Brandschutz von unten

Diskutiere Brandschutz von unten im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Moin, Ich plane eine Treppe mit der auflage eines Brandschutzes von Unten. gedacht war eine holztreppe mit anschliessender verkleidung aus...
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Hans3

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Moin,
Ich plane eine Treppe mit der auflage eines Brandschutzes von Unten. gedacht war eine holztreppe mit anschliessender verkleidung aus fermacell (von unten und seitlich). leider gibt der fermacellordner nicht her, wie so etwas auszuführen ist. wenn sich irgendjemand von ihnen schon mal mit dem thema beschäftigt hat, wäre ich dankbar über jeden tip.
 
Brandschutz

Aus welchem Grund wollen Sie die Unterseite verkleiden?
 
Moin Hans,

schonmal die hotline bemüht?

Telefon: 0800 5235665

Gruss, Boris

P.S. Interessiert mich übringens auch wg. einer Bestandstreppe.
 
Da dürfte es nicht nur um die Treppe gehen...

fragen Sie einen Fachplaner, in 2h hat der das Thema zumindest vor Ort fachgerecht abgearbeitet, wenn es nicht gerade ein größeres Mietobjekt ist.

Und bei Promat finden sie auch hinreichende Planungsunterlagen zum Selbststudium, einfach die kompletten Unterlagen in Paketform (Promat-Handbuch)bestellen.

Grüße Alex
 
Da werden Sie...

...wohl erst eine Montageebene (OSB) schaffen müssen, vermute ich.

Grüße

Thomas
 
Danke schon mal.

Also die Treppe soll von unten verkleidet werden um einen brandschutz zu erreichchen.

Kann ich Stufen und Setzstufen als UK für Fermacell verwenden?

Mein Favorit Ihrer Antworten ist aber die Hotline. Trotzallem Vielen Dank und falls es interessiert, sende ich ein Ergebniss, das Hoffendlich den Bestimmungen standgehalten hat.
 
Mit Montageebene...

meine ich, daß Sie EINE Fläche unterhalb der Stufen schaffen. Befestigt an den Wangenunterseiten. Eine stückchenweise Verkleidung der Tritt- und Setzstufen wird wohl nichts bringen, dazu sind diese üblicherweise zu beweglich.

Große Erfolge wünscht

Thomas
 
Treppe

Hallo Hans,
ich frage deshalb, weil eine brandsichere Verkleidung einer Treppe von unten keinen Sinn ergibt.
Genaueres dazu schreibt die jeweilige Landesbauordnung vor, hier die Grundsätze der BauO LSA:
Brandschutz ist nur bei notwendigen Treppenanlagen erforderlich. Die befinden sich in Treppenhäusern- die müssen wiederum feuersicher sein.
Die tragenden Teile einer notwendigen Treppe müssen feuerbeständig (F90) sein. Eine untere Verkleidung nützt in diesem Fall also gar nichts.
Bei Gebäuden geringer Höhe gibt es Ausnahmen, dort müssen Treppen aus nichtbrennbaren Baustoffen oder mindestens feuerhemmend (F30) sein. Auch hier nützt eine untere Verkleidunbg allein nichts.
Eine Ausnahme bilden Gebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen. Dann wäre eine untere Verkleidung auch überflüssig.
Sie sollten schon ein paar mehr Informationen geben, damit man weiß, worum es überhaupt geht.

Viele Grüße
 
...

@Georg
... wenn ich den Wortlaut von Obiger Frage richtig verstehe geht es um einen Neubau, also müßte diese den gängigen Vorschriften entsprechen, sofern kein zweiter Rettungsweg als Alternative zur Verfügung steht. Es soll offensichtlich auch Holz sein.

Der Ansatz von Hans scheint der zu sein, daß er über eine Verkelidung mit Fermacell die geforderten oder gewünschten Brandschutzeigenschaften hin bekommt. Bei meiner Bestandstreppe die ich aus eher esthätischen Gründen gern ebenfalls von unten vekleiden möchte, verspreche ich mir zumindest ebenfalls einen Zusatznutzen davon.


@Hans,
Auf den Seiten von Xella (Fermacell) gibt es ein PDF zum runterladen hiinsichtlich ausführung von Deckenvertäfelungen mit extra Kapitel für Brandschutzausführungen. Denke mal, daß die Problemstellung vergleichbar ist, und sich im Wesentlichen um die Ausführung der Randanschlüsse (Durchbrennfestigkeit+Rauchgasausbrietung) dreht. Bin da aber kein Experte! In besagtem PDF gibt es dazu ein paar Vorgaben einschließlich erreichbare Feuerwiederstände. Schau mal ob Du's selber findest ( müßte das auch erst wieder suchen, will mir aber nicht die Mühe machen ...;) ... )! Wenn Du's nicht findest gib nochmal Bescheid!

Gruß aus Berlin
Stephan
 
Die alles entscheidenden Fragen:

- Weshalb soll die Treppe ertüchtigt werden?

- Neubau oder Bestandstreppe?
- Nutzungsänderung im Altbau, andere Aufteilung etc?
- Altbau: Gibt es eine Behördenauflage?

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Also ...

Folgende Sachlage:
Ehemaliger Heuboden wurde zu zwei Ferienwohnungen ausgebaut. Nun erfolgt ein weiterer ausbau im Spitzboden mit ebenfalls zwei Wohneinheiten. Auflage war: Rauchabzug im Treppenhaus, pro Wohnung ein zweiter Fluchtweg und eben die Treppe zum Spitzboden mit einem Feuerschutz aus zu führen. Das Treppenhaus ist allerdings, wie schon vermutetm, in F90 ausgeführt, so das die Notwendigkeit auch nicht mehr so erkennen kann. Ich glaub ich muß mal Telefonieren .... .
Trotzallem danke.
 
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