Fachwerk.de - Schlüsselübergabe Haus

Hallo,
ich lese schon ne ganze Weile eifrig still mit, doch nun stelle ich meine erste Frage.
Wir haben unser Traumhaus gefunden. Hatten aber viel Theater mit der Verkäuferin, die das Haus Verkaufen muss, wegen Privatinsolvenz. So haben wir nun SIEBEN Wochen auf die Löschungsbewilligungen verschiedenster Gläubiger gewartet. Egal, gestern haben wir dann überwiesen und heute findet die Schlüsselübergabe statt.Bei meiner Suche im Netz nach irgendwelchen Checklisten für die Übergabe habe ich nix gefunden.
Da hier aber schon so einige Hausbesitzer rumschwirren, könnt Ihr mir doch bestimmt weiter helfen.
Lieben Dank schon mal im Voraus ;-)

Christina
Mit viel Arbeit zum Ziel...
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Kuddelmuddel | 18.05.10

Solche Listen gibts z.B. für Mitglieder von Hauseigentümervereinen. Im Netz findet man doch einiges, stellen sie sich daraus Ihre eigene Liste zusammen.

Das Hauptproblem ist, wenn der Verkäufer pleite ist und das Haus aus der Konkursmasse übernommen wurde, können Sie ihn zwar wegen verdeckten Mängeln usw. belangen, aber wo nichts ist, ist eben auch nichts zu holen.
Lassen sie sich alle Baupläne, die Firmenadressen der Unternehmer, welche für Wartungsarbeiten hinzugezogen worden sind (Heizung ...), die Gebäudeversicherungspolice, die Heizkostenabrechnungen usw. geben, ebenso Verträge, welche vom Vorbesitzer mit Nachbarn usw. geschlossen worden sind.

Der Besitzer haftet für alle an der Liegenschaft hängenden Gebühren und Steuern gegenüber der öffentlichen Hand; wurden diese vom Vorbesitzer nicht bezahlt, darf der Käufer diese dann vom Verkäufer zu holen versuchen, was bei Privatinsolvenz aussichtslos ist. Da kann bei Steuerrückständen noch der eine oder andere Hund begraben sein.
Ich bin verantwortlich für das, was ich schreibe! Nicht für das, was Du verstehst!
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Jens Paulsen | 18.05.10

Öffentliche Lasten für Wasser und Abwasser (Erschließungsbeiträge) die vom bisherigen Eigentümer nicht bezahlt wurden, sind aus dem Grundbuch nicht ersichtlich, aber das Grundstück kann dennoch (auch nach Eigentümerwechsel)zum Ausgleich herangezogen werden. D.h. es kann bis zu einer Zwangsversteigerung kommen und der neue Eigentümer kann diese nur durch Begleichung der Beiträge abwenden. Er hat zwar dann einen Anspruch gegenüber dem alten Eigentümer ... Deshalb beim zuständigen Wasser- und Abwasserversorger entsprechende Informationen einholen oder vom Alteigentümer den Nachweis der Zahlung abfordern.
Freundliche Grüße
die Frau vom Klapperstorch (die beruflich mit Wasser/Abwasserbeiträgen zu tun hatte)
behalten und erhalten was gut ist
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klapperstorch | 18.05.10

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