Nachbargrundstück beim Trockenlegen betreten und "verwüsten"

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Eric Müller

Guest
Hallo!

Ich möcht demnächst ein Fachwerkhaus kaufen, das auf der Grundstücksgrenze steht. Das Haus steht am Hang und die hintere Seite steckt teilweise fast bis zur Dachkante im Dreck. Im Nachbargrungstück steht dann 0,5 - 1m enfernt eine ca. 0,8 m hohe Bruchsteinmauer. Nun will ich bevor ich einziehe das Haus auf dieser Seite Trockenlegen. Dazu müsste ich von einer Firma das Haus auf einer Länge von ca. 25 m freilegen (bis zu 3 m tief) und die nötigen Arbeiten am Mauerwerk ausführen.

Wie sieht das mt der Bruchsteinmauer vom Nachbar aus und mit seinem darüberliegenden Gemüsegarten aus? Habe ich des Recht seinen Garten in Mitleidenschaft zu ziehen?

MfG Eric Müller
 
Leiter und Hammerschlagsrecht,

hallo,
nennt sich das. Im Groben: der Nachbar muß die notwendigen Arbeiten dulden und darf dafür erwarten, daß die Flurschäden alle wieder beseitigt werden.
Da wissen aber Anwälte und Anwältinnen viel besser Bescheid als ich. :)
Grüße Lukas
 
Hallo Eric
So etwas klärt man am besten mit ner guten Flasche Rotwein, und der Aussage das man nach der Gartensaison mit den Arbeiten beginnen will, und man sämtliche Flurschäden wieder beseitigt.
Leben und Leben lassen, im Recht sein bringt da nichts denn ein Recht erstreiten dauert Jahre.
Gruß
Hartmut
 
Da hat der Hartmut

natürlich völlig Recht. Im guten Gespräch ist es natürlich am besten zu regeln. Ich wollte bitte nicht so verstanden werden, daß man das gleich mit dem Anwalt bei der Hand angehen sollte.
Grüße Lukas
 
wie heisst es so schön:

ein guter nachbar ist besser
als ein ferner freund


ich unterstütze die rotweinfraktion
was hilft im recht zu sein
den nachbarn hat man sein leben lang

gruss aus münster
 
Mit dem Anwalt will ich ja auch nit gleich los, wollt nur wissen ob ich einen kleinen Teil seines Gartens in Mitleitenschaft ziehen darf!

Mfg und Danke
 
Grundsätzlich JA

Nach dem bereits genannten Hammerschlag- und Leiterrecht ist das möglich.

Einzelheiten regeln die Nachbarrechtgesetze der einzelnen Länder. Die Texte stehen i.d.R. bei den Landesregierungen zum Download bereit.

Angenehme Lektüre

Bernd
 
Thema: Nachbargrundstück beim Trockenlegen betreten und "verwüsten"
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