Fenster und Türen streichen als Mieter

Diskutiere Fenster und Türen streichen als Mieter im Forum Fenster & Türen im Bereich - Einen wunderschönen guten Morgen, wenn ich als Mieter die Fenster und Türen meiner Wohnung streiche, welche Teile des Fensters bzw. der Tür...
B

Beate Schmideder

Guest
Einen wunderschönen guten Morgen,
wenn ich als Mieter die Fenster und Türen meiner Wohnung streiche, welche Teile des Fensters bzw. der Tür gehören zum Innenbereich und welche Teile (v.a. Schließkanten) gehören zum Aussenbereich? Wundebar wäre natürlich eine Zeichnung!
Vielen Dank
Grüße Beate Schmideder
 
drinnen vs draußen

was man von außen sehen kann ist auch außen.
Oder was sagt die Teilungserklärung ?

Gru
 
Sehr geehrter Herr Beckmann,
vielen Dank für Ihre Antwortschreiben. So ungefähr habe ich mir das gedacht. D.h. die Rahmen- und die Fensterseiten (hier dreikantig) gehören auch noch zum Innenfenster.Sind es Doppelfenster zum Öffnen, gehören die Innensichtflächen ebenfalls zum Innenfenster. Wissen Sie vielleicht, wo dies rechtlich festgelegt bzw. für den Vermieter nachgewiesen werden kann?
Das wäre einfach genial!
Vielen Dank
Liebe Grüße
 
Thema: Fenster und Türen streichen als Mieter

Ähnliche Themen

B
Antworten
10
Aufrufe
1.702
slow-house
S
A
Antworten
1
Aufrufe
1.663
Dietmar Fröhlich
D
L
Antworten
3
Aufrufe
499
Margareta Hinterkeuser
M
F
Antworten
3
Aufrufe
482
Jürgen Kube
J
W
Antworten
1
Aufrufe
365
LehmHandWerk
L
Zurück
Oben