Frostsicherheit
Grundsätzlich könnte Bohlentiefe als Gründungstiefe ausreichen. Allerdings muss der Nachweis der Standsicherheit erbracht sein, d.h. es muss eine Statik geben. Alles andere wäre im Falle einer Stützmauer mehr als fahrlässig.
Es kommt auch darauf an, ob Sie eine Ortbetonmauer oder eine Fertigteilstützmauer wollen. Bei einer Ortbetonmauer gibt es nur die Möglichkeit, daß Sie eine Statik erstellen lassen. Bei Fertigteilmauern gibt es so etwas wie Typenstatiken, die entsprechend Ihren örtlichen Verhältnissen anzuwenden sind. Auch hier lieber einmal beim Statiker nachfragen.
In beiden Fällen ist es aber unabdingbar, daß Sie die Frostsicherheit einhalten. Dies kann auch wiederum auf zwei Arten geschehen. Zum einem dadurch, daß Sie daß Fundament in frostfreier Tiefe gründen , d.h. die Fundamentsohle liegt auf etwa 80 bis 120 cm (je nachdem in welcher Region sie sich befinden ist die Frostsicherheit in den meisten Fällen in einer Tiefe zwischen 80 und 120 cm erreicht) und es ist somit auch in entsprechender Tiefe das Fundament einzuschalen.
Die andere Möglichkiet besteht darin, daß Sie unter der eigentlichen Fundamentsohle einen frostsicheren Unterbau schaffen und darauf dann das Fundament der Stützmauer erstellen.
Falls Sie detailliertere Fragen haben rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir eine e-mail. e-mail: **********; Tel.: 09522/800475.
Viele Grüße Johann Müller.