Direkter Zugang zum Dachboden / Umbau

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Diana Mattner

Guest
Wir haben ein altes 4-Familienhaus mit der Familie gekauft, und nutzen nun davon eine Hälfte. Dieses Haus ist von 1938, und war früher eine Werksiedlung.Das Siedlungsbild wurde unter Denkmalschutz gestellt, was heisst, wir dürfen die Optik des Siedlungsbildes nicht verändern. Wir möchten jetzt unsere Wohnung über eine Spindeltreppe direkt mit einem Teil des Dachbodens verbinden. Dieser Teil wird bisher als Gästezimmer und Hobby- bzw. Abstellraum genutzt. Wir würden daraus gerne ein Büro machen. Benötigen wir dafür eine Baugenehmigung oder müssen wir das Denkmalamt davon in Kenntnis setzen ?
 
Umbau Dach

Guten Tag Frau Mattner,

unabhängig davon ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder nicht, brauchen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
In Ihrem Fall handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Ausbau des Spitzbodens mit weiteren Konsequenzen:
- Nachweis, daß die Decke für 2 kN Verkehrslast ausreicht
(Statiker)
- Wärmeschutznachweis nach EnEV
- förmlicher Bauantrag durch einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur.

Bezüglich der Einzelheiten berät Sie Ihre örtliche Bauaufsicht / Bauberatung.

mit freundlichem Gruß

Dietmar Beckmann
 
Direkter Zugang zum Dachboden / Umbau

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Dann werde ich darum mal wohl mal kümmern !
 
kurze

anmerkung noch von mir:

so wie es klingt, liegen sie in einem gebiet mit erhaltungssatzug, nicht denkmal. üblicherweise ist damit das erscheinungsbild ganzer gebiete, auch das äußere von häusern geschützt. das innere wahrscheinlich nicht.
wenn sie einen bauantrag stellen, wird das denkmalamt im bedarfsfall eh beigezogen, sie brauchen sich darum nicht zu kümmern. wenns nur um die treppe geht, wird sich da keiner blicken lassen, mit dachfenstern oder gauben könnte es schon anders aussehen. falls sie etwas planen, sollten sie allerdings mit dem denkmalamt absprechen, sonst reichen sie nur kostenpflichtig etwas ein, was dann eh nicht genehmigt wird. baugenehmigung hätten sie eigentlich auch schon vorher gebraucht - auch ein gästezimmer ist wohnraum. also erwähnen sie die bisherige nutzung tunlichst nicht
 
Hallo Diana
Ich kann mir kaum vorstellen das das Denkmalamt befragt werden muss, da sich ja am äuaaeren Erscheinungsbild des Gebäudes nichts verändert, und wenn der Dachboden bisher schon genutzt war, und keine zusätzlichen Fenster eingebaut werden, und man die Wände so belässt wie sie sind dürfte es auch keine Probleme mit dem Bauamt geben.
In Hessen zB sind Nachträgliche Dachausbauten meines Wissens nur noch Bauanzeigenpflichtig (es sei denn man verändert die Dachfläche oder Form), wie es in ihrem Bundesland ist weis ich nicht.
Ich würde mich einfach kurz schlau machen (erstmal googeln)und erst dann zum Planvorlagenberechtigten gehen wenn ich Sicher wäre das ich ihn auch brauche.
Gruß
Hartmut
 
Direkter Zugang zum Dachboden / Umbau

Danke !

Wir haben auch schon versucht mit dem Denkmalamt zu sprechen. Für den Ausbau müsste auf jeden Fall ein Dachfenster eingebaut werden, und das hat das Denkmalamt am Telefon leider direkt abgelehnt! Dabei ist die Rückseite von unserem Haus überhaupt nicht einsehbar, das Siedlungsbild würde also nicht verändert werden.
Was macht man in einem solchen Fall ???
 
Hallo Diana
Gibt es in der Nachbarschaft Bauten bei denne vergleichbares Durchgeführt wurde? Dann würde ich mal dort leise Fragen wie die sich mit dem Denkmalamt geeinigt haben, vielleicht ist das Amt ja nur gegen Dachflächenfenster und lassen zb bei Schleppgaupen oder ähnliches mit sich reden, diese sind dann aber auf jeden Fall Baugenehmigungspflichtig.
Aber nicht die Behörden auf andere Bauten aufmerksam machen, wahrscheinlich handelten andere nach dem Motto wer zu viel fragt bekommt zu viele Antworten und handelten einfach, diese Leute möchte man sich ja nicht vergraulen, auch wenn ihr Werk ein gutes Beispiel dafür ist wie man es nicht machen soll ;-).
Gruß
Hartmut
Der auch Dachlächenfenster auf der entstellten nicht einsehbaren Rückseite des Hauses hat.
 
Direkter Zugang zum Dachboden / Umbau

Was könnte uns denn schlimmstenfalls passieren, wenn wir es so machen wie die anderen auch ?
(Und davon gibt es welche in der Siedlung, allerdings nicht mit Dachfenstern, sondern mit anderen Fenstern)
 
Sanktionen

Guten Tag Frau Mattner,

neben einem angemessenen Bußgeld (meistens ab 500 € aufwärts) droht Ihnen die Rückbauverpflichtung, die mit Zwangsgeldandrohung erzwungen werden kann.
Sie können natürlich klagen, das wird aber auch nicht kostenlos zu haben sein.

mit freundlichen Grüßen
 
von

den schlaflosen nächten - nun, da sie genau bescheid wissen, gar nicht zu reden. ich könnts nicht. ich würde vermutlich nur am fenster lauern und mir vor angst in die hose machen, wenn ich den denkmalpfleger schleichen sehe. (und er schleicht viel in einer mittelalterlichen kleinstadt).
das mit den dachfenstern war eigenlich klar, denkmalpfelger hassen die, nicht ganz zu unrecht, sie sind schon entstellend.
verfolgen sie den weg mit den gauben, auch wenn es erhöhte kosten mit sich bringt. wenn ich das an einem einzeldenkmal (natürlich auch nur auf der rückseite), was auch noch in einem sanierungsgebiet liegt, genehmigt bekomme, wüßte ich nicht, was bei ihnen dagegen spräche. (lustigerweise sind sie da dann gleich richtig vorgeprescht und wollten es ganz modern - an einem sehr steilen dach eine flachdachgaube. das hätte auch ulkig ausgesehen :))) ) suchen sie das gespräch.
eine hab ich noch: haben sie dachausstiegsfenster? die gibts auch wämegedämmt und ein ganz klein wenig größer als die normalausführung... und was sie schon haben, müssen sie nicht genehmigen lassen ;-) mein dachausbau funktioniert in etwa auf die weise (bei mir würde wegen der fehlenden dachhöhe nicht genehmigt), neben der gaube, zur belichtung der straßenseite. der amtschimmel weiß dass, denke ich, ganz genau, denn das ich viel geld für eine gaube abdrücke, die einen speicher belichtet...was ich sagen will, auch der amtschimmel kann wollen, wenn er nicht darf, es sind menschen bisweilen, die auch häuser haben :))
 
Thema: Direkter Zugang zum Dachboden / Umbau
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