Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus mit Terrassenanbau, der errichtet wurde, bevor die Denkmaleigenschaft eingetreten ist.

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Dietgard Hauke

Guest
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn man ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus besitzt, das einen Anbau mit überdachter Terrasse aus dem frühen Sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts hat, der vor Eintragung in die Denkmalliste erstellt wurde? Das Haus ist fast 600 Jahre alt.

Kann die untere Denkmalbehörde eine Ordnungsverfügung aufgeben, die Terrassenüberdachung zu entfernen?
 
Grundsätzlich nicht, solange das Stück zur Zeit der Errichtung auch rechtmäßig errichtet wurde, also gem. den damals gültigen Baugesetzen, Landesbauordnung etc. und auch die Nutzung sich nicht verändert hat.
Wenn das Gebäude erst nach der Errichtung desTerrassenanbaus auf die Denkmalliste von NRW kam (also nach 1980), könnte – streng genommen – der Anbau gewissermaßen mit unter Denkmalschutz stehen.
Alles was am Haus verändert wird muss ohnehin mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden, sogar beispielsweise eine Neueindeckung der Überdachung, Abbruch, Veränderungen an Nebenanlagen, etc. ...
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Hallo,

so wie ich die Landsleute kenne, haben sie aber wohl "vergessen" eine Baugenehmigung zu beantragen. Dann kann natürlich schon alleine deswegen die Entfernung des Schwarzbaues gefordert werden. An eine nachträgliche Genehmigung kann man nur denken, wenn das Bauteil auch nach heutigen Maßstäben genehmigungsfähig wäre.
Nach Ihrer Meinung ist sie das aber eher nicht, wg. Verstoßes gegen baunebenrecht (Denkmalschutz).

Grüße vom Niederrhein
 
Meines Wissens nach

kann ein Gebäude, dass nachweislich zu einem bestimmten Zeitpunkt errichtet wurde einen Bestandsschutz erhalten, wenn es zur Bauzeit gemäß den damaligen Baugesetzen errichtet wurde.
Ich habe das Ganze jedenfalls schon einmal durchexerziert und eine entsprechende Genehmigung nachträglich erwirken können.
 
Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus mit Terrassenanbau...

Erst einmal danke für die Antworten.

Zu der Frage von Herrn Meurer: Ja, die untere Denkmalbehörde möchte eine Ordnungsverfügung aufgeben, die Terrassenüberdachung zu entfernen. Vor ca. 4 Jahren hat man von der Behörde allerdings das Haus besichtigt und es für "in Ordnung" befunden. Wir hatten es gerade erworben und einiges denkmalgerecht im Innerern des Hauses saniert. Dabei wurde auch das Grundstück und der Terrassenanbau, der wie gesagt, in den frühen sechziger Jahren errichtet wurde und dessen Überdachung in Augenschein genommen.
 
Wenn es denn unter Zeugen für "in Ordnung" befunden wurde und das Ding rechtens steht könnten Sie die Verfügung getrost abwarten, auf die Begründung gespannt sein und unter Zuhilfenahme eines Anwaltes einsprechen.

Eine Ordnungsverfügung ist ein Verwaltungsakt, der zur Abwehr von konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erlassen wird. Er muss von einer Ordnungsbehörde erlassen werden.

Eine auf dem Denkmalschutz gründende Verfügung wäre in diesem Falle für einen Baurechtler eher ein Frühstücksproblem, anders sähe es aus wenn das Ding dort nicht rechtmäßig steht. Zunächst sollten Sie einmal Akteneinsicht beim Bauamt nehmen ob es dort irgendetwas gibt, bzw. herausfinden, ob zum Zeitpunkt der Errichtung das Ding überhaupt genehmigungspflichtig war.
Finden Sie heraus wann das Objekt unter Schutz gestellt wurde (Denkmalschutzgesetz NRW seit 1980) und ob es möglicherweise bereits eine Unterschutzstellung vor diesem Gesetz gab.

Vor einer erlassenen Ordnungsverfügung sollte aber doch versucht werden das Ganze gütlich zu regeln. Bei einem Ortstermin legen Sie den Ganzen Sachverhalt noch einmal dar und erfahren gewiss dann im Gespräch noch mal die wirklichen Gründe, die Sie dann in einem Protokoll festhalten und dieses an die Beteiligten versenden.
Sollten Sie allerdings erfahren, dass die Überdachung nach damaligem Recht illegal errichtet wurde haben Sie schlechte Karten.

Das ist jetzt natürlich keine Rechtsberatung, das kann ich nicht und darf ich nicht.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus mit Terrassenanbau.....

Danke für Ihre Tipps, Herr Kornmayer,

damit haben Sie mir sicher ein Stück weitergeholfen, werde versuchen, Akteneinsicht zu nehmen.

Danke auch allen anderen "Antwortern".

Gruß aus Solingen
Dietgard Hauke
 
Thema: Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus mit Terrassenanbau, der errichtet wurde, bevor die Denkmaleigenschaft eingetreten ist.
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