nur das Dach halt nicht, obwohl die Konstruktion gleich geblieben ist .. nicht mal die Dachneigung oder ähnliches wurde verändert.. es ist einfach nur neues "sauberes" Holz ohne Holzbock für die Sparren verwendet worden..
und das wird uns nun vorgehalten
 
so wie vermutet

also: die baugenehmigung (umnutzung) ist nach geltendem recht ganz klar rechtswidrig gewesen, sie hätte niemlas erteilt werden dürfen im außenbereich. (auch wenn sie nix dafür können). irgendwem scheint das wohl mittlerweile aufgegangen zu sein. und das neue dach bot den prima anlass, die prozeßlast (und die vorabkosten) auf sie abzuwälzen...
sie suchen sich schleunigst einen fachanwalt für verwaltungs- und/oder baurecht (finden sie auf der website der anwaltskammer ihres bundeslandes); natürlich müsste (gegen ein bußgeld) nachgenehmigt werden, so grundsätzlich genehmigungsfähigkeit besteht - nur besteht eben wohl möglicherweise(die verhältnisse und den bescheid kann man von hier aus aber kaum klar beurteilen) oben genanntes problem: ohne privilegierung darf man nun mal nicht wohnen im außenbereich...
an sich ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, wie eine umnutzung und weitreichende baumaßnahmen genehmigt werden, eine nachgenehmigung aber verweigert wird; ich kanns mir nur zusammenreimen. vermutlich werde ich nicht weit neben der wahrheit liegen.
 
Thema: Zwangsstilllegung wg. Dachstuhl

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