Überbauung gewohnheitsrecht

Diskutiere Überbauung gewohnheitsrecht im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Unsere Gemeinde hat ein Vermessungsbüro mit der Vermessung der Ortslage beauftragt. Man ging davon aus, daß jedem Anlieger eine Ausgleichszahlung...
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Dicks Hildegard

Guest
Unsere Gemeinde hat ein Vermessungsbüro mit der Vermessung der Ortslage beauftragt. Man ging davon aus, daß jedem Anlieger eine Ausgleichszahlung für den Straßenausbau zustand.
Nun stellte sich heraus ,daß unsere Terasse zur Hälfte auf Gemeindegrund liegt. Trotz Grundstückstausch verbleiben 14 qm (ca. 400€), die wir aufgefordert werden abzukaufen. Zusätzlich fordert man von uns die Übernahme von Vermessungs- und Katasteramtkosten (ca. 1400€). Die Terasse besteht seit etwa 45 Jahren, wir haben vor 18 Jahren das alte Haus gekauft. Gibt es hier nicht ein Gewohnheitsrecht? Kann man uns zum Kauf oder zum Abriss der Terasse zwingen?Sind wir gezwungen im Falle des Abkaufs die Vermessungskosten zu übernehmen?
Die Angelegenheit ist durch unsere Rechtsschutz nicht abgedeckt, wir bitten dringend um Entscheidungshilfen!
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Überbauung

Hallo,

abgesehen davon, daß die Frage auf lupenreine Rechtsberatung abzielt (bitte Anwalt konsultieren!), sollten Sie sich zuerst klar darüber werden, was Sie persönlich wollen:
Terrasse oder keine Terrasse.

Ein Parzellenänderung qua Gewohnheitsrecht kenne ich nicht.

Grüße
 
Überbauung

Auch ich bin kein Anwalt und kann keine Rechtsberatung geben.
Aber den Tipp, sich mal an einen Wertermittler bzw. Ihren zuständigen Gutachterausschuss zu wenden.
Das, was bei Ihnen besteht, nennt man ungewollte Überbauung.
Das kann, muß aber nicht mit einer Eigentumsänderung verbunden sein. Auch eine Regelung über ein Nutzungsentgelt (Überbauungsrente) ist möglich.

Viele Grüße
 
Thema: Überbauung gewohnheitsrecht

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